Bundesverfassungsgericht hat Hartz IV-Sanktions-Paragrafen gekippt
Erster Lackmus-Test für Karlsruher Hartz IV-Urteil:
Bundessozialgericht verhandelt und entscheidet in Sachen § 31 SGB II
“Bei genauem Hinschauen hat das Bundesverfassungsgerichts-Urteil vom 9. Februar einen bislang noch gar nicht bemerkten Meilenstein für alle Hartz IV-Gequälten erreicht,“ freut sich Hartz4-Plattform Sprecherin Brigitte Vallenthin.
Es hat nämlich mal eben den Hartz IV-Sanktions-Paragrafen, § 31 SGB II, gleich mit gekippt. Der erste Lackmus-Test, ob die Rechtsprechung die Karlsruher Entscheidung nun auch tatsächlich ernst nimmt, wird die mündliche Verhandlung über eine Verwaltungs-Sanktion am 18. Februar beim Bundessozialgericht in Kassel sein. (B 14 AS 53/08 R)
Nach Einschätzung der Hartz4-Plattform kann kein Zweifel daran bestehen, dass die Kasseler Bundessozialrichter dem Bundesverfassungsgerichts-Urteil folgen und den Leistungsentzug aus dem § 31 SGB II für rechtswidrig werden erklären müssen. Das ergibt sich alleine schon aus den Leitsätzen des Bundesverfassungsgerichts-Urteils, in denen es heißt:
“Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG sichert jedem Hilfebedürftigen diejenigen materiellen Voraussetzungen zu, die für seine physische Existenz und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind.
Dieses Grundrecht aus Art. 1 Abs. 1 GG hat als Gewährleistungsrecht in seiner Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG neben dem absolut wirkenden Anspruch aus Art. 1 Abs. 1 GG auf Achtung der Würde jedes Einzelnen eigenständige Bedeutung. Es ist dem Grunde nach unverfügbar und muss eingelöst werden, (…).“
“Ab sofort muss niemand mehr Leistungskürzungen im Rahmen des § 31 SGB II hinnehmen. Wenn die Verwaltungen diese dennoch nicht zurück nehmen, so werden sie es zu verantworten haben, wenn die Sozialgerichts-Briefkästen wegen § 31-Eilklagen (Einstweilige Anordnungen) überlaufen,“ so Brigitte Vallenthin.
Quelle: Presse Hartz4-Plattform - keine Armut! - kein Hunger! - kein Verlust von Menschenwürde!
Lesen Sie Kommentare / Fragen, welche andere Leser hinterlassen haben.
1. ... Kommentar von Hubert Wolf
am Donnerstag, 11.2.2010.
Das ist Blödsinn .Sanktionen haben mit diesem Urteil überhaupt nichts zu tun!
2. ... Kommentar von Trixi
am Donnerstag, 11.2.2010.
das sehe ich aber anders und nun ? dies urteil hat eine menge damit zu tun und was frau vallenthin hier schreibt ist klar aus dem urteil abzuleiten auch wenn es einigen nicht schmecken wird.
3. ... Kommentar von Korbacherjunge
am Donnerstag, 11.2.2010.
Ja eine intresante Tasache ,
habe gehört aus der ARGE - Korbach das so eine Sache beim dem SG - Marburg anhänig ist, werde das Ergebnis hier berichten.
4. ... Kommentar von fat man
am Donnerstag, 11.2.2010.
Wenn die Leistungen nach SGB II das Existenzminimum darstellen, hat sich mit Blick auf das Sozialstaat gebot und die Würde des Menschen gleich JEDE Sanktion erledigt.
Das wäre nur logisch, heißt aber noch lange nicht dass das BSG logisch urteilt. Es steht sogar zu befürchten das sich solche Meinungen von wirklichen Menschenfreunde wie Hubert Wolf in dem Urteil wiederfinden.
5. ... Kommentar von Sancho
am Donnerstag, 11.2.2010.
Durch die Feststellung des BverfG ist festgestellt, dass der Regelsatz seit 2005 rechtswidrig ist und somit eine Sanktion im Zusammenhang mit dem Regelsatz ebenfalls rechtswidrig ist. Dies ist ein sogenannter Zirkelbezug und deshalb absurd. Aber die Berliner lassen sich bestimmt da was einfallen zur Ausnutzung von Schlupflöchern um ALG II - Bezieher mit ihren Familien über den Tisch zu ziehen und den Abbau der Grundrechte in Deutschland weiterzuführen. Grundrechte hat hier nur wer Geld hat und ordentlich schmiert.
6. ... Kommentar von Britwei28
am Donnerstag, 11.2.2010.
Ich bin der Meinung, das sie auf jeden Fall so weitermachen wie bisher!
