Bundestag beschließt neues Vergütungssystem für Photovoltaikanlagen
Mehr als 15 Prozent des erneuerbaren Stroms wurden im Jahr 2011 aus Sonnenenergie gewonnen – aus einer Nischentechnologie ist eine tragende Säule der erneuerbaren Energien geworden. Allein in den vergangenen zwei Jahren wurden in Deutschland Photovoltaik-Module mit einer Leistung von 15 Gigawatt ans Netz angeschlossen - soviel wie 15 konventionelle Großkraftwerke. Und dies, obwohl die Förderung in der laufenden Legislaturperiode bereits halbiert wurde. Zugleich sind aber auch die Anlagenpreise massiv gefallen. Die EEG-Vergütung wurde nun dieser Preisentwicklung angepasst, um die EEG-Umlage im Interesse der Stromverbraucher stabil zu halten und zu einem dauerhaft sinnvollen Ausbauvolumen zurückzukehren.
Das Ziel bleibt eine leistungsfähige Photovoltaikindustrie in Deutschland. Gerade um die Technologieführerschaft und Wettbewerbsfähigkeit der Branche zu sichern und heimische Arbeitsplätze nicht zu gefährden, muss eine dauerhafte Überförderung vermieden werden.
Der Deutsche Bundestag hat deshalb heute das „Gesetz zur Änderung des Rechtsrahmens für Strom aus solarer Strahlungsenergie und zu weiteren Änderungen im Recht der erneuerbaren Energien“ beschlossen. Kern der EEG-Novelle sind neue Vergütungssätze für Photovoltaikanlagen. Zur Beschleunigung der Marktintegration sieht das Gesetz für Anlagen bis 1.000 kW nur noch eine anteilige Vergütung der erzeugten Strommenge vor. Die darüber hinaus gehende Strommenge kann entweder selbst verbraucht, vermarktet oder dem Netzbetreiber zum Verkauf an der Börse angedient werden.
Quelle: Bundesumweltministerium
Startseite - Veröffentlicht am: 31. März 2012 um 8:00 Uhr - Haftungsausschluss ![]() |
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