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Bochumer ARGE Chef als Hobby Staatsanwalt?

Starker Tobak ist aus dem Munde des Bochumer ARGE-Chefs zu vernehmen. In der Sonntagsbeilage der NEUEN RUHR-ZEITUNG vom 22. März 2009 wird er wie folgt zitiert: wenn eine freiberufliche Künstlerin „Einnahmen fest eingeplant habe, sie aber nicht vorab angebe“, begehe sie „Betrug“. Das entbehrt allerdings jeglicher Rechtsgrundlage. Gesetzlich vorgeschrieben ist lediglich der Nachweis des tatsächlichen Einkommens innerhalb von zwei Monaten nach Ende des Bewilligungszeitraumes.

„Es ist eine Ungeheuerlichkeit, diese Leute zu kriminalisieren!“ empört sich Norbert Hermann von der Unabhängigen Sozialberatung. „Wir verlangen eine umgehende öffentliche Entschuldigung“.

Da das Einkommen von Selbständigen mit großen Schwankungen und Unsicherheiten verbunden ist, raten wir ebenso wie Regionaldirektionen der Bundesagentur für Arbeit, das zu erwartende Einkommen zunächst mit Null anzugeben und nachträglich entsprechend den tatsächlichen Einnahmen abzurechnen, wie das Gesetz es verlangt.

„Allerdings erfahren wir in der letzten Zeit vermehrt, dass die ARGE kleinen Selbständigen, die von Ihrer Kunst oder ihrem Handwerk nicht existieren können und auf Hartz IVO angewiesen sind, Steine in den Weg legt, die ihre Existenz bedrohen können“ meint Norbert Hermann von der Unabhängigen Sozialberatung. „Sogar die medizinische Berufsunfall- und Infektionsschutzversicherung als Er­satz für die Berufsgenossenschaft erkennen sie nicht an“ empört sich Norbert Hermann.

Es sei schwierig, einen vernünftigen Umgang einzufordern, denn schließlich verfügen Verwaltungsmitarbeitende selten über betriebs­wirtschaftliche Kenntnisse, ganz zu schweigen von Einblicken in die fachspezifischen Erforder­nisse.

Quelle: Pressemeldung Norbert Hermann von der Unabhängigen Sozialberatung

Startseite - Veröffentlicht am: 24. März 2009 um 9:00 Uhr - Haftungsausschluss     Sie möchten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

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1. ... Kommentar von Sancho am Dienstag, 24.3.2009.

Dieses Arge-Gelabere ist haltlos und wie fast die ganze Verfahrens - und Verhaltensweise dieser verfassungswidrigen Institutionen. Für ARGE´n gibt es nur die Sozialgesetze, die sie benötigen um Bedürftige Arbeitlosen und deren Familien mit ihren Kindern Sanktionieren zu können. Wird dann bei den Staatanwaltschaften, wegen klar nachweisbaren Rechtsverstößen der ARGE ´n oder deren Bediensteten Strafanzeige gestellt, wird das ganze unter dubiosen Vorwänden und Ausreden unter den Tisch gekehrt. Die ARGE´n können nur eine große Lippe rissgieren, da sie wissen dass sie Nachweislich von staatlichen Institutionen und der Justiz Rückendeckung erhalten. Das ganze nur zur Kostendämpfung.


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