Zumindest werden sie es versuchen. Die Gerichte werden sich dann mit einer neuen Klageflut zu befassen haben, die alles Vorangegangene in den Schatten stellt! Bis jetzt wird ja auch immer noch nicht richtig aufgeklärt, was man alles beantragen kann. Die Sachbearbeiter haben von ganz oben die Anweisung alles zu vermeiden was Geld kostet! Da wird ohne Ende getrickst, Runtergerechnet und sogar zum Teil Leistungsverweigerung betrieben. Wenn sich dann einer nicht auskennt wird er gnadenlos über den Tisch gezogen.
Noch werden sie sicher die Weisung haben nicht auf das neue Urteil einzugehen
und die Leute weiterhin einschüchtern.
Ich würde zu gern bei den Gerichten Mäuschen spielen!
7. ... Kommentar von Turrican4D
am Freitag, 12.2.2010.
Frau Vallenthin hat Recht!
Der Anspruch ist absolut, dem Grunde nicht verfügbar und muss eingelöst werden, was nichts anderes bedeutet, als dass das Bundesverfassungsgericht das Anrecht auf den Erhalt eines menschenwürdigen Existenzminimums an keinerlei Bedingungen oder gar Gegenleistungen geknüpft hat.
Eine Verfassungsbeschwerde bezüglich der EinEuroJobs bezüglich Zwangsarbeit (Art. 12 GG) dürfte sich damit erledigt haben.
Alle ALG2-Bezieher, die in der Vergangenheit und noch aktuell unter Sanktionen stehen, sollten einen rückwirkenden Überprüfungsantrag gegen alle Sanktionsbescheide stellen!
P.S.: In Berlin hat man das bis Mittwoch wohl noch nicht mitgekriegt, denn wenn ich das im TV richtig mitbekommen habe, wurden am Mittwoch EinEuroJobber zum Schnee- und Eisräumen verpflichtet.
Selbst nach dem SGB II ist das ja nicht statthaft, da es sich nicht um zusätzliche Arbeiten handelt.
@Sancho
Es heißt zwar Zirkelschluß (Anm.: hier nicht zu verwechseln mit Zirkelbezug, in EXCEL-Formeln … ;-)) aber ein solcher liegt hier wohl nicht vor. Denn Sanktionen beziehen sich nicht auf den ALG2-Regelsatz, sondern zielen vielmehr auf diesen ab. Sanktionen sind definiert als “%-Satz der Absenkung” und mit Angabe der “Dauer”, z.B. 3 Monate.
@all
Vorstellbar ist allerdings, dass
1.) eine Herabsetzung des ohnehin schon zu gering bemessenen ALG2-Regelsatzes verfassungswidrig ist;
2.) eine Sanktion schon gegen völkerrechtliche Vereinbarungen, EU-Recht und andere Grundsätze (z. B. International Labour) verstößt und daher unzulässig ist;
3.) eine Sanktion, welche dazu führt, dass die resultierende Rest-ALG2-Leistung unter einen bestimmten Betrag fällt, verfassungswidrig ist, z.B. weil dadurch das Existenzminimum dann keinesfalls mehr gedeckt ist;
4.) eine Sanktion in ihren Auswirkungen individuell zu beurteilen und daher im Einzelfall rechtswidrig ist;
5.) eine Sanktion rechtsmissbräuchlich ist;
6.) andere Länder die Idee von Sanktionen aufgreifen und ebenfalls umsetzen wollen, wenn wir hier in D die Anwendung der Sanktionsparagraphen weiterhin ohne ‘wirkliche’ Widerstände dulden.
Gruß
AbisZ
9. ... Kommentar von Emanuel Immerda
am Freitag, 12.2.2010.
Mindestens ALG-II-Kürzungen in Höhe von 100 % müssten mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts angreifbar sein. Bei Kürzungen in Höhe von nur 10 % der Regelleistung würde ich darauf nicht hoffen.
10. ... Kommentar von Britwei28
am Freitag, 12.2.2010.
@ Turrican4D
Wenn sie tatsächlich 1EJ noch am Mittwoch verpflichtet haben, ist das Missachtung des bekräftigten Urteils, aber ich nehme an, wenn sie sich wehren,
wird ihnen sofort wieder die Leistung gekürzt.
Die scheren sich doch einen Dreck um das Urteil.
Wie schon geschrieben, Die neue Klagewelle wird kommen!
11. ... Kommentar von Mitleidender
am Freitag, 12.2.2010.
@ all
Wenn das so wäre, dass der Sanktions§ gekippt wurde, dann braucht niemand mehr einer Meldeaufforderung zu folgen, weil nicht sanktionierbar. Es könnten sofort alle EEJ abgebrochen werden, weil nicht sanktionierbar, u.s.w.
Könnten dann nicht alle Abteilungen “Fallmanager” :-))) geschlossen werden ???
