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	<title>Kommentare zu: Reisekosten und Bewerbungskosten unter Hartz IV</title>
	<link>http://www.sozialticker.com/bewerbungskosten-unter-hartz-iv_20070710.html</link>
	<description>Der Sozialticker kommentiert aktuelle soziale Themen und bietet Hilfe bei Fragen: News, Informationen, Vorlagen fuer Widersprueche/Antraege, Hartz IV, ALG II</description>
	<pubDate>Sun, 07 Sep 2008 01:00:07 +0000</pubDate>
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		<item>
		<title>Von: Ullrich Niversal</title>
		<link>http://www.sozialticker.com/bewerbungskosten-unter-hartz-iv_20070710.html#comment-1231</link>
		<dc:creator>Ullrich Niversal</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 24 Jul 2008 02:57:03 +0000</pubDate>
		<guid>http://www.sozialticker.com/bewerbungskosten-unter-hartz-iv_20070710.html#comment-1231</guid>
		<description>Die Bewilligung von Bewerbungskosten ohne Eingliederungsvereinbarung, also eigentlich als Kann-Leistung, aber dennoch als Pflicht-Leistung kann man auch damit begr&#252;nden, dass es andere Leistungsbezieher in &#228;hnlichen Lebenssituationen gibt, denen das Geld bewilligt wurde. Wenn dann im eigenen Fall kein Geld bewilligt wird, ist das eine Diskriminierung.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Die Bewilligung von Bewerbungskosten ohne Eingliederungsvereinbarung, also eigentlich als Kann-Leistung, aber dennoch als Pflicht-Leistung kann man auch damit begr&#252;nden, dass es andere Leistungsbezieher in &#228;hnlichen Lebenssituationen gibt, denen das Geld bewilligt wurde. Wenn dann im eigenen Fall kein Geld bewilligt wird, ist das eine Diskriminierung.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Steinbock</title>
		<link>http://www.sozialticker.com/bewerbungskosten-unter-hartz-iv_20070710.html#comment-1182</link>
		<dc:creator>Steinbock</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 19 Jul 2008 22:55:30 +0000</pubDate>
		<guid>http://www.sozialticker.com/bewerbungskosten-unter-hartz-iv_20070710.html#comment-1182</guid>
		<description>Wenn es Einladungen waren vom AG, dann tr&#228;gt dieser die Kosten. Sollte es Anweisung sein vom Amt, dann vor Reise dies mit dem Amt kl&#228;ren, wer die Kosten tr&#228;gt, da im Hartz IV solche Kosten nicht enthalten sind und daher nicht anweisbar, wenn diese nicht &#252;bernommen werden.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Wenn es Einladungen waren vom AG, dann tr&#228;gt dieser die Kosten. Sollte es Anweisung sein vom Amt, dann vor Reise dies mit dem Amt kl&#228;ren, wer die Kosten tr&#228;gt, da im Hartz IV solche Kosten nicht enthalten sind und daher nicht anweisbar, wenn diese nicht &#252;bernommen werden.</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: 140181</title>
		<link>http://www.sozialticker.com/bewerbungskosten-unter-hartz-iv_20070710.html#comment-1180</link>
		<dc:creator>140181</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 18 Jul 2008 21:54:24 +0000</pubDate>
		<guid>http://www.sozialticker.com/bewerbungskosten-unter-hartz-iv_20070710.html#comment-1180</guid>
		<description>Wie oft darf man zum Bewerbungsgespr&#228;ch und wie hoch sind die kosten was zur verf&#252;gung steht um zum bewerbungsgespr&#228;ch zu fahren 
( z.b ich habe iner halb 2 wochen 3 bewerbungsgespr&#228;che gehabt und das waren 246€ iner halb 2 wochen )  wie viel ....€ bezahlt das amt</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Wie oft darf man zum Bewerbungsgespr&#228;ch und wie hoch sind die kosten was zur verf&#252;gung steht um zum bewerbungsgespr&#228;ch zu fahren<br />
( z.b ich habe iner halb 2 wochen 3 bewerbungsgespr&#228;che gehabt und das waren 246€ iner halb 2 wochen )  wie viel &#8230;.€ bezahlt das amt</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Lusjena</title>
		<link>http://www.sozialticker.com/bewerbungskosten-unter-hartz-iv_20070710.html#comment-976</link>
		<dc:creator>Lusjena</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 04 Jul 2008 18:04:34 +0000</pubDate>
		<guid>http://www.sozialticker.com/bewerbungskosten-unter-hartz-iv_20070710.html#comment-976</guid>
		<description>Bei aller Liebe, wenn es sich um sog. - Kann- Leistungen - handelt, ist ihr Beitrag unzutreffend, denn solch einen Antrag kann man ur bez&#252;glich des Ermessens des Leistungstr&#228;gers angreifen, denn bei Kann- Leistungen handelt es sich um - Ermessens- Leistungen -  !!!!

