BKA-Gesetz: Noch nicht einmal ein Monster light
Zur Einigung beim BKA Gesetz erklärt Wolfgang Wieland, Sprecher für innere Sicherheit:
Die Kungelrunde vom Dienstagabend hat lediglich bei der Streichung der Eilzuständigkeit für die Online-Durchsuchung einen der vielen Giftzähne dieses Gesetzes gezogen. Zehn andere sind geblieben.
Noch nicht einmal jetzt sind die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes eins zu eins umgesetzt: Offenbar sollen nach wie vor ermittelnde Beamte des BKA selbst entscheiden, ob und welche Eingriffe in den Kernbereich der privaten Lebensführung einem Richter vorgelegt werden.
Keine Änderung gibt es bei:
- dem Zweiklassenrecht der Zeugnisverweigerungsberechtigten. Insbesondere Journalisten und Ärzte müssen Aussagen machen. Ihr Verweigerungsrecht nach der Strafprozessordnung (StPO) bleibt suspendiert.
- Es bleibt bei der staatlichen Peepshow, dem Videoangriff auf die Wohnung.
- Beliebige Kontakt- und Begleitpersonen werden dem gesamten Überwachungsarsenal ausgesetzt, ohne auch nur nachträglich darüber benachrichtigt zu werden.
Keine schöne vorweihnachtliche Bescherung für den Bundesrat. Dieses Gesetz bleibt ein Bürgerrechtskiller. Wir bleiben auf dem Weg zu einem deutschen FBI, das zugleich sein eigener Geheimdienst ist. Nach wie vor sollen BKA und Länder unkoordiniert nebeneinander agieren. Hierzu allen kann der Bundesrat nur NEIN sagen.
Bleibt es bei diesem winzigen Kompromiss, werden wir den Gang nach Karlsruhe beschreiten.
Quelle: Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
Startseite - Veröffentlicht am: 4. Dezember 2008 um 11:28 Uhr - Haftungsausschluss ![]() |
Druckversion:
|
Kommentar oder Frage? Hier veröffentlichen!Weitere Beiträge zu diesem Themengebiet:
- Die Föderalismusreform II: kein Ausweg aus der Verschuldung
- EILIG - Fristablauf für rückwirkende Bildungspaket-Anträge: 30. Juni
- Die armen Alten nicht im Regen stehen lassen