Die können eh nichts anderes als EGV ausdrucken, EEJ aufdrücken und Sanktionen androhen.
Werden dann diese vielen “Anlernlinge” in der Vermittlung der Argen die Schreibtischseite wechseln ???
Hat doch z.B. in Berlin-Neukölln erst ein neues JobCenter eröffnet, mit 700 Beschäftigten !
Das würde den ganzen Jobmotor für Ein-Euro-Jobs zerstören.
Dazu gehören ein aufgeblasener Verwaltungsapparat der Arbeitsvermittlung, weil es keine Arbeit zu vermitteln gibt.
Weiterhin haben Rechtsanwälte weniger Arbeit, Gerichte ebenfalls.
Und nicht zu vergessen, die vielen Sklavenhalter (Maßnahmeträger), die ebenfalls nichts mehr zu tun haben und finanziell nicht mehr existieren können, weil ihnen der Staat keine monatliche Maßnahmepauschale mehr in den Rachen wirft.
Klingt fast wie ein Märchen ???
12. ... Kommentar von Herbert Masslau
am Freitag, 12.2.2010.
Frau Vallenthin hat insofern Recht, als nach dem BVerfG-Urteil
1. eine Sanktion über 30 Prozent hinaus verfassungswidrig ist (das alte BSHG kannte für den “Normalfall” die Kürzung um 20 bzw. 25 Prozent und bei Totalverweigerung durfte die Komplettkürzung nicht lange dauern)
und
2. die starre, vom Wohlverhalten des Hilfeempfängers völlig losgelöste Bestrafung von pauschal 3 Monaten verfassungswidrig ist (beim alten BSHG wurde die Leistung sofort nach Wohlverhalten wieder gezahlt), weil sie zudem eine Bestrafung und nicht eine “erzieherische Maßnahme” (wie beim BSHG) ist.
Also, alle die davon betroffen sind, sollten klagen.
Herbert Masslau
13. ... Kommentar von willeried
am Freitag, 12.2.2010.
Ich glaube auch, dass der Union etwas Neues einfallen wird um weiterhin Sanktionen durchzusetzen. Sanktionen sind immerhin ein Mittel um den steigenden Sozialausgaben entgegenzuwirken. Ein zusätzliches Mittel sind die in Bayern seit Beginn von Hartz IV bereits eingeführten und rechtswidrigen Heizkostenpauschalen. Da dies der einfachste Weg ist die Kommunen dauerhaft zu entlasten.
14. ... Kommentar von Braunes Hartz
am Freitag, 12.2.2010.
Herbert Masslau,
das BSHG steht nicht über dem Bundesverfassungsgericht. Man hat damals schon jede Menge Blödsinn gemacht und es rechtfertigt sich nicht dadurch, daß niemand bis zum BVerfG durchgedrungen ist. Ich denke da nur an die Durchsetzung des Arbeitszwanges ab Beginn der Neunziger Jahre und an die leidige Geschichte mit der Kontoauszugsvorlage ohne begründeten Verdachtsanlaß.
Frau Vallenthin hat manchmal eine etwas rustikale Ausdrucksweise, aber sie hat völlig recht. Das Soziokulturelle Existenzminimum ist im ganzen “unverfügbar” und das heißt unantastbar. Das BVerfG hat nicht festgestellt, daß es zu 30 % verfügbar ist.
H.M., Du betreibst eine sehr gute Internetseite, warum setzt Du Dich mit solchen offensichtlich falschen Expertisen herab (falls das Pseudonym authentisch ist !…?).
Maßnahmen der Arbeitserziehung gegen Volljährige sind übrigens durch völkerrechtliche Verträge, die auch in Deutschland ratifiziert und innerstaatliches Recht geworden sind, explizit verboten, mal ganz abgesehen von Art.12 Abs 2,3 GG.
15. ... Kommentar von Mitleidender
am Freitag, 12.2.2010.
@ Turrican4D
Ich möchte Dir das mit dem Schneeschippen in Berlin etwas genauer erklären.
Seit Jahren saniert sich der Berliner Haushalt mit Ein-Euro-Jobbern.
So z.B. die BSR, als landeseigenes Unternehmen.
Die Arbeitskräfte könnten auch befristet und sozialversicherungspflichtig eingestellt werden.
Geht aber nicht, weil es sie von den Jobcentern umsonst gibt !
Das gleiche, die landeseigenen Kindertagestätten u.v.a.
Hier werden seit Jahren EEJer als Erziehungshilfen eingesetzt. Eindeutig Vernichtung von Arbeitsplätzen und nicht zusätzlich.
Ist doch billiger, wenn das “Gehalt” aus dem Fördertopf der BA kommt, als aus dem landeseigenen Haushalt !
Bei den Kindereinrichtungen werden Treuhänder der Senatsverwaltung von Berlin als Maßnahmeträger zwischengeschaltet, um die Zusätzlichkeit zu gewährleisten.
Diese vermitteln, oder besser gesagt “verleihen” dann die Arbeitskräfte an die Kindereinrichtungen.
Dann versichern die zuständigen Senatoren im rbb-Fernsehen, dass in landeseigenen Kitas nur staatlich geprüfte Erzieherinnen eingestellt werden. Dies war im Zusammenhang mit einem Bericht über männliche Quereinsteiger als Erzieher, die übrigens 3 Jahre umschulen müssen.
Und das schlimmste ist, dass keiner dagegen vorgeht, oder es zumindest sich nicht leisten kann.
Mit einem guten Anwalt wäre hier Strafanzeige wegen Subventionierungsbetrug im Zusammenhang mit EEJ bei der Staatsanwaltschaft möglich.
Leider gibt es solche solidarischen Anwälte nicht, die für einen ALG II-Empfänger so etwas bei der Staatsanwaltschaft durchkämpfen.
16. ... Kommentar von PARTEiLOS
am Montag, 20.12.2010.
wenn .. Die WÜRDE des MENSCHEN UNANTASBAR ist ??
WARUM ?? werden die MENSCHEN dann, wie in der VERGANGENHEiT siehe 1. WELTKRIEG u. 2. WELTKRIEG noch als SKLAVEN behandelt. WARUM ?? in der VERGANGENHEiT war es nicht anders.. MENSCHEN für paar Pfennige LEiDEN zu sehen, wie man sieht .. wird diese ZEIT sich
doch WIEDERHOLEN .. , wenn diese MENSCHEN die das alles VERURSACHT haben, sich nicht nicht SCHÄMEN .., dann wollen Sie auch ALLE MENSCHEN als SKLAVEN Arbeiten sehen. WARUM ?? VERURTEILT iHR diese MENSCHEN nicht, die all diese KORRUPTE UNTREUE
KRIMINELLE Dinge VERURSACHT haben, WARUM ?? macht IHR diese MENSCHEN nicht
zum SKLAVENARBEITER mit Eingliederungsvereinbarung .. WARUM ??
STREiCHT u. KÜRZT IHR nicht bei den KORRUPTEN u. KRIMINELLEN UNTREUEN POLITIKERN
17. ... Kommentar von dalila78
am Montag, 23.5.2011.
Hallo zusammen, ich habe mal eine Frage, wie kann es sein, dass ich arbeiten gehe (30h-Woche), einen HartzIV - Antrag gestellt habe, weil ich alleinerziehend bin und von dem Geld meine 2 Kinder und mich nicht versorgen kann, jeden Monat 294 € Minus mache und dennoch keinen Cent bekomme von VaterStaat! Meine Bank hat mir heute das Konto dicht gemacht, somit kann ich meine normalen Kosten, wie Lebensmittel, Miete o.ä, nicht mehr zahlen, das Amt prüft fröhlich vor sich hin, ob denn ein Anspruch besteht… Hä?
Ich habe doch einen Bescheid schon bekommen und eine Aufhebung gab es nicht, nur Geld bekomme ich nicht. Ich würde es ja verstehen, wenn wir verschwenderisch leben würden, doch ich kann noch nicht mal die Klassenfahrt meines Sohnes bezahlen, geschweige denn Sommerreifen aufziehen lassen, weil ich die Rechnung nicht einmal mehr bezahlen kann. Der schlimmste Schock kam gestern, als ich nach dem Besuch der Notaufnahme die verschriebenen Medikamente für meinen Sohn nicht mal mehr bezahlen konnte. Was kann ich für ein Beispiel geben für meine Kinder? Wie sollen sie lernen, dass arbeiten gehen gut und richtig ist, wenn man dann doch überall Anträge stellen muss? Kann mir das mal einer unserer “überbezahlten” Politiker erklären??? Ich bin am Ende, alle Reserven sind aufgebraucht und manchmal scheint die unweit liegende Eisenbahnbrücke eine gute Lösung zu sein, doch was wäre ich denn dann für ein Vorbild für meine Kinder??? Was macht man in meiner Situation? Wer weiß Rat?
DANKE schon mal im Voraus
18. ... Kommentar von sowieso
am Dienstag, 24.5.2011.
dalila, da gibt es nur eins zu tun zum Rechtsanwalt gehen und eine Eilklage gegen das Jobcenter einreichen wegen Untätigkeit. Ich hatte das auch mal habe über drei Monate auf Nachzahlung gewartet nach Klage ging das in ein Paar Tagen. Übrigens in Deinem Fall gibt es auch die Prozesskosten Hilfe wird der Anwalt auch beantragen.
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