Ein Ermessensnichtgebrauch liegt vor, wenn die Verwaltung &#252;berhaupt keine Ermessenserw&#228;gung anstellt und so handelt, als ob sie eine gebundene Entscheidung zu treffen h&#228;tte (Wagner in: jurisPK-SGB I, 2005, § 39 Rn. 20). 

Eine Ermessensunterschreitung  kann bei einer unzureichenden Ermessenserw&#228;gung vorliegen (vgl. Wagner a.a.O., § 39 Rn. 21).</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Bei aller Liebe, wenn es sich um sog. - Kann- Leistungen - handelt, ist ihr Beitrag unzutreffend, denn solch einen Antrag kann man ur bez&#252;glich des Ermessens des Leistungstr&#228;gers angreifen, denn bei Kann- Leistungen handelt es sich um - Ermessens- Leistungen -  !!!!</p>
<p>Ein Ermessensnichtgebrauch liegt vor, wenn die Verwaltung &#252;berhaupt keine Ermessenserw&#228;gung anstellt und so handelt, als ob sie eine gebundene Entscheidung zu treffen h&#228;tte (Wagner in: jurisPK-SGB I, 2005, § 39 Rn. 20). </p>
<p>Eine Ermessensunterschreitung  kann bei einer unzureichenden Ermessenserw&#228;gung vorliegen (vgl. Wagner a.a.O., § 39 Rn. 21).</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Martin Obenaus</title>
		<link>http://www.sozialticker.com/bewerbungskosten-unter-hartz-iv_20070710.html#comment-974</link>
		<dc:creator>Martin Obenaus</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 04 Jul 2008 15:49:16 +0000</pubDate>
		<guid>http://www.sozialticker.com/bewerbungskosten-unter-hartz-iv_20070710.html#comment-974</guid>
		<description>1. Antrag stellen vor Entstehen von Kosten       
2. Wof&#252;r?.... Beihilfe....Bewerbungskosten
3. Begr&#252;ndung: Meine finanziellen Eink&#252;nfte                            
    beschr&#228;nken sich auf den Lebensunterhalt
    des Leistungsbescheides.......                             

Und die wichtigste Frage: Was muss ich beachten damit ich den Antrag
rechtzeitig und zielgerichtet ausformuliere?

Wenn der Sachbearbeiter Ihnen die Kannleistungsantwort gibt,
oder Ihnen freundlicherweise mitteilt: Bei uns gibt es so eine Beihilfe nicht-
ber&#228;t er Sie schon v&#246;llig unangemessen.
Ich k&#228;mpfe seit Monaten erfolgreich gegen 'Kannleistungsformulierungen'
zweier argen ARGEN und erfolgreich! Nat&#252;rlich gibt es unabwendbare Mehrbedarfe. Kannleistungen- beduetet man kann den Leistungsumfang
einschr&#228;nken- aber KEINESFALLS darf ein Leistungstr&#228;ger gegen
das Grundgeetz verstossen. In diesem dem wirtschaftlichsten Fall-
w&#228;ren alle Sozialleistungen ' Kannleistungen'- dann w&#228;re es legitim
und sogar der Lebensunterhat w&#228;re einfach verweigerbar.
V&#246;lliger Schwachsinn kommunaler Einsparversuche! Es gibt Anweisungen
der Bundesagentur f&#252;r Arbeit, und es gibt eine ' F&#252;rsorgepflicht' der Hilfebed&#252;rftige ist vor Not und H&#228;rten zu sch&#252;tzen, Notlagen sind durch
geeignete F&#246;rderung/ Beratung abzuwenden/ zu lindern.
Wenn ein Sachbearbeiter seine Befugnisse missbraucht- dann kann man das
 belegen! Deshalb gilt ein wichtiger Grundsatz: alle m&#246;glichen und umm&#246;glichen Antr&#228;ge stellen, werden diese schriftlich abgelehnt-
darf man erfolgreich Widerspruch einlegen! Eine Rechtsberatung ist grunds&#228;tzlich ratsam. Solange das Deutsche Grundgesetz besteht,
kann man noch hoffen- Kannleistungen- zu unabwendbaren Mehrbedarfen
darzustellen. Das gilt grunds&#228;tzlich solange keine EU- Verfassung g&#252;ltiges
deutsches Grundgesetz abl&#246;st! Hier gibt es eindeutige Artikel- mit extentiellen Grundlagen und Rechten.
SGB II und III sind nicht gemacht um alle Mehrbedarfe als Kannleistungen
zu deklarieren, man wollte aber bewusst Spielr&#228;ume zur Leistungserbringung
einr&#228;umen. Der Weg zum Recht geht &#252;ber den finanziell unabweisbaren Bedarf! Habe ich keine angemessene F&#246;rderung- sinkt die M&#246;glichkeit
meiner Eigenbem&#252;hungen. Der Vertrag zwischen Leistungstr&#228;ger und
Hilfebed&#252;rftigen wird vom Leistungstr&#228;ger schuldhaft nicht erf&#252;llt ( Eingliederungsvereinbarung)! Man darf keine Einschr&#228;nkungen und Belastungen vornehmen- welche die Leistungen zur Grundsicherung erheblich schw&#228;cht- soviel ist sicher!    Wenn Einschr&#228;nkungen vorgenommen werden,
bedarf es einer Begr&#252;ndung. Sachbearbeiter bestraft Hilfebed&#252;rftigen mittels
erzieherischer Sanktion auf der Rechtsgrundlage- Kosten verursacht durch
Bewerbung??? &#220;berlegen und gegen diese Definition Kannleistungen wehren,
dann vergeuden wir keine Zeit. Mehrbedarfe wie Schulsachen etc.
sollte man einklagen- es besteht durchaus Aussicht auf Erfolg! Aber sich
der unqualifizierten Meinung eines Sachbearbeiters zu beugen- ist mehr als
unvorteilhaft. Es ist allgemein bekannt : die Argumentation der Kannleistungen dient der Begr&#252;ndung einer heimlichen Verweigerung.
Hier gibt es interne Wettbewerbe erfolgreicher Einsparpolitik!

