Das Sozialtickerportal
Home | Der Sozialticker e.V. | Impressum | Haftungsausschluss | Datenschutzerklärung | Nutzungsbedingungen | Kontakt

Donnerstag, der 17. Mai 2012 Tip  Ihre Pressemitteilung / News einreichen   English  English flag    French  French flag

 

Bundesregierung will keine kleineren Wohnungen für Hartz-IV-Empfänger

Berlin: (hib/ELA/AW) Eine Absenkung der Wohnstandards für Hartz-IV-Bezieher ist von der Bundesregierung nicht beabsichtigt. Dies schreibt sie in der Antwort (17/2784) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (17/2701). Die Regierung betont, dass nach einem vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) vorgelegten Regelungsvorschlag sich die Angemessenheit der Unterkunftskosten weiterhin unmittelbar an den Gegebenheiten des örtlichen Wohnungsmarktes orientieren soll - in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes. Maßstab sei nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung die Verhältnisse des unteren Standards des örtlichen Wohnungsmarktes.

Das BMAS habe am 21. Juli 2010 einer Arbeitsgruppe der Länder und den kommunalen Spitzenverbänden bereits diesen Regelungsvorschlag vorgelegt, schreibt die Regierung. Er soll Ende August 2010 mit den Ländern erörtert werden. Ein entsprechender Referentenentwurf ist für den Herbst 2010 geplant, die Regelungen könnten dann am 1. Januar 2011 in Kraft treten.

Der Vorschlag sehe die Einführung einer Satzungsermächtigung für die Leistungen für Unterkunft und Heizung im Sozialgesetzbuch II vor, heißt es weiter. Die Kommunen sollten durch Landesgesetz ermächtigt werden, durch ihre Kommunalvertretungen für ihr Gebiet eine Satzung zu erlassen, mit der sie Grenzwerte oder gegebenenfalls auch Pauschalen für die regional angemessenen Unterkunfts- und Heizkosten bekannt machen. Im Sozialgesetzbuch II beziehungsweise den ausführenden Landesgesetzen solle nur der gesetzliche Rahmen geschaffen werden. Die konkrete Ausgestaltung der Frage, was als angemessene Wohnkosten anzusehen ist, solle hingegen den Kommunen obliegen.

Die Arbeitsgruppe sei darauf ausgerichtet gewesen, die Vorgaben des Koalitionsvertrages der Regierungsparteien umzusetzen. Danach sollen laut Regierung die Regelungen zu den Kosten der Unterkunft und Heizung unter Berücksichtigung der regionalen Besonderheiten transparent und rechtssicher ausgestaltet werden. Es gebe keine Festlegungen des Bundes zur Wohnungsgröße als Voraussetzung für die Bewilligung von Fördermitteln, schreibt die Regierung. Die Praxis in den Ländern sei unterschiedlich. Eine Übersicht über die förderfähigen Wohnungsgrößen der einzelnen Länder existiere nicht, heißt es in der Antwort.

Quelle: Deutscher Bundestag

Startseite - Veröffentlicht am: 1. September 2010 um 9:00 Uhr - Haftungsausschluss     Sie möchten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

Verbraucherinformationen





  2 Kommentare / Fragen veröffentlicht


Weitere Beiträge zu diesem Themengebiet:


Weitere aktuelle Meldungen:



2 Kommentare / Fragen

Lesen Sie Kommentare / Fragen, welche andere Leser hinterlassen haben.


1. ... Kommentar von erika am Mittwoch, 1.9.2010.

Das heißt noch lange nicht, dass man für Hartz VI Empfänger trotztdem kleinere Wohnungen will - die haben den schwarzen Peter einfach an die Komunen weiter gegeben.


2. ... Kommentar von Solidar am Mittwoch, 1.9.2010.

Wenn man den Komunen die entscheidung überlässt,welche Wohnungsgrösse “angemessen” ist,und der BUND sich raushält,wird es garantier von Fall zu Fall umzugsnötigungen geben.
Je nach Kassenlage werden die maximalen Wohnungsgrössen garantiert abgesenkt.
Für einen Single könnte es bedeuten,das nur noch 38qm angemessen sind,und für einen 2-Personen-Haushalt statt heute 60qm eventuell nur noch 50qm bewilligt werden.

Der Bund öffnet dem doch Tor und Tür.
Und wenn dann noch ALtmieter die mehr als 12 Jahre in ihrer Wohnung wohnen,ihre Besitzstandswahrung verlieren,dann wird es wohl massenhat umzüge geben,bzw,viele,die nicht umziehen werden,mit sehr viel weniger Geld leben müssen.

Also,ich traue den Braten nicht.


Kommentar / Frage hinterlegen ...

Wenn Sie einen öffentlichen Kommentar oder eine öffentliche Frage zu dem oben gezeigten Artikel hinterlassen wollen, füllen Sie nachfolgendes Formular aus. Bitte achten Sie auf die Netikette, bevor Sie Ihren Kommentar einsenden. Der Webseitenbetreiber behält sich das Recht vor, Einsendungen ohne Angabe von Gründen zu löschen oder zu editieren.
Alle Einsendungen werden vor der Veröffentlichung moderiert.





Verbraucherinformationen
728x90,wording,DE,0124,d,5,1001.gif

 
Webseiteninfo: Der Sozialticker e.V. | Impressum | Haftungsausschluss | Datenschutzerklärung | Nutzungsbedingungen | Kontakt

Service: Nachrichten als RSS XML

Valid Valid Valid

Powered by wordpress | wp-theme:mw | © sozialticker e.V.