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Donnerstag, der 04. Dezember 2008 Tip  Ihre Pressemitteilung / News einreichen   English  English flag    French  French flag

 

Bundesrat legt Gesetzentwurf zur Staatsangehörigkeit vor

Berlin: (hib/SUK) Menschen, die sich um die Einbürgerung in Deutschland bewerben, sollen künftig “staatsbürgerliches Grundwissen sowie Kenntnisse der Grundsätze und Werte unserer Verfassungsordnung” nachweisen und sich mündlichen und schriftlichen Sprachtests unterziehen, in denen sie nachweisen, dass sie “in zureichendem Maß” die deutsche Sprache beherrschen. Das geht aus einem Gesetzentwurf des Bundesrats (16/5107) hervor. Die Länderkammer moniert, die derzeitigen Bestimmungen über die Einbürgerung stellten “nicht in zureichendem Maß” sicher, dass nur derjenige eingebürgert werden könne, der in Deutschland integriert sei und die deutsche Rechts- und Gesellschaftsordnung anerkenne.

Zahlreiche Eingebürgerte sprächen kaum deutsch und hätten unzureichende Kenntnisse von dem Land, dessen Staatsangehörigkeit sie erworben haben. Es seien Fälle bekannt geworden, in denen “Ausländer die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben konnte, obwohl sie die Werteordnung des Grundgesetzes ablehnen oder sogar verachten”. Doch nur wer integriert sei, sei als künftiger Staatsbürger zur Teilhabe am gesellschaftlichen und politischen Leben befähigt, heißt es in dem Entwurf.

Nach dem Willen des Bundesrats sollen künftig nur Ausländer eingebürgert werden können, die unter anderem seit mindestens acht Jahren in Deutschland leben, sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung bekennen und in der Lage sind, den Lebensunterhalt für sich und ihre Familie ohne Inanspruchnahme von Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch zu bestreiten. Zudem sollen Einbürgerungswillige mündliche und schriftliche Sprachekenntnisse vorweisen, die sich am Sprachniveau B1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens orientieren, und müssen an einem Einbürgerungskurs teilnehmen.

Nach dem Willen des Bundesrats soll Ausländern die Einbürgerung verwehrt bleiben, wenn ihr Bekenntnis zur Grundordnung unglaubwürdig ist und Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass der Ausländer Bestrebungen verfolgt oder unterstützt, die gegen die Grundordnung gerichtet sind. Bei der Einbürgerung sei ein Eid abzulegen, der folgenden Wortlaut hat: “Ich schwöre, dass ich das Grundgesetz und die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland achten und alles unterlassen werde, was ihr schaden könnte, so wahr mir Gott helfe.”

Quelle: Pressedienst des Deutschen Bundestages

Startseite - Veroeffentlicht von: Einstein   am: 21. Mai 2007 um 16:40 Uhr - Haftungsausschluss     Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

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