Bundessozialgericht urteilt zu Bedarfsgemeinschaften bei Hartz IV
36-Jähriger bildet mit Mutter keine Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaft.
Kassel (AP) Das Bundessozialgericht hat die Ansprüche von Hartz-IV-Empfängern gestärkt. Nach einer am Freitag veröffentlichten Entscheidung der Kasseler Richter hat ein 36-Jähriger auch dann Anspruch auf den vollen Lebensunterhalt von 345 Euro im Monat, wenn er bei seiner Mutter wohnt. Das Gericht wies damit eine Revision des Jobcenters Karlsruhe ab.
Aktenzeichen: Bundessozialgericht B 7b AS 6/06 R vom 26.01.2007
Quelle:www.juris.bundessozialgericht.de
Hinweis: Das Urteil des LSG Baden- Wuerttemberg L 8 AS 4364/05 vom 17.03.2006 liegt dem Sozialticker jetzt in Originallänge vor.
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