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Freitag, der 21. November 2008 Tip  Ihre Pressemitteilung / News einreichen   English  English flag    French  French flag

 

Bricht Hartz IV die Verfassung?

Bild: Bundestagsfraktion DIE LINKE im Bundestag„Auch aus verfassungsrechtlicher Sicht ist Hartz IV ein Ausgrenzungs- und Armutsgesetz“, erklärt Katja Kipping, sozialpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. Auf Einladung der Fraktion DIE LINKE diskutieren Experten aus Wissenschaft, Gewerkschaften und Erwerbslosenbewegung anhand einer von der Fraktion in Auftrag gegebenen Expertise über die verfassungsrechtlichen Probleme der Arbeitsmarktreform. „Bricht Hartz IV die Verfassung?“ lautet der Titel der Anhörung. Kipping zu den Ergebnissen:

„Der Hartz-IV-Regelsatz wird zwar überwiegend als grundgesetzkonform angesehen, problematisch sind aber die deutlich niedrigeren Regelsätze für Kinder und Jugendliche, die nur 60 bzw. 80 Prozent des Erwachsenen-Regelsatzes betragen. Als verfassungsrechtlich äußerst bedenklich ist das gesamte Sanktionsregime einzustufen.

Es kollidiert mit dem Menschenwürdegrundsatz ebenso wie dem Sozialstaatsgebot. Die praktische Auslegung des Sanktionsparagrafen widerspricht zudem dem Prinzip des Ermessens und der Verhältnismäßigkeit. Und auch die mangelnde Individualisierung der Leistungen, die im Konstrukt der Bedarfsgemeinschaften ihren Ausdruck findet, ist in verfassungsrechtlicher Hinsicht problematisch.

DIE LINKE hat in zahlreichen Gesetzentwürfen, Anträgen und anderen parlamentarischen Initiativen sowohl Hartz IV selbst als auch die konkrete praktische Umsetzung der Arbeitsmarktreform kritisiert. Diese Kritik ist nun verfassungsrechtlich untermauert. Auch von daher gilt also: Hartz IV muss weg! Die Existenz- und Teilhabesicherung muss als Grundrecht in der Verfassung verankert werden.“

Quelle: Fraktion DIE LINKE. im Bundestag, Pressestelle

Startseite - Veroeffentlicht von: Steinbock   am: 14. Juni 2008 um 10:15 Uhr - Haftungsausschluss     Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

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1 Kommentar / Frage

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1. ... Kommentar von Martin Obenaus am Samstag, 14.6.2008.

Natürlich bricht die Hartzpolitik einige Artikel ds Grungesetzes!

Wichtig hierbei: interne Zielvorgaben jeweiliger Argen und Eigenleistungsbetriebe von Optionskommunen. Unzählige Erfahrungen von Betroffenen Bürgern zeigen
wie oft Antragstellern Leistungen zu spät oder gar nicht bewilligt werden. Die Opfer melden sich noch zu wenig in der Öffentlichkeit! Ich empfehle dringend- niemals eine Arge alleine aufzusuchen! Es wird zu oft leichtfertig mit Begehren von Antragstellern umgegangen, Untätigkeit und Unwissenheit von Angestellten der Leistungsträgern verhindern zielstrebig dringend erforderliche Beihilfen.

Leider hat weder das Fallmanagement, noch die Leistungsabteilungen eine marktwirtschaftliche Konkurrenz. Ich betrachte bundesdeutsche Argen nicht als Leistungsträger sondern eher als ein modernes kommunales Dienstleistungsunternehmen. Im Vordergrund stehen Interessen der Kommunen und weniger die Linderung/ Beseitigung von Notsituationen hilfesuchender Bürger.

Ich als einzelner Mensch helfe Erwerbslosen mit Rat und Tat. Motivation, und Begleitung zur Arge biete ich gerne an. Meine Bemühungen werden hoffentlich bald belegen, wie unfähig und hinderlich Argenpolitik ist. Argen betätigen sich oftmals als Erfolgsbremse, wenn es darum geht Erwerbslose vor unnötiger Härte zu schützen. Was kommunalpolitisch nicht in Argen verbessert wird, kann auch auf Landes- und Bundesebene nichts bewegen. Ein ziemlich sinnloses unterfangen, an vielen Bedürfnissen des Volkes vorbei!

Wen bitteschön soll ein denkender Mensch denn in unserer ‘Demokratie’ wählen? Wichtiger wäre es mit der freien Marktwirtschaft bedachter umzugehen, horizontale Konzernbildungen zu unterbinden. Kapital des Landes ist und bleibt unteranderem die zu Dumpingpreisen genötigte Arbeitskraft beschäftigter Arbeitnehmer.
Was interessiert die Bürger ein vereintes Europa oder neuen politische Perspektiven um die bestehende Armut endlich zu beenden? Zeit für frischen Wind in der deutschen Politik, Motivation und sofortige Hilfen zur Teilhabe am Arbeitsleben gehören auf den Tisch. Argen sollten verschärft kontrolliert werden, Untätigkeit sollte vom Bund verschärft geahndet werden als Amtsvergehen nach StGB. Verfassungswidrige interne Zielsetzungen zu Lasten Hilfebedürftiger sehe ich als eine kriminelle Handlung an.

Martin Obenaus


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