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Bundeskanzlerin Merkel kennt eigene Hartz IV Gesetze nicht

Frage1 © M.Kinder für Sozialticker e.V.Wie in einem Interview mit der “F.A.Z -net” zum Thema soziale Marktwirtschaft zu lesen war, ist Bundeskanzlerin Merkel nicht über die so wichtigen Hartz IV Gesetze informiert.

Auf die Frage ob Sozialtarife beim Strom eingeführt werden sollen, antwortete die Bundeskanzlerin, dass Heizkosten und Strom bezahlt würden und somit Leistungsempfänger NICHT von den Preissteigerungen betroffen sind.

An dieser Stelle möchte der Sozialticker die Bundeskanzlerin belehren. Die Kosten für Strom sind Bestandteil des Regelsatzes.

Im Regelsatz sind 8% für den in der Wohnung verbrauchten Strom, Gas ( für die Warmwasseraufbereitung ) und der Instandhaltung d. Wohnung berücksichtigt worden, was bei einem Singlehaushalt ca. 27,60 Euro ausmacht.

Jede Preissteigerung trifft somit jeden Leistungsempfänger in ungeahnter Härte, da die daraus resultierenden Nachzahlungen von Vielen nicht beglichen werden können und Stromabsperrungen drohen.

Startseite - Veröffentlicht von: Einstein   am: 22. Juni 2008 um 12:10 Uhr - Haftungsausschluss     Sie möchten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

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27 Kommentare / Fragen

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1. ... Kommentar von Hans am Sonntag, 22.6.2008.

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin!

Das ist ja sowas von oberpeinlich! Es tut mir leid das ich mir das lachen als Betroffender nicht verkneifen kann wenn Sie soetwas grundlegend falsches äußern! Wen wollen Sie damit täuschen???

Es geht Ihnen daoben auf Grund der hohen Steuergeldern die Sie kassieren einfach zu gut und so verliert man sichtlich sehr schnell den bezug zur Realität! Armes Deutschland!

Gruß
Hans


2. ... Kommentar von Milda am Sonntag, 22.6.2008.

Der kleine Mann soll sparen damit die oben alles verprassen können und das gute ist ,sie glauben das auch noch ! Wer hat die Schulden des Landes verzapft ?? Da soll auch gespart werden. Politiker halbe Diät und Pension .


3. ... Kommentar von Einstein am Sonntag, 22.6.2008.

Fakt ist ja auch das es bei den Heizkosten immer wieder zu Rechtsstreitigkeiten kommt was angemessen ist und was nicht, so dass viele eben nicht die gesamten Heizkosten erstattet bekommen sondern nur den “angemessenen Anteil”. Bedenkt man das hier vielfach nur vom Gas geredet wird, mag man sich garnicht vorstellen wie es im kommenden Winter mit dem Öl aussehen wird. Auch hier werden die Ämter mit horrenden Nachzahlungen im Jahr 2009 zu kämpfen haben. Mal schauen ob es dann immer noch heisst:
Leistungsempfänger sind NICHT von den Preissteigerungen betroffen!


4. ... Kommentar von Steinbock am Sonntag, 22.6.2008.

… man verdrängt sowas gerne im hohen Hause, denn wenn man sich mal auf der Zunge zergehen lässt, dass man ca. 15 Millionen Menschen Steuergelder gibt (Sozialgeld / ALG) - damit diese dann Steuern wiederum zahlen sollen und unverwertet es ihnen wieder weggenommen wird, dann ergibt sich bereits schon eine 19 %ige Senkung aller Regelsätze. Nicht umsonst wurde der Satz zu 2003/5 festgelegt, um nun mit den Fixkosten das Elend häppchenweise einzuläuten. Man stelle sich vor, diese 19 % + Inflation + Teuerungsrate hätte man zu 2005 gleich offen gelegt, dann würden nur noch max. und weniger als 180 Euro Regelsatz übrig bleiben.

Und das wäre dann ein Skandal gewesen, beim Wechsel ALG / Sozialhilfe ins ALG II und hätte die Massen nicht nur auf die Strassen getrieben, sondern auch dort hin, wo man solchen Schwachsinn verzapft hat.

Aber so … so trifft es ja keinen der Sozialschwachen … und die Erde ist auch eine Scheibe !!!