Martin Obenaus</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>1. Antrag stellen vor Entstehen von Kosten<br />
2. Wof&#252;r?&#8230;. Beihilfe&#8230;.Bewerbungskosten<br />
3. Begr&#252;ndung: Meine finanziellen Eink&#252;nfte<br />
    beschr&#228;nken sich auf den Lebensunterhalt<br />
    des Leistungsbescheides&#8230;&#8230;.                             </p>
<p>Und die wichtigste Frage: Was muss ich beachten damit ich den Antrag<br />
rechtzeitig und zielgerichtet ausformuliere?</p>
<p>Wenn der Sachbearbeiter Ihnen die Kannleistungsantwort gibt,<br />
oder Ihnen freundlicherweise mitteilt: Bei uns gibt es so eine Beihilfe nicht-<br />
ber&#228;t er Sie schon v&#246;llig unangemessen.<br />
Ich k&#228;mpfe seit Monaten erfolgreich gegen &#8216;Kannleistungsformulierungen&#8217;<br />
zweier argen ARGEN und erfolgreich! Nat&#252;rlich gibt es unabwendbare Mehrbedarfe. Kannleistungen- beduetet man kann den Leistungsumfang<br />
einschr&#228;nken- aber KEINESFALLS darf ein Leistungstr&#228;ger gegen<br />
das Grundgeetz verstossen. In diesem dem wirtschaftlichsten Fall-<br />
w&#228;ren alle Sozialleistungen &#8216; Kannleistungen&#8217;- dann w&#228;re es legitim<br />
und sogar der Lebensunterhat w&#228;re einfach verweigerbar.<br />
V&#246;lliger Schwachsinn kommunaler Einsparversuche! Es gibt Anweisungen<br />
der Bundesagentur f&#252;r Arbeit, und es gibt eine &#8216; F&#252;rsorgepflicht&#8217; der Hilfebed&#252;rftige ist vor Not und H&#228;rten zu sch&#252;tzen, Notlagen sind durch<br />
geeignete F&#246;rderung/ Beratung abzuwenden/ zu lindern.<br />
Wenn ein Sachbearbeiter seine Befugnisse missbraucht- dann kann man das<br />
 belegen! Deshalb gilt ein wichtiger Grundsatz: alle m&#246;glichen und umm&#246;glichen Antr&#228;ge stellen, werden diese schriftlich abgelehnt-<br />
darf man erfolgreich Widerspruch einlegen! Eine Rechtsberatung ist grunds&#228;tzlich ratsam. Solange das Deutsche Grundgesetz besteht,<br />
kann man noch hoffen- Kannleistungen- zu unabwendbaren Mehrbedarfen<br />
darzustellen. Das gilt grunds&#228;tzlich solange keine EU- Verfassung g&#252;ltiges<br />
deutsches Grundgesetz abl&#246;st! Hier gibt es eindeutige Artikel- mit extentiellen Grundlagen und Rechten.<br />
SGB II und III sind nicht gemacht um alle Mehrbedarfe als Kannleistungen<br />
zu deklarieren, man wollte aber bewusst Spielr&#228;ume zur Leistungserbringung<br />
einr&#228;umen. Der Weg zum Recht geht &#252;ber den finanziell unabweisbaren Bedarf! Habe ich keine angemessene F&#246;rderung- sinkt die M&#246;glichkeit<br />
meiner Eigenbem&#252;hungen. Der Vertrag zwischen Leistungstr&#228;ger und<br />
Hilfebed&#252;rftigen wird vom Leistungstr&#228;ger schuldhaft nicht erf&#252;llt ( Eingliederungsvereinbarung)! Man darf keine Einschr&#228;nkungen und Belastungen vornehmen- welche die Leistungen zur Grundsicherung erheblich schw&#228;cht- soviel ist sicher!    Wenn Einschr&#228;nkungen vorgenommen werden,<br />
bedarf es einer Begr&#252;ndung. Sachbearbeiter bestraft Hilfebed&#252;rftigen mittels<br />
erzieherischer Sanktion auf der Rechtsgrundlage- Kosten verursacht durch<br />
Bewerbung??? &#220;berlegen und gegen diese Definition Kannleistungen wehren,<br />
dann vergeuden wir keine Zeit. Mehrbedarfe wie Schulsachen etc.<br />
sollte man einklagen- es besteht durchaus Aussicht auf Erfolg! Aber sich<br />
der unqualifizierten Meinung eines Sachbearbeiters zu beugen- ist mehr als<br />
unvorteilhaft. Es ist allgemein bekannt : die Argumentation der Kannleistungen dient der Begr&#252;ndung einer heimlichen Verweigerung.<br />
Hier gibt es interne Wettbewerbe erfolgreicher Einsparpolitik!</p>
<p>Martin Obenaus</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Steinbock</title>
		<link>http://www.sozialticker.com/bewerbungskosten-unter-hartz-iv_20070710.html#comment-971</link>
		<dc:creator>Steinbock</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 04 Jul 2008 14:32:05 +0000</pubDate>
		<guid>http://www.sozialticker.com/bewerbungskosten-unter-hartz-iv_20070710.html#comment-971</guid>
		<description>Bitte 100000000 den Beitrag # 15 nochmals lesen ... und dies so oft, bis es auch von allen verstanden wird !!!

