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Brauchen wir die Sammelklage ?

Das Bundesministerium der Justiz veranstaltete eine Konferenz zum Thema “Kollektive Rechtsdurchsetzung in Deutschland”.

Vertreter aus Politik, Wissenschaft und Praxis diskutieren, wie Klagen von vielen geschädigten Verbrauchern oder Kapitalanlegern gebündelt werden können, wenn sie auf dem gleichen Schadensereignis beruhen. Es geht also um sogenannte Sammel-, Gruppen-, Verbands- oder Musterklagen. Mit der Konferenz möchte das Bundesministerium der Justiz ein Forum für einen breiten Dialog schaffen, der bisherige Erfahrungen ausarbeitet und Impulse für die künftige Entwicklung auf diesem Gebiet erörtert.

“Es ist nicht allein damit getan, die Rechte der Verbraucher zu stärken. Wir müssen auch sicherstellen, dass sie ihre Ansprüche vor Gericht effektiv durchsetzen können”, erklärte Bundesjustizministerin Zypries. “Gerade auch bei kleineren Schäden stellt sich die Frage nach einer kollektiven Rechtsdurchsetzung. Bei Kleinst- oder Bagatellschäden zieht ein Einzelner kaum vor Gericht, weil Aufwand und Kostenrisiko außer Verhältnis zum Schaden stehen. Haben viele Menschen solche Kleinstschäden erlitten, kann es im Ergebnis aber um erhebliche Summen gehen. Unser Recht muss sicherstellen, dass kein Unternehmen darauf bauen kann, nicht mit Schadensersatzklagen konfrontiert zu werden. Ein solches Geschäftsmodell darf sich nicht lohnen”, sagte Zypries.

“Wir sind in Deutschland bereits heute gut aufgestellt. Initiativen der EU geben uns Anlass zu prüfen, ob wir das deutsche Recht verändern müssen oder ob unser Recht nicht umgekehrt als Vorbild für andere taugt. Zwar sollten wir nicht jede neue Idee vorschnell als “Amerikanisierung” verteufeln. Allerdings ist es auch ein Qualitätsmerkmal von Recht “made in Germany”, dass Unternehmen und Verbraucher bei uns sehr viel mehr Rechtssicherheit haben als etwa in den Vereinigten Staaten. Dabei muss es auch in Zukunft bleiben”, betonte Zypries.

Zur Initiative der EU-Kommission und der Rechtslage in Deutschland im Einzelnen:

Die EU-Kommission wird in Kürze ein Grünbuch zur Verbrauchersammelklage vorlegen. Erste Vorstellungen zur kollektiven Rechtsdurchsetzung hat sie bereits in einem Weißbuch über Schadensersatzklagen wegen Verletzung des EG-Wettbewerbsrechts veröffentlicht.

Zwar müssen Bürger in ganz Europa die Möglichkeit haben, ihre Ansprüche als Verbraucher ohne unzumutbar hohes Prozessrisiko einzuklagen. Es ginge aber zu weit, einen europaweiten Klagemechanismus mit sogenanntem opt-out-Charakter zu schaffen, bei dem ein Repräsentant die Ansprüche aller Geschädigten geltend machen kann, wenn diese nicht ausdrücklich widersprechen. Der verfassungsrechtliche Anspruch auf rechtliches Gehör verlangt, dass der Anspruchsberechtigte selbst entscheiden kann, ob er sich an diesem Gerichtsverfahren beteiligt oder seine Teilnahme verweigert. Außerdem stellt sich bei jedem opt-out-Mechanismus die Frage, wie der erstrittene Schadensersatz verteilt werden soll. Der Geschädigte muss daher wählen können, ob er sich an der Sammelklage beteiligt oder nicht (sog. opt-in-Lösung).

In Deutschland besteht bereits ein abgestuftes und austariertes System der kollektiven Rechtsdurchsetzung.

Quelle: Bundesministerium der Justiz

Startseite - Veröffentlicht am: 26. November 2008 um 9:14 Uhr - Haftungsausschluss     Sie möchten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

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1. ... Kommentar von BeaC am Donnerstag, 19.2.2009.

Die Bertelsmann-Stiftung hat gerade veröffentlicht, dass ein Großteil der deutschen Bürger sich die Möglichkeit zur politischen Partizipation durch Bürgerbegehren wünscht. Dies scheint sogar schon möglich zu sein. Ich bin auf folgende Website aufmerksam gemacht worden: we-change-europe


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