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Bundessozialgericht stellt Hartz IV Bezieher unter Generalverdacht

Bonn/Kassel – Die heutige Entscheidung, wonach Hartz IV-Bezieher auf Verlangen der zuständigen Behörde auch bei Folgeanträgen ihre Kontoauszüge vorlegen müssen, ist beim Erwerbslosen Forum Deutschland auf heftige Kritik gestoßen.

Dazu erklärt der Sprecher des Erwerbslosen Forum Deutschland:

»Damit hat das Bundessozialgericht amtlich besiegelt, dass Hartz IV-Bezieher per se unter dem Generalverdacht des Missbrauchs stehen. Die obersten Richter wissen anscheinend nicht wie beschämend und demütigend das halbjährige Ritual der Vorlage von Kontoauszügen ist. Aufgrund der äußerst geringen Missbrauchsquote bei Hartz IV bleibt diese Entscheidung unverständlich. Die Kassler Richter haben nach unserer Ansicht auch eine gefährliche Entwicklung im Schutz der Privatsphäre eingeleitet. Menschen die arm sind und Sozialleistungen beziehen müssen genießen nur einen Minimaldatenschutz«.

Quelle: Presse Erwerbslosen Forum Deutschland

Startseite - Veröffentlicht am: 20. September 2008 um 11:28 Uhr - Haftungsausschluss     Sie möchten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

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6 Kommentare / Fragen

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1. ... Kommentar von Hans am Samstag, 20.9.2008.

Wir sind eben als Menschen nichts mehr wert! Es scheint ganz nach dem Motto “Nur ein toter HartzIVér ist ein guter HartzIVér denn der kostet nichts mehr….


2. ... Kommentar von Alexander am Samstag, 27.9.2008.

Ja so sieht es aus. Es muss ja möglichst genau kontrolliert werden, damit wir ja keine 5 euro zu viel kriegen.

Wenn man nur mal die Firmen und Politiker und so kontrollieren würde (Stichtwort: Steuerhinterziehung, Korruption, Veruntreuung).

Interressant sind auch die unterschiedlichen Strafmaße für die Verbechen von Reichen (Veruntreuung, wenn über Jahre mal eben n paar 100.000 “abhanden” kommen) und von Armen (Betrug bei Hartz IV, wenn man mal vergessen hat anzugeben, dass Oma dem Kind 1000 euro für nen Führerschein gestiftet hat )


3. ... Kommentar von Aufmüpfige am Dienstag, 20.1.2009.

Hallo,

ich würde vorschlagen, dass sämtliche Pro-Leistungsempfänger Oorganisationen zu folgendem aufrufen:

Wenn die Vorlage der Kontoauszüge verlangt wird auf einen Termin zur Einsichtnahme bestehen!!

Es besteht keine Pflicht, die Auszüge in Kopie vorzulegen. Es muss nur Einsichtnahme ermöglicht werden. Diese Daten dürfen nicht zu den Akten genommen werden.

Dann können die Ämter diese Terminflut nicht mehr bewältigen und dann wird denen schnell die Lust vergehen ;-)

Gruß Aufmüpfige


4. ... Kommentar von michel7 am Dienstag, 15.12.2009.

Eine Frage dazu hätte ich,

Waren eigentlich beim bescheißen( doppelt kassieren) mit dem Kindergeld auch Richter dabei ?


5. ... Kommentar von Braunes Hartz am Dienstag, 15.12.2009.

Ich glaube, man muß den wahren Zweck dieses Kontoauszugsverlangens verstehen. Es mag im Einzelfall schon einmal gerechtfertigt sein, wenn konkrete Verdachtsmomente auf Betrug bestehen. Das dürfte aber eine extrem seltene Ausnahme sein.

Hartz-4, das “Fördern und Fordern”, welches auf die internationale, von den sozialdemokratischen Parteien propagierte “Help and Hassle”- Ideologie zurückgeht, baut auf auf einem rigiden System des Drangsalierens von Antragstellern auf Fürsorgeleistungen, propagiert zuerst von Bill Clinton, Tony Blair und dann Rot/Grün. Gerade im angelsächsischen Sprachraum wurde ganz offen das Behandeln der Welfare Receipients als unmündige Kinder beschrieben und betrieben. Sie haben im kapitalistischen System, das nach Lesart des Neoliberalismus so perfekt und großartig ist, daß es Arbeitslosigkeit gar nicht geben kann, versagt, ihre Unmündigkeit damit unter Beweis gestelltund müssen als unmündige Kinder behandelt werden - und so sollen sie sich fühlen.

Der demokratische Rechtstaat kann sich jedoch nicht direkt auf diesen Zweck berufen, da es hier ein explizites Schikaneverbot gibt. Man muß dann vertretbare Zwecke wie Mißbrauchs- und Betrugsverhinderung vorschieben um der Schikane ein legales Mäntelchen umzuhängen.

Dazu dient halt auch die Geschichte mit den Kontoauszügen. Wenn erwachsene, ältere Menschen wie Pennäler selbst ihre kleinsten Ausgaben vorrechnen und begründen müssen, finden sie sich in der Position des kleinen Kindes wieder. Sie empfinden diese Position zu Recht als unerträglich und genau das ist Sinn und Zweck der Aktion - die Schikane und Demütigung.

Es gibt leider am Bundessozialgericht mittlerweile Richter, die sich diese paternalistisch-repressive Weltsicht gegenüber der Armutsschicht zu eigen gemacht haben. Es wäre zu fragen, ob das auch noch am Bundesverfassungsgericht Bestand haben würde.

Wenn es wirklich auf den vorgespiegelten Zweck ankäme, könnte man diesen zum Beispiel schon dadurch erreichen, daß nur ein Summensaldo über einen vorgegebenen Zeitraum vorzulegen wäre. Ein Bundessozialrichter sollte außerdem wissen, daß bei Schwarzgeld jeder Art das Prinzip “Bargeld lacht” gilt, der vorgetäuschte Zweck also nur bei sehr unbeholfenen Menschen greifen würde. Man stellt sich halt hinter das Prinzip des Hassling - der Schikane.

Danke, Bundessozialgericht.


6. ... Kommentar von wühlmaus am Donnerstag, 25.2.2010.

Es ist einfach ungeheuerlich: Erstmal wird man in die Falle Hartz lV getrieben, und wenn man drin sitzt, wird man behandelt, als hätte man es nicht anders gewollt, als hätte man nicht jahrelang gearbeitet. In dieser Falle wird man gegängelt und bevormundet wie ein kleines Kind, das nicht in der Lage ist, sein Leben selbst in die Hand zu nehmen. Die Insassen der Falle dürfen manchmal auch arbeiten - aber sie bekommen so wenig Geld dafür, dass sie die Falle immer noch nicht verlassen können. Aber sie sollen dankbar sein für so einen Job. Es ist wie ein böser Traum. Die Demokratie und der Sozialstaat scheinen am Sterben zu sein. Hetze gegen Wehrlose ist mal wieder an der Tagesordnung in Deutschland.


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