&lt;strong&gt;K A N N L E I S T U N G E N - sind keine Anspruchsleistungen&lt;/strong&gt; ... und daher weder einklagbar noch durch "betteln" beim ach so verst&#228;ndnisvollen SB entlockbar. Erst wenn der SB glaubt, durch individueller Unterst&#252;tzung dem Bed&#252;rftigen den kleinen Finger zu reichen und dieses schriftlich verankert, ist aus der Kannleistung eine Anspruchsleistung geworden.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Bitte 100000000 den Beitrag # 15 nochmals lesen &#8230; und dies so oft, bis es auch von allen verstanden wird !!!</p>
<p><strong>K A N N L E I S T U N G E N - sind keine Anspruchsleistungen</strong> &#8230; und daher weder einklagbar noch durch &#8220;betteln&#8221; beim ach so verst&#228;ndnisvollen SB entlockbar. Erst wenn der SB glaubt, durch individueller Unterst&#252;tzung dem Bed&#252;rftigen den kleinen Finger zu reichen und dieses schriftlich verankert, ist aus der Kannleistung eine Anspruchsleistung geworden.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Martin Obenaus</title>
		<link>http://www.sozialticker.com/bewerbungskosten-unter-hartz-iv_20070710.html#comment-970</link>
		<dc:creator>Martin Obenaus</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 04 Jul 2008 14:15:00 +0000</pubDate>
		<guid>http://www.sozialticker.com/bewerbungskosten-unter-hartz-iv_20070710.html#comment-970</guid>
		<description>so richtig verstehe ich F&#214;J nicht:

erhalten Sie einen anerkannten Weiterbildungsabschlu&#223;?
Ich w&#252;rde wenn vorhanden BIZ aufsuchen ( Berufsinformationszentrum),
Sie Sollten auch &#252;berpr&#252;fen ob Ihnen EU- F&#246;rdermittel zustehen,
was ich f&#252;r nicht ausgeschlossen halte. Anspruch auf Leistungen
zur Grundsicherung haben Sie auch im Ausland! Sie k&#246;nnten,
wenn Sie durch diese T&#228;tigkeit  nachweislich n&#252;tzliche Qualifizierungen
erhalten- das begr&#252;nden.
Wenn das Vorhaben einem sozialen Zweck dient, sollten EU- F&#246;rdermittel
beantragt werden- die stehen Ihnen u. U. zu. Leider wird das aber zu viel
f&#252;r mein Erwerbslosenhirn ;0)
EU- F&#246;rdermittel lassen sich im Google finden! Viel Erfolg</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>so richtig verstehe ich F&#214;J nicht:</p>
<p>erhalten Sie einen anerkannten Weiterbildungsabschlu&#223;?<br />
Ich w&#252;rde wenn vorhanden BIZ aufsuchen ( Berufsinformationszentrum),<br />
Sie Sollten auch &#252;berpr&#252;fen ob Ihnen EU- F&#246;rdermittel zustehen,<br />
was ich f&#252;r nicht ausgeschlossen halte. Anspruch auf Leistungen<br />
zur Grundsicherung haben Sie auch im Ausland! Sie k&#246;nnten,<br />
wenn Sie durch diese T&#228;tigkeit  nachweislich n&#252;tzliche Qualifizierungen<br />
erhalten- das begr&#252;nden.<br />
Wenn das Vorhaben einem sozialen Zweck dient, sollten EU- F&#246;rdermittel<br />
beantragt werden- die stehen Ihnen u. U. zu. Leider wird das aber zu viel<br />
f&#252;r mein Erwerbslosenhirn ;0)<br />
EU- F&#246;rdermittel lassen sich im Google finden! Viel Erfolg</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Martin Obenaus</title>
		<link>http://www.sozialticker.com/bewerbungskosten-unter-hartz-iv_20070710.html#comment-969</link>
		<dc:creator>Martin Obenaus</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 04 Jul 2008 14:03:38 +0000</pubDate>
		<guid>http://www.sozialticker.com/bewerbungskosten-unter-hartz-iv_20070710.html#comment-969</guid>
		<description>Ich stimme den Ausf&#252;hrungen von Lusjena zu!