5. ... Kommentar von looser am Sonntag, 22.6.2008.

nein, nein, das ist ihr nicht peinlich, und dem Rest der Bande auch nicht!
Es ist Ihnen scheißegal was wir von ihnen denken. Der blödsinn wird nicht unwissentlich verzapft, sonder das ist gewollte Diskriminierung der Hilfeempfänger!


6. ... Kommentar von Steinbock am Sonntag, 22.6.2008.

Gewissermaßen hätte die Bundekanzlerin Angela Merkel recht, wenn sie denn behauptete, dass die Stromkosten für ALG II-Empfänger übernommen würden. Zumindest hätte sie dann recht, wenn sich denn inzwischen alle Jobcenter der Bundesrepublik Deutschland nach dem Urteil des Sozialgerichts Frankfurt am Main richten würden, welches wie folgt lautet:

Der ALG II-Regelsatz von monatlich Euro 347,00 deckt anfallende Stromkosten nur zum Teil. Sofern die Stromrechnung des Energieversorgers über Euro 20,74 monatlich hinaus geht, muss die zuständige Behörde den Betrag als Kosten der Unterkunft zusätzlich übernehmen.

Quelle, Volltext und Link: Readers-Edition


7. ... Kommentar von Martin Obenaus am Montag, 23.6.2008.

Keiner weis was,

Hauptsache in Plauen werden Tafelgärten als Zwangsarbeitsprojekt eingeführt, und workefare erfreut uns sehr bald. In Bremen gibts grüne Wiese für verstorbene Arme ohne Hinterbliebene…

Also ich bin ja für die Privatisierung der Menschenrechte, am besten LPG’s werden zu Arbeitslagern umfunktioniert.

Globalisierung und Agenda 2020 könnten durch eine Zwangsarbeitsförderung diese wirtschaftlich begünstigen.
Am besten die Steuern für Hilfebedürftige erhöhen, und Verbot des Wahlrechts einführen….

Das hatten wir schon mal das Politiker in einer anderen Welt lebten.

Hoffentlich wird mal jemand wach in Berlin! Zum Kotzen- sorry


8. ... Kommentar von Arno am Montag, 23.6.2008.

Im Zusammenhang mit Ihrer Meldung betr. der Unkenntnis der Hartz-Gesetze unserer Kanzlerin möchte ich auf weiteres interessantes Unwissen aufmerksam machen. Und zwar von ARGE-Mitarbeitern aus Hamburg. Nachzulesen im Hamburger Abendblatt (Link zur Meldung:
> http://www.abendblatt.de/daten.....96982.html ).

Dieser Meldung ist zu entnehmen, dass ein ARGE-Mitarbeiter verbreitet, in einer Bedarfsgemeinschaft würde eine Person den vollen Regelsatz bekommen, nur der Partner den verminderten Satz und das Kindergeld gebe es obendrauf. So kommt dieser ARGE-Mitarbeiter bei einer dreiköpfigen Familie mit Kind unter 14 Jahren auf eine frei verfügbare Summe von 878 Euro zzgl. Kindergeld. Und da ist dann die KdU auch noch nicht drin.

Es könnte sich durchaus der Verdacht einschleichen, dass solche UUnwahrheiten nicht ganz zufällig verbreitet werden von Leuten, die es eigentlich besser wissen müssten. Es scheint mir aber, dass es den Herrschaften bequemer ist, Neid und Missgunst bei Geringverdienern und Minirenten-Beziehern zu schüren. Ein zerstrittenes Volk regiert sich halt besser.


9. ... Kommentar von Regina am Montag, 23.6.2008.

ich denke nicht, dass Frau Merkel die Hartz4-Gesetze nicht kennt.
Vielmehr vermute ich, dass die (noch nicht) betroffene Öffentlichkeit wieder mal bewusst belogen wird: “Hartz4 ist doch gut, ihr Leute.”


10. ... Kommentar von Kijara am Montag, 23.6.2008.

Es ist wiedermal Märchenstunde.

Ein Brief an Frau Merkel ist raus.
Natürlich werde ich auch einen Ü Antrag stellen ,Anhang Interview von Frau Merkel.

Mal sehen was kommt.


11. ... Kommentar von stjdjj am Montag, 23.6.2008.

Das finde ich jetzt mal sehr interessant, weil das ferner bedeutet, daß Stromnachzahlung ebenfalls vom Amt übernommen werden muß!!!

