Braunschweiger Jobcenter verweigert trotz Eidesstattlicher Versicherung bedürftigen depressiven Menschen die Unterstützung
Ein jetzt bedürftiger Mann bekam 2009 eine Abfindung, denn sein Betrieb wollte Personal abbauen und alle „überflüssigen“ Mitarbeiter sollten über Abfindungen „entsorgt“ werden.
Viele Mitarbeiter weigerten sich, den Aufhebungsvertrag zu unterschreiben und wurden so lange unter Druck gesetzt, bis sie dann doch die Abfindung an nahmen.
Auch der Mitarbeiter, um den es hier geht hat nach intensivem Druck den Aufhebungsvertrag unterzeichnet und eine Zeit lang ALG I bezogen und während dieser Zeit die Abfindung verbraucht. Der Arbeitgeber zahlte ca. 58000 Euro.
Die Bank hat nun erst einmal den gesamten gewährten Kredit fällig gestellt, da sie Angst hatte, der Schuldner könnte die Raten wegen Arbeitslosigkeit nicht mehr zahlen und behielt ca. die Hälfte der Abfindung ein. Vom Rest des Geldes kaufte der Ex-Mitarbeiter einen dringend benötigten Motorroller und einen neuen Fernseher. Zusätzlich musste er sich noch „freiwillig“ selbst Krankenversichern, was auch jede Menge Geld auffraß.
Irgendwann war das Geld restlos aufgebraucht und dadurch ein Besuch beim Jobcenter unumgänglich. Ein Antrag auf ALG II wurde gestellt. Das Jobcenter verlangte aber im wöchentlichen Abstand immer wieder Unterlagen. Manche Nachweise der Geld Ausgabe waren nur schwer oder gar nicht zu beschaffen.
Der Mann hatte nichts mehr zum leben, kein Geld für den notwendigen Arztbesuch und erst recht nicht für Medikamente.
Um das ganze Verfahren zu beschleunigen wurde nun eine Eidesstattliche Versicherung abgegeben. Eigentlich müsste jeder Mensch annehmen können, jetzt wird endlich geholfen aber weit gefehlt.
Erst wurde noch nicht einmal auf Darlehensbasis das Geld gewährt denn es wurde dem Bedürftigen unterstellt er hätte noch 10000 Euro irgendwo in seiner Wohnung versteckt. Er gibt also eine Eidesstattliche Versicherung ab, die dies verneint.
Eine Eidesstattliche Versicherung ist bindend und für den Fall, dass eine Behörde meint, sie wäre falsch, wäre sie verpflichtet, Strafanzeige zu erstatten. Hat sie aber nicht.
Nachdem ein wenig Druck ausgeübt wurde, erhielt der Antragsteller nun sein Geld auf Darlehensbasis gewährt aber soll gleichzeitig den Nachweis erbringen wo und wie er sein Geld ausgegeben hat. Wohl bemerkt, 2009 bekommt er diese Abfindung, hat eigentlich gehofft wieder in Lohn und Brot zukommen und nicht ALG II beantragen zu müssen. Aber, seine Gesundheit war nun durch diese unschöne Kündigung bereits angeknackst und jede weitere Absage hat dann den Rest bewirkt.
Da eine Abfindung genauso wie Arbeitslohn, welcher nur in einer gesamten Summe für einen bestimmten Zeitraum ausgezahlt wird, zu behandeln ist, ist diese Vorgehensweise sehr bedenklich. Nach dieser Methode muss jeder Arbeitnehmer nun Angst haben, wenn er oder sie einmal in der Zwangslage kommt ALG II beantragen zu müssen, nachweisen muss was er oder sie mit dem Arbeitslohn gemacht hat.
Quelle: Presse Braunschweiger Erwerbslosen INI
Startseite - Veröffentlicht am: 25. Oktober 2011 um 10:00 Uhr - Haftungsausschluss ![]() |
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