BKA-Datei Gewalttäter Sport darf ohne Rechtsgrundlage nicht weiter geführt werden
Zum Urteil des Verwaltungsgerichtes Hannover zur fehlenden Rechtsgrundlage für die Datei “Gewalttäter Sport” vom 22. Mai 2008 erklärt Silke Stokar, innenpolitische Sprecherin:
Erneut werden wir durch Richterspruch in unserer Auffassung bestätigt, dass Dateien, die gemeinsam von Bund und Ländern genutzt und geführt werden, eine klare Rechtsgrundlage brauchen. Gewalttäter-Dateien dürfen nicht in geheimen Errichtungsanordnungen im polizeilichen Ermessen erstellt und geführt werden. Bundestag und Bundesrat müssen vielmehr in einem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren festlegen, nach welchen Kriterien eine Speicherung in einer Gewalttäter-Datei gerechtfertigt und verhältnismäßig ist.
Mit der Speicherung in einer “Gewalttäter-Datei” sind schwerwiegende Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte verbunden. Neben Stadienverboten können bei Fußballgroßereignissen wie der kommenden Fußball-EM Reiseverbote ausgesprochen werden.
Besonders schwerwiegend ist auch, dass die Daten aus der BKA-Datei “Gewalttäter Sport” an europäische Länder weitergegeben werden, ohne das es klare Datenschutzregelungen für die Verwendung und Speicherung im Ausland gibt.
Ihre präventive Wirkung hat die Datei “Gewalttäter Sport” längst dadurch verloren, dass die Polizei oft aus nichtigem Anlass alle Personen einspeist, deren Personalien im Umfeld von Fußballspielen aufgenommen wurden. Gerade viele Jugendliche beklagen sich darüber, dass sie völlig zu Unrecht zu Gewalttätern gestempelt wurden. Im Zuge der Fußball WM wurde die “Gewalttäter-Datei Sport” geradezu aufgebläht. Viele der derzeit 9700 gespeicherten Personen sind keine Gewalttäter. In einer Rechtsverordnung muss endlich sichergestellt werden, dass eingestellte Ermittlungsverfahren zu einer sofortigen Löschung führen und dass eine Überprüfung der Speicherung nach drei Jahren erfolgt. (Az.10 A 2412/07)
Quelle: Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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