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Bundestag beschließt Rechtsschutz gegen überlange Gerichtsverfahren

Zum Beschluss des Deutschen Bundestages zum verbesserten Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger:

Der von mir vorgeschlagene Rechtsschutz gegen überlange Gerichtsverfahren ist mit breiter Mehrheit vom Deutschen Bundestag beschlossen worden. Betroffene sollen eine angemessene Entschädigung erhalten, wenn ein Prozess zu lange dauert. Wir stärken den Rechtsschutz und verhindern unangemessen lange Verfahren.

In den letzten zehn Jahren wurde immer wieder ergebnislos über den Rechtsschutz bei überlangen Verfahren diskutiert. Vor meiner Amtszeit gab es mehrere Anläufe der Länder, der Anwaltschaft und meiner Amtsvorgängerin, die alle ohne Erfolg blieben. Jetzt können endlich die Versprechen eingelöst werden, die Grundgesetz und Menschenrechtskonvention schon lange geben. Jeder hat Anspruch auf Rechtsschutz in angemessener Zeit – dieser Satz kann jetzt mit Leben gefüllt werden.

Die zwei Stufen meines Vorschlags verhindern, dass die Justiz unnötig belastet wird. Betroffene müssen immer erst auf die drohende Verzögerung hinweisen, damit das Verfahren möglichst doch noch rechtzeitig abgeschlossen wird. Erst wenn die Rüge ungehört bleibt und es wirklich zu lange dauert, gibt es auf der zweiten Stufe eine angemessene Entschädigung. Ich bin zuversichtlich, dass der Bundesrat dem Gesetz zustimmen wird, nachdem viele Anregungen der Länder in das Gesetz aufgenommen wurden. Die Mahnungen des EGMR müssen endlich gesetzgeberische Folgen haben.

Zum Hintergrund:
Das neue Gesetz sieht eine angemessene Entschädigung vor, wenn gerichtliche Verfahren zu lange dauern.
Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof (EGMR) beanstandet seit vielen Jahren das Fehlen eines besonderen Rechtsschutzes bei unangemessen langen Verfahren in Deutschland. Die erste Verurteilung Deutschlands durch den EGMR erfolgte im Jahr 2006. Da der Rechtsschutz in Deutschland trotz zahlreicher weiterer EGMR-Urteile nicht verbessert wurde, hat der EGMR ein sogenanntes „Piloturteil“ gegen Deutschland erlassen und eine Frist bis Dezember 2011 zur Schließung der Rechtsschutzlücke gesetzt.

Die Bundesjustizministerin hat daher unmittelbar nach Amtsantritt einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, der Betroffenen die Möglichkeit gibt, sich in zwei Stufen gegen überlange Gerichtsverfahren zu wehren.

Der neue Entschädigungsanspruch hängt nicht von einem Verschulden ab. Es kommt also nicht darauf an, ob den Richtern ein Vorwurf zu machen ist. Neben der neuen Entschädigung sind zusätzlich – wie bisher schon – Amtshaftungsansprüche denkbar, wenn die Verzögerung auf einer schuldhaften Amtspflichtverletzung beruht. Dann kann umfassend Schadensersatz verlangt werden, etwa auch der Ersatz von entgangenem Gewinn.
Der Schutz vor überlangen Verfahren wird positive Effekte für die Justiz insgesamt bringen. Wo viele berechtigte Klagen wegen der Verfahrensdauer erfolgen, werden die Verantwortlichen über Verbesserung bei Ausstattung, Geschäftsverteilung und Organisation nachdenken müssen. Der Gesetzentwurf stärkt somit nicht nur den Rechtschutz vor deutschen Gerichten, sondern auch die deutschen Gerichte selbst.

Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz am 29. September 2011 beschlossen. Es bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates.

Quelle: Bundesministerium der Justiz - Pressestelle

Startseite - Veröffentlicht am: 4. Oktober 2011 um 0:53 Uhr - Haftungsausschluss     Sie möchten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

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1. ... Kommentar von Sabine Engelhardt am Dienstag, 4.10.2011.

Von einer Aufstockung des Personals in den Gerichten hat sie nix gesagt, oder?


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