Vielen Dank Steinbock. Auf den diesjährigen Kampf mit der Arge freue ich mich schon. *gg*


12. ... Kommentar von colaschwan am Montag, 23.6.2008.

Wenn im Regelsatz 8 % für Strom vorgesehen sind dann würde das ja bedeuten, dass für einen 3 Personen Haushalt (2 Erwachsene je 312,- € und 1 Kind - 6 Jahre = 208,- €) Stromkosten in Höhe von 66,56 € vorgesehen sind. Berechnung: 2 x 24,96 € + 16,64 € = 66,56 €
Ist diese Rechnung richtig? Wir zahlen monatl. 45,- € Stromabschlag, was ja dann bedeuten würde, dass wenn wir am Jahresende ein Guthaben bei unserem Energieversorger haben, das Job-Center unter Umständen dieses Guthaben Erstattet haben möchte?


13. ... Kommentar von stjdjj am Montag, 23.6.2008.

Wäre ja auch ZU schön gewesen!!! *Grrrrrr*

*Des Weiteren hat er in der Neufassung des § 3 Abs. 3 SGB II klargestellt, dass die Regelleistungen den Bedarf der Hilfebedürftigen vollständig decken …..*

Wenn sie das nur mal würden!!!!! Es wurde klargestellt. Festgestellt wurde aber schon mehrfach was ganz anderes!
Wie weltfremd sind die “Obrigkeiten” eigentlich heutzutage? Gehen die nicht mehr einkaufen, tanken? Müssen die keine Steuern zahlen *haha*? Wissen die nicht mehr in ihrem Alter was Kinder kosten? …..
Die Liste ist beliebig erweiterbar. Scheinbar lebt man da oben in einer völlig anderen Realität!


14. ... Kommentar von BoBo am Montag, 23.6.2008.

2009 sind Bundestagswahlen !


15. ... Kommentar von floh2 am Dienstag, 24.6.2008.

Wenn man bedenkt, das Hartz IV Machwerk und längerfristig auch Untergang der spd sein wird.
So kann ich nur sagen Chapeau Frau Merkel! Die Wahrheit wäre hier wohl weniger produktiv gewesen, um so mehr produktiv sind hier wohl Lügen oder Irrtümer.


16. ... Kommentar von PowerCraft am Freitag, 11.7.2008.

Hallo,

ich habe mal eine Frage dazu.

In meinem aktuellen vorläufigen Bescheid steht sinngemäß:

“Laut der zuständigen ARGE handelt es sich bei meiner Miete um eine Pauschalwarmmiete, da ich von meinem Vermieter keine Abrechnungen erhalte.
Deshalb wird bei mir ab diesem Monat die ‘große Warmwasserpauschale’ bei den Kosten der Unterkunft zum Abzug gebracht, da diese bereites in der Regelleistung enthalten sind.”

Fragen dazu:

Was ist die sogenannte “große Warmwasserpauschale”?

Dürfen die einfach von den KdU etwas abziehen?

Gruß
PowerCraft


17. ... Kommentar von PowerCraft am Freitag, 11.7.2008.

Wie wird das Wasser in der wohnung erhitzt ? Durch Gastherme oder durch ein elektrisches Geraät wie Boiler ?

Warmwasser erhalte ich vorwiegend durch den Boiler.

Was ist die sogenannte “große Warmwasserpauschale”? Das ist mehr wie klärungsbedürftig !!!!!!!

Es ist in der Tat so, daß ich vom Vermieter keine Abrechnungen erhalte.
Außerdem ist auch die Berechnungen der Leistungen fehlerhaft, so daß ich ingesamt noch weniger Leistungen bekomme.
Bei dem letzten Bewilligungsbescheid wurden auch die Leistungen fehlerhaft berechnet.

Gruß
PowerCraft


18. ... Kommentar von PowerCraft am Samstag, 12.7.2008.

Vielen Dank für die Antwort.

mein Gott, wenn dein Warmwasser mittels Strom erwärmt wird, - kann und
darf - die Arge keine warmwasserkosten von den Kosten der Unterkunft
abziehen !!!!

Das ist unabhängig davon, ob ich vom Vermieter Abrechnungen bekomme oder nicht?

Ich habe beim Vermieter nachgefragt, in der Tat beziehe ich das Warmwasser ueber den Boiler, der am Stromnetz haengt.

