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Donnerstag, der 04. Dezember 2008 Tip  Ihre Pressemitteilung / News einreichen   English  English flag    French  French flag

 

Bundesverfassungsgericht bestätigt gewerkschaftliche Position

Teilzeitbeschäftigte Beamtinnen und Beamte mussten bisher einen besonderen Abschlag bei ihrer Altersversorgung hinnehmen. Diese Regelung wurde immer wieder vom DGB und seinen Mitgliedsgewerkschaften kritisiert.

Nachdem der Europäische Gerichtshof in einem ersten Schritt diese diskriminierende Regelung für Fälle ab 1990 verwarf, sorgte nun das Bundesverfassungsgericht für ein generelles Aus. Das Gericht erklärte die bisher bestehende Vorschrift für nichtig. Einmal mehr hat sich die gewerkschaftliche Argumentation dank des gewerkschaftlichen Rechtsschutzes durchgesetzt. Dies war notwendig, weil die öffentlichen Arbeitgeber nicht auf den Vorschlag des DGB eingegangen sind, von sich aus die Regelung nicht mehr anzuwenden.

Quelle: Presse DGB

Startseite - Veroeffentlicht von: Steinbock   am: 12. Juli 2008 um 11:40 Uhr - Haftungsausschluss     Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

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