Bundesregierung hält Anrechnung der Unfallrente auf Arbeitslosengeld II bei ehemaligen Angehörigen der NVA für rechtmäßig
Die Anrechnung der Unfallrente von ehemaligen Wehrdienstleistenden der Nationalen Volksarmee auf das Arbeitslosengeld II ist nach Ansicht der Bundesregierung rechtmäßig. Nach einer Mitteilung des Pressedienstes des deutschen Bundestages vom 12.10.2006 führt die Regierung in ihrer Antwort (BT-Drucks. 16/2815) auf eine entsprechende Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (BT-Drucks. 16/2561) aus, dass darin keine Ungleichbehandlung liege.
Gegenstand der Anfrage: Die Fraktion Die Linke hatte auf eine ihrer Meinung nach bestehende Ungleichbehandlung von ostdeutschen Soldaten bei der Berechnung von ALG II hingewiesen. Während Bundeswehrbedienstete nach Unfällen eine Versehrtenrente erhielten, die nicht auf das ALG II angerechnet werde, bekämen ehemalige Angehörige des NVA Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung, die angerechnet würden und somit das ALG II schmälerten. Die Bundesregierung bestreitet in ihrer Antwort eine Ungleichbehandlung. Beide Fälle seien nicht miteinander vergleichbar: Unfälle von Wehrdienstleistenden hätten in der DDR als Arbeitsunfälle gegolten mit der Folge, dass die Betroffenen heute Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung erhielten. Wehrdienstleistende der Bundeswehr erhielten dagegen nach einer so genannten Wehrdienstbeschädigung einen Ausgleich aus dem Soldatenversorgungsgesetz, weil diese Unfälle nicht als Arbeitsunfälle zählten.
Quelle: Deutscher Bundestag
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