Widerspruch gegen den bescheid einlegen und daruf hinweisen, dass die
wassererwärmung mittels Strom erfolgt und - nicht - über die Heizung .

Das werde ich dann sofort erledigen.

Eine Frage aber bleibt:

Die ARGE hat mir zu wenig Leistungen berechnet. Die Arge ging davon aus, daß ich im Monat 400 EUR von meinem 400 Euro-Job mit nach Hause bringe.
Dies stimmt jedoch nicht. Wie schon geschrieben, ist das ein vorläufiger Bescheid, da noch ein Widerspruchsverfahren ueber meine
EInkommensverhältnisse anhängig ist. Das war es auch schon mit dem letzten Bescheid.

Nun kann ich den Widerspruch zu den Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts gleich in diesem Widerspruch zur KdU formulieren, oder muß ich da einen extra Widerspruch verfassen?

Vielen Dank schon mal für die Antwort.

Gruß
PowerCraft


19. ... Kommentar von wishmasterin am Sonntag, 13.7.2008.

is ja wohl ein ding.
darf ich mir das kopieren und bei der arge vorlegen? stromkosten werden bezahlt? COOOOOL (satire aus)

wie weltfremd sind eigentlich unsere politiker? eine diäteerhöhung nach der zweiten und dann werden noch irgendwelche lügen verbreitet? das ist eine hetzjagd ohne gleichen. kein wunder das viele arbeitende so schlecht über uns denken, denn wir bekommen ja alles in den ar… geschoben (sorry), bin einfach nur wütend über solche äusserungen..
lg WM


20. ... Kommentar von emfaf am Sonntag, 13.7.2008.

Es wird hier nur auf den Strom eingegangen, Tatsache ist aber, dass auch die Heizkosten von vielen Gemeinden wie.Z.B. Landkeis Fulda nicht in tatsächlicher Höhe gezahlt werden , sondern nur eine Pauschale von 0,44€ pro Quadratmeter.

Ein Berechnung nach tatsächlichem Verbrauch würde laut *** eine zu hohe ARBEITSBELASTUNG für seine Mitarbeiter bedeuten.


21. ... Kommentar von emfaf am Sonntag, 13.7.2008.

Fuldaer Zeitung 12.Juni 2008

” Höhere Pauschale für Heizkosten - Kreistag hält an Optionsmodell fest

Der Kreistag beschloss, dass das Amt für Arbeit und Soziales den Hilfebedürftigen ihre Heizkosten weiterhin pauschal ersetzt. Michael W. (Linkspartei) hatte gefordert, sich bei diesen Zahlungen an den tatsächlichen Kosten zu orientieren. Landrat Bernd W. (CDU) machte deutlich, dass im Falle der Einzelfallbetrachtung jedes Jahr knapp 5000 Abrechnungen geprüft werden müssten. W. berichtete, dass es noch keine höchstrichterliche Rechtssprechung, noch Urteile des Fuldaer Sozialgericht gäbe, die den Wechsel fordern. Weiterhin kündigte der Sozialdezernent an, dass ab 1.Juli die Heizkostenpauschale von derzeit 80 auf 88 Cent pro Quadratmeter angehoben würde “Damit liegen wir dann drei Cent über den Empfehlungen des Deutschen Mieterbundes, der 85 Cent als angemessen formuliert”, sagte W.


22. ... Kommentar von PowerCraft am Sonntag, 20.7.2008.

alles in einem Widerspruch 1, Überprüfung der KDU hinsichtlich
Warmwasserkosten 2. Neuberechnung des Einkommens.

Widerspruch ist raus.

Bei früheren Bescheiden, die ebenfalls auch nicht stimmen, kann ich einen Überprüfungsantrag stellen?

Muß ich hier den ganzen Kram, was die falsch gemacht haben, erläutern?

Muss ich das auch belegen, sprich Anlagen (Kopien der Verdienstbescheinigungen) beifügen?

Vielen Dank erstmal für die Antworten.

Gruß
PowerCraft


23. ... Kommentar von W.Stoffers am Sonntag, 20.7.2008.

Wer Macht für sich haben will, der will die Ohnmacht der Anderen.
Frau Merkel will Macht! Und zum Machterwerb und zum Machterhalt ist ihr jedes Mittel recht, auch Täuschung und Fehlinformation, vor allem aber die Vermeidung jeder Klarheit im Denken und im Wahrnehmen.
Ein positives Selbstbild kann sie nur durch Selbsttäuschung herstellen.
Ich glaube also nicht, dass sie uns bewußt belogen hat; sie wollte sich nur selbst belügen; ein Bösewicht, der meint, eine Lichtgestalt zu sein!


24. ... Kommentar von PowerCraft am Donnerstag, 31.7.2008.

bis heute warte ich auf die Bestätigung des Eingangs meines Widerspruchs. Zwar habe ich einen Beleg, daß der Widerspruch dort eingegangen ist, aber kein Statement der ARGE, daß der Widerspruch auch wirklich eingangen ist/bearbeitet wird.

Das war auch bei den in der Vergangenheit eingelegten Widersprüchen so, daß ich mal ne Bestätigung über den Eingang des Widerspruchs bekam, mal nicht.

Was soll ich jetzt davon halten?

Gruß
PowerCraft


25. ... Kommentar von PowerCraft am Mittwoch, 19.11.2008.

Hallo,

nachdem ich Widerspruch eingelegt hatte, und fast 3 Monate nichts von der ARGE las oder oder hörte, habe ich eine Untätigkeitsandrohung losgeschickt
und eine Frist gesetzt.

Nun der gute Mensch dort von der Widerspruchsstelle,rief mich am letzten Tag der Frist (24. Oktober) an, und hat mich gebeten ihn zurückzurufen. Leider befand ich mich zu diesem Zeitpunkt noch in einer EEJ-Maßnahme, so daß ich erst jetzt dazu komme, diesen Menschen zurückzurufen. Unglücklicherweise habe ich die Telefonnummer von diesem Menschen nicht mehr, und unter der Rufnummer, die ich noch von letztes Jahr habe, ist niemand erreichbar: “Kein Anschluss unter dieser Nummer”.

So, was mach ich nun?

Dem guten Menschen eine EMail schreiben, nur an wen schreibe ich dann diese EMail? An die Agentur für Arbeit oder an die ARGE Arbeitslosengeld II? Diese haben ja unterschiedliche EMail-Adressen.

Agentur für Arbeit (arbeitsagentur.de)
ARGE Arbeitslosengeld II (arge-sgb2.de)

Im Voraus vielen Dank für Eure Antworten.

Gruß
PowerCraft


26. ... Kommentar von Jamie Bond am Freitag, 28.11.2008.

1. Beratungsschein beim Rechtspfleger des zuständigen Amtsgerichts beantragen. Der muss im Falle von Hartz-IV-Bezug und Erfolgssaussicht im Falle einer Klage (In Ihrem Fall Untätigkeit der ArGE) sofort ausgehändigt werden (Also alle relevanten Schriftwechsel mit der ArGE müssen vorgelegt werden, auch der Widerspruch. Die Widerspruchsstelle ist auf Verllangen verpflichtet, Akteneinsicht zu nehmen und die Aushändigung einer datierten Empfangsquittung MUSS erfolgen, falls kein Einschreiben/Rückschein oder eine sonstige Stellungnahme der ArGE zum Widerspruch vorliegt). Telefonate und Email zählen nicht als Beweis..

2. Zum Sozialgericht wandern, beim Rechtspfleger unter Vorlage aller relevanten Unterlagen Prozesskostenhilfe beantragen. Am Besten vorher einen Anwalt der im Bereich Sozialrecht tätig ist aufsuchen.

3. Recht einklagen. Gegebenfalls den/die zuständige Sachbearbeiter(in) strafrechtlich wegen Rechtsbeugung anzeigen, Dienstaufsichtsbeschwerde erheben, sowie sämtliche Wege des Rechts ausschöpfen. Schlimmer als es offenbar in Ihrem Fall ist kann es sowieso nicht mehr werden.


27. ... Kommentar von Diabetiker am Samstag, 29.11.2008.

Hallo PowerCraft,

ich würde dazu raten, soforrt einen (Fach)anwalt für Sozialrecht aufzusuchen.

Dieser erledigt dann alles weitere für Sie (Widerspruch, Prozesskostenbeihilfe…), dann haben Sie was diese Anliegen betreffen keine Sorgen mehr.

So war und ist es jedenfalls bei mir und meinem Anwalt. Ich bekomme alle Unterlagen immer per Post zugesandt.

Ich brauchte auch keinen Beratungsschein beantragen!!!


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