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Bundesrat für bessere Bekämpfung der Schwarzarbeit

Berlin: (hib/HLE) Der Bundesrat strebt eine bessere Bekämpfung der Schwarzarbeit an. So soll das Verbot der unlauteren Werbung für die selbstständige Erbringung handwerklicher Dienstleistungen wieder eingeführt werden, heißt es in dem vom Bundesrat beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und des Telekommunikationsgesetzes (17/6855). Durch die Dienstleistungsfreiheit habe es einen Anstieg der unlauteren Werbemaßnahmen gegeben. Es werde eine enorme Steigerung der Zahl von Kleinanzeigen registriert, in denen unter Angabe einer Mobilfunktelefonnummer für die Ausführung zulassungspflichtiger Handwerke geworben wird. Diese Werbung diene der Kontaktaufnahme zu gutgläubigen Kunden und der Anbahnung von Schwarzarbeit. Zur besseren Aufklärung sollen die Landesbehörden bei anonymen Werbemaßnahmen unter Chiffre oder Angabe einer Telefonnummer einen Auskunftsanspruch erhalten.

Außerdem strebt der Bundesrat eine bessere Stellung der für die Verfolgung von Schwarzarbeit zuständigen Landesbehörden an. Sie sollen Rechte wie der Zoll erhalten. „Durch die zurzeit fehlenden Betretungsrechte ist die Kontrolle von Personen, die auf befriedeten Grundstücken oder in geschlossenen Räumen arbeiten, nachhaltig erschwert“, klagt der Bundesrat.

Die Bundesregierung lehnt in ihrer Stellungnahme die von den Ländern gewünschten Befugnisse als zu weitreichend ab und verweist auf das bestehende Ordnungswidrigkeitenrecht. Eine Verfolgung und Ahndung unzulässiger Werbung zusätzlich zur Verfolgung und Ahndung der späteren unzulässigen Durchführung der Tätigkeit wäre völlig unangemessen, heißt es in der Stellungnahme. Es liege auch in der Natur der Werbung, dass plakativ mit allgemeinen, abstrakten und pauschalen Formulierungen geworben wird. „Wer zum Beispiel mit Holzarbeiten wirbt, übt nicht zwangsläufig meisterpflichtige Tätigkeiten des Zimmerei- und Schreinerhandwerks aus“, schreibt die Bundesregierung. Außerdem seien die Ausnahmetatbestände der Handwerksordnung mit Blick auf die Rechte der Betroffenen „großzügig auszulegen“. Auch die Angleichung der Befugnisse von Landesbehörden an die des Zolls wird abgelehnt.

Quelle: Deutscher Bundestag - Pressestelle

Startseite - Veröffentlicht am: 7. September 2011 um 10:00 Uhr - Haftungsausschluss     Sie möchten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

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2 Kommentare / Fragen

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1. ... Kommentar von fat man am Mittwoch, 7.9.2011.

Nachdem Schäuble grad vor ein paar Tagen die Schwarzgelder auf schweizer Konten “legalisiert” hat, sollen jetzt wieder mal die Kleinen Leut bluten.

Ds beste Mittel gegen Schwarzarbeit wäre eine solide Steuerpolitik in der die Einkommen nach leistungsfähigkeit heran gezogen werden….. derzeit geht es ja schon, aber mit umgekehrtem Vorzeichen, wer am wenigsten hat zahlt das meiste und wer alles hat, gar nichts mehr.

Bis dahin sehe Schwarzarbeit als Notwehr an, Notwehr gegen einen allzu raffgierigen Staat, Notwehr gegen zum Himmel stinkendes Unrecht und Notwehr um des eigenen Überlebens willen. Solange Hartz IV Hungerlöhne stützt und man kaum genug hat um sich satt zu Essen, muss man dem entgegen treten und fleißig werkeln und dem Finanzamt so eine lange Nase drehen wie man sie selbst gedreht bekommt wenn man sein Recht haben will.


2. ... Kommentar von diogenes am Donnerstag, 8.9.2011.

gebt dem kind doch endlich mal einen richtigen namen.
ich finde schwarzarbeit ist ein wort was in unsere heutige gesellschaft nicht mehr reinpasst.
es ist und bleibt betrug zum nachteil der allgemeinheit.
was die strafverfolgung von “Schwarzarbeit” betrifft gibt es genug gesetze die eine verfolgung und auch eine vereitelung ohne ausnahme gewähren.
sie müssen nur angewandt werden.
was augeweitet werden müsste ist die strafrechtliche verfolgung der initiatoren von schwarzarbeit.
und was der bundesrat da von sich gibt ist doch wieder mal einlullen der allgemeinheit.
es gibt klar definierte gesetze die ein betreten von gebäuden und grundstücken zulassen nur müssen eben gewisse behörden besser zusammenarbeiten und ihr handeln abstimmen denn wie schon gesagt schwarzarbeit ist eine straftat und zu dessen vereiltelung haben wir ja polizei zoll und auch gewisse leute der arbeitsagenturen.


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