Die Definition unabwendbarer Mehrbedarfe als Kannleistung ist etwas ungl&#252;cklich
gew&#228;hlt! So gibt es eindeutige Festbetr&#228;ge die insgesamt begrenzt wurden.
Mit Kannleistung wollte man die Ausgaben f&#252;r Mehrbedarfe einschr&#228;nken.

In der Brosch&#252;re der Bundesagentur f&#252;r Arbeit: Wer-was-wieviel? Sind klare
Zielvorgaben ersichtlich. Die erhalten Sie in rot und blau, f&#252;r ALGI und II Empf&#228;nger.
Kannleistung ALG II Seite 12-14 steht 260,- Euro Bewerbungskosten
d&#252;rfen bewilligt werden.
Reiskosten werden mit 0,20 Euro/Km oder einfachste Farhkarte angegeben!
Vorsicht es werden sehr gerne nur max. 300,- Euro bewilligt- ingesamt pro Jahr/ G&#252;ltigikeit der Eingliederungsvereinbarung. Lezteres stellt einen Vetrag dar, der nach 6 Monaten &#252;berarbeitet wird.
A&#252;r&#252;stungskostenbeihilfe bis 260,-

Kannleistungen sind verweigerbare Mehrbedarfe!
Wenn jedoch der Bedarf an Kosten nicht 10% der Grundsicherungsleistung
&#252;bersteigt, darf man schon versuchen abzulehnen.
Anspruch haben Sie auf Portokosten! Die Sie bitte ausf&#252;hrlich belegen,
ebenfalls f&#252;r Internetgeb&#252;hren- falls Sie sich von unterwegs bewerben- aber Sie sind immer in der Beweispflicht- es gab keine g&#252;nstigere M&#246;glichkeit.

Alles was Einsparungen sind die 10% von des Lebensunterhaltes ca 350,- Euro &#252;bersteigen, darf nicht einfach verweigert werden. Das w&#228;ren 35,- Euro,
alles dar&#252;ber- bedeutet zwangsl&#228;ufig unbillige H&#228;rte!
Kannleistungen also unabwendbare Mehrbedarfe d&#252;rfen nicht verweigert werden! Hierf&#252;r hat auch die Arge ein Extrakontingent auf das nur ungern
zur&#252;ckgegriffen wird.
Man versucht mit 'Kannleistungen' den Umfang von Mehrbedarfen zu begrenzen. Also im Klartext nicht &#252;ber die o.g. Richtwerte zu kommen.
Darlehen bis 1.000 Euro d&#252;rfen nur dan angeboten und bewilligt werden,
wenn nachweisliche Einnahmen zu erwarten sind (durch Arbeitsaufnahme)
Nehmen sie ein zweckgebundenes Darlehen, und wenn Sie zahlungsunf&#228;hig werden, legen Sie sofort Widerspruch ein. Vom Sozialgericht wird das Darlehen zur Vermeidung von H&#228;rten- sehr oft in Beihilfen ungewandelt.

Alles was eingespart wird zu Lasten Ihres Lebensunterhaltes was &#252;ber die 10% geht- stellt eine drastische Einschr&#228;nkung dar- diese m&#246;chte doch
begr&#252;ndet sein- man ist nicht strafbar rechnet man entstandene Portokosten ab!
Egal was auch immer Sie tun- betteln Sie schriftlich vor entstehen der Kosten! Sonst werden Sie Opfer von t&#252;chtigen Antragsgegnern!
Der letzte Ausweg w&#228;re dann &#252;ber SGBX § 44 gegeben, das ist aber ziemlich
schreibintensiv- und nur den professionellen Leistungserbettlern vorbehalten.

Ich rate also: schauen Sie immer nach Informationsbl&#228;ttern der Bundesagentur f&#252;r Arbeit- da steht sehr viel n&#252;tzliches drin!
F&#252;r jeden Bedarf gibt es sehr aufschlussreiches Informationsmaterial.

Martin Obenaus</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Ich stimme den Ausf&#252;hrungen von Lusjena zu!</p>
<p>Die Definition unabwendbarer Mehrbedarfe als Kannleistung ist etwas ungl&#252;cklich<br />
gew&#228;hlt! So gibt es eindeutige Festbetr&#228;ge die insgesamt begrenzt wurden.<br />
Mit Kannleistung wollte man die Ausgaben f&#252;r Mehrbedarfe einschr&#228;nken.</p>
<p>In der Brosch&#252;re der Bundesagentur f&#252;r Arbeit: Wer-was-wieviel? Sind klare<br />
Zielvorgaben ersichtlich. Die erhalten Sie in rot und blau, f&#252;r ALGI und II Empf&#228;nger.<br />
Kannleistung ALG II Seite 12-14 steht 260,- Euro Bewerbungskosten<br />
d&#252;rfen bewilligt werden.<br />
Reiskosten werden mit 0,20 Euro/Km oder einfachste Farhkarte angegeben!<br />
Vorsicht es werden sehr gerne nur max. 300,- Euro bewilligt- ingesamt pro Jahr/ G&#252;ltigikeit der Eingliederungsvereinbarung. Lezteres stellt einen Vetrag dar, der nach 6 Monaten &#252;berarbeitet wird.<br />
A&#252;r&#252;stungskostenbeihilfe bis 260,-</p>
<p>Kannleistungen sind verweigerbare Mehrbedarfe!<br />
Wenn jedoch der Bedarf an Kosten nicht 10% der Grundsicherungsleistung<br />
&#252;bersteigt, darf man schon versuchen abzulehnen.<br />
Anspruch haben Sie auf Portokosten! Die Sie bitte ausf&#252;hrlich belegen,<br />
ebenfalls f&#252;r Internetgeb&#252;hren- falls Sie sich von unterwegs bewerben- aber Sie sind immer in der Beweispflicht- es gab keine g&#252;nstigere M&#246;glichkeit.</p>
<p>Alles was Einsparungen sind die 10% von des Lebensunterhaltes ca 350,- Euro &#252;bersteigen, darf nicht einfach verweigert werden. Das w&#228;ren 35,- Euro,<br />
alles dar&#252;ber- bedeutet zwangsl&#228;ufig unbillige H&#228;rte!<br />
Kannleistungen also unabwendbare Mehrbedarfe d&#252;rfen nicht verweigert werden! Hierf&#252;r hat auch die Arge ein Extrakontingent auf das nur ungern<br />
zur&#252;ckgegriffen wird.<br />
Man versucht mit &#8216;Kannleistungen&#8217; den Umfang von Mehrbedarfen zu begrenzen. Also im Klartext nicht &#252;ber die o.g. Richtwerte zu kommen.<br />
Darlehen bis 1.000 Euro d&#252;rfen nur dan angeboten und bewilligt werden,<br />
wenn nachweisliche Einnahmen zu erwarten sind (durch Arbeitsaufnahme)<br />
Nehmen sie ein zweckgebundenes Darlehen, und wenn Sie zahlungsunf&#228;hig werden, legen Sie sofort Widerspruch ein. Vom Sozialgericht wird das Darlehen zur Vermeidung von H&#228;rten- sehr oft in Beihilfen ungewandelt.</p>
<p>Alles was eingespart wird zu Lasten Ihres Lebensunterhaltes was &#252;ber die 10% geht- stellt eine drastische Einschr&#228;nkung dar- diese m&#246;chte doch<br />
begr&#252;ndet sein- man ist nicht strafbar rechnet man entstandene Portokosten ab!<br />
Egal was auch immer Sie tun- betteln Sie schriftlich vor entstehen der Kosten! Sonst werden Sie Opfer von t&#252;chtigen Antragsgegnern!<br />
Der letzte Ausweg w&#228;re dann &#252;ber SGBX § 44 gegeben, das ist aber ziemlich<br />
schreibintensiv- und nur den professionellen Leistungserbettlern vorbehalten.</p>
<p>Ich rate also: schauen Sie immer nach Informationsbl&#228;ttern der Bundesagentur f&#252;r Arbeit- da steht sehr viel n&#252;tzliches drin!<br />
F&#252;r jeden Bedarf gibt es sehr aufschlussreiches Informationsmaterial.</p>
<p>Martin Obenaus</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Lusjena</title>
		<link>http://www.sozialticker.com/bewerbungskosten-unter-hartz-iv_20070710.html#comment-958</link>
		<dc:creator>Lusjena</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 03 Jul 2008 14:58:36 +0000</pubDate>
		<guid>http://www.sozialticker.com/bewerbungskosten-unter-hartz-iv_20070710.html#comment-958</guid>
		<description>Eine Kosten&#252;bernahme nach § 45 Satz 2 Nr. 1 SGB III  setzt voraus, dass die Bewerbung auf eine Stelle als Arbeitnehmer erfolgt. Das ergibt sich, ohne dass dies seinerseits einer grunds&#228;tzlichen Kl&#228;rung bed&#252;rfte, bereits unmittelbar aus dem Gesetzeswortlaut. Danach geh&#246;rt die &#220;bernahme von Bewerbungskosten im Sinne von § 45 Satz 2 SGB III zu den sog. unterst&#252;tzenden Leistungen nach § 45 Satz 1 SGB III. Diese sind nach dem eindeutigen Wortlaut der Vorschrift dadurch gekennzeichnet, dass "der Arbeitgeber" sie nicht oder voraussichtlich nicht erbringen wird. Die Verwendung des Begriffes "Arbeitgeber" zeigt, dass die Bewerbung auf die Aufnahme eines Arbeitsverh&#228;ltnisses gerichtet sein muss.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Eine Kosten&#252;bernahme nach § 45 Satz 2 Nr. 1 SGB III  setzt voraus, dass die Bewerbung auf eine Stelle als Arbeitnehmer erfolgt. Das ergibt sich, ohne dass dies seinerseits einer grunds&#228;tzlichen Kl&#228;rung bed&#252;rfte, bereits unmittelbar aus dem Gesetzeswortlaut. Danach geh&#246;rt die &#220;bernahme von Bewerbungskosten im Sinne von § 45 Satz 2 SGB III zu den sog. unterst&#252;tzenden Leistungen nach § 45 Satz 1 SGB III. Diese sind nach dem eindeutigen Wortlaut der Vorschrift dadurch gekennzeichnet, dass &#8220;der Arbeitgeber&#8221; sie nicht oder voraussichtlich nicht erbringen wird. Die Verwendung des Begriffes &#8220;Arbeitgeber&#8221; zeigt, dass die Bewerbung auf die Aufnahme eines Arbeitsverh&#228;ltnisses gerichtet sein muss.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Steinbock</title>
		<link>http://www.sozialticker.com/bewerbungskosten-unter-hartz-iv_20070710.html#comment-957</link>
		<dc:creator>Steinbock</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 03 Jul 2008 14:40:28 +0000</pubDate>
		<guid>http://www.sozialticker.com/bewerbungskosten-unter-hartz-iv_20070710.html#comment-957</guid>
		<description>&#196;hm ... hatten Sie dies nicht richtig gelesen? 



&lt;blockquote&gt;... ist ihr “&lt;strong&gt;privates Vergn&#252;gen&lt;/strong&gt;”. Unterst&#252;tzungen sind da schnell zu &lt;strong&gt;Kannbestimmungen&lt;/strong&gt; ...&lt;/blockquote&gt;



Dies alles k&#246;nnen Sie im SGB III nachlesen.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>&#196;hm &#8230; hatten Sie dies nicht richtig gelesen? </p>
<blockquote><p>&#8230; ist ihr “<strong>privates Vergn&#252;gen</strong>”. Unterst&#252;tzungen sind da schnell zu <strong>Kannbestimmungen</strong> &#8230;</p></blockquote>
<p>Dies alles k&#246;nnen Sie im SGB III nachlesen.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: anita</title>
		<link>http://www.sozialticker.com/bewerbungskosten-unter-hartz-iv_20070710.html#comment-956</link>
		<dc:creator>anita</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 03 Jul 2008 14:22:38 +0000</pubDate>
		<guid>http://www.sozialticker.com/bewerbungskosten-unter-hartz-iv_20070710.html#comment-956</guid>
		<description>@steinbock
vielen dank f&#252;r die schnelle Antwort.Jedoch hilft mir dies nicht wirklich weiter.Ich ben&#246;tige Paragraphen welche verdeutlichen dass die Kommunen auch f&#252;r ein F&#214;J die bewerbungskosten zu zahlen haben.

Wenn jemand einen rat hat w&#228;re ich daf&#252;r sehr dankbar.

sch&#246;nen Tag!</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@steinbock<br />
vielen dank f&#252;r die schnelle Antwort.Jedoch hilft mir dies nicht wirklich weiter.Ich ben&#246;tige Paragraphen welche verdeutlichen dass die Kommunen auch f&#252;r ein F&#214;J die bewerbungskosten zu zahlen haben.</p>
<p>Wenn jemand einen rat hat w&#228;re ich daf&#252;r sehr dankbar.</p>
<p>sch&#246;nen Tag!</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Steinbock</title>
		<link>http://www.sozialticker.com/bewerbungskosten-unter-hartz-iv_20070710.html#comment-830</link>
		<dc:creator>Steinbock</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 24 Jun 2008 14:55:18 +0000</pubDate>
		<guid>http://www.sozialticker.com/bewerbungskosten-unter-hartz-iv_20070710.html#comment-830</guid>
		<description>Leider bekommen Sie keinen Cent, denn ihr Bem&#252;hen, sich um Arbeit zu k&#252;mmern ist ihr "privates Vergn&#252;gen". Unterst&#252;tzungen sind da schnell zu  Kannbestimmungen mutiert und fallen bei Eigeninitiativen grunds&#228;tzlich weg. 

Schlie&#223;lich ist man sie ja los geworden und was geht einem Amt schon Ihr weiterer Werdegang noch an. 

Etwas anders sieht es bei "gepr&#252;gelten" Arbeitsanweisungen aus, wo dann auch die Bewerbungskosten &#252;bernommen werden m&#252;ssen, denn schlie&#223;lich verlangt man ja Ver&#228;nderungen, welche finanziell nicht vorgesehen waren.

Tja, so ist nun mal der tolle Werbeslogan: F&#246;rdern und fordern.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Leider bekommen Sie keinen Cent, denn ihr Bem&#252;hen, sich um Arbeit zu k&#252;mmern ist ihr &#8220;privates Vergn&#252;gen&#8221;. Unterst&#252;tzungen sind da schnell zu  Kannbestimmungen mutiert und fallen bei Eigeninitiativen grunds&#228;tzlich weg. </p>
<p>Schlie&#223;lich ist man sie ja los geworden und was geht einem Amt schon Ihr weiterer Werdegang noch an. </p>
<p>Etwas anders sieht es bei &#8220;gepr&#252;gelten&#8221; Arbeitsanweisungen aus, wo dann auch die Bewerbungskosten &#252;bernommen werden m&#252;ssen, denn schlie&#223;lich verlangt man ja Ver&#228;nderungen, welche finanziell nicht vorgesehen waren.</p>
<p>Tja, so ist nun mal der tolle Werbeslogan: F&#246;rdern und fordern.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: anita</title>
		<link>http://www.sozialticker.com/bewerbungskosten-unter-hartz-iv_20070710.html#comment-829</link>
		<dc:creator>anita</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 24 Jun 2008 14:20:07 +0000</pubDate>
		<guid>http://www.sozialticker.com/bewerbungskosten-unter-hartz-iv_20070710.html#comment-829</guid>
		<description>hallo,
ich habe da eine dringende frage.ich habe mich f&#252;r ein f&#246;j(freiwilliges &#246;kologisches jahr beworben und auch eine stelle bekommen.nun soll ich die bewerbungskosten nicht erstattet bekommen da ein f&#246;j/fsj nicht sozialpflichtig ist!?wenn ich im september ins ausland gehe bekomme ich kein hartz4 mehr.somit erfolgreich in die arbeitswelt zur&#252;ck gekommen.nun meine frage,ist die komune nicht verpflichtet mich da zu f&#246;rdern und zu unterst&#252;tzen in form von erstattung der kosten?wo kann ich paragrafen finden wenn es welche gibt die die kosten&#252;bernahme verpflichten?mir wird gesagt dass ein f&#246;j keine weiterbildung etc ist..es dient meiner freizeit und meinem privatvergn&#252;gen!!?!wer kann mir rat geben?

vielen dank&#38;sch&#246;nen tag</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>hallo,<br />
ich habe da eine dringende frage.ich habe mich f&#252;r ein f&#246;j(freiwilliges &#246;kologisches jahr beworben und auch eine stelle bekommen.nun soll ich die bewerbungskosten nicht erstattet bekommen da ein f&#246;j/fsj nicht sozialpflichtig ist!?wenn ich im september ins ausland gehe bekomme ich kein hartz4 mehr.somit erfolgreich in die arbeitswelt zur&#252;ck gekommen.nun meine frage,ist die komune nicht verpflichtet mich da zu f&#246;rdern und zu unterst&#252;tzen in form von erstattung der kosten?wo kann ich paragrafen finden wenn es welche gibt die die kosten&#252;bernahme verpflichten?mir wird gesagt dass ein f&#246;j keine weiterbildung etc ist..es dient meiner freizeit und meinem privatvergn&#252;gen!!?!wer kann mir rat geben?</p>
<p>vielen dank&amp;sch&#246;nen tag</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Steinbock</title>
		<link>http://www.sozialticker.com/bewerbungskosten-unter-hartz-iv_20070710.html#comment-455</link>
		<dc:creator>Steinbock</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 20 May 2008 10:58:32 +0000</pubDate>
		<guid>http://www.sozialticker.com/bewerbungskosten-unter-hartz-iv_20070710.html#comment-455</guid>
		<description>Jaein, es sei denn, die Bewerbungskosten sind nicht als "Kannbestimmung", sondern als "Sollbestimmung" in der Eingliederungsvereinbarung festgehalten worden. Unabh&#228;ngig davon, sollten Sie gegen die Ablehnung Widerspruch einlegen und notfalls klagen, sobald in der EGV entsprechendes vermerkt war bzw. Sie zu einer gewissen Anzahl von Bewerbungen aufgefordert wurden, denn damit w&#228;re auch die Kosten&#252;bernahme mit verbunden.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Jaein, es sei denn, die Bewerbungskosten sind nicht als &#8220;Kannbestimmung&#8221;, sondern als &#8220;Sollbestimmung&#8221; in der Eingliederungsvereinbarung festgehalten worden. Unabh&#228;ngig davon, sollten Sie gegen die Ablehnung Widerspruch einlegen und notfalls klagen, sobald in der EGV entsprechendes vermerkt war bzw. Sie zu einer gewissen Anzahl von Bewerbungen aufgefordert wurden, denn damit w&#228;re auch die Kosten&#252;bernahme mit verbunden.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Rockenrolldaddy</title>
		<link>http://www.sozialticker.com/bewerbungskosten-unter-hartz-iv_20070710.html#comment-454</link>
		<dc:creator>Rockenrolldaddy</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 20 May 2008 10:20:25 +0000</pubDate>
		<guid>http://www.sozialticker.com/bewerbungskosten-unter-hartz-iv_20070710.html#comment-454</guid>
		<description>hallo 
ich hab zwei Jungs die schreiben Bewerbungen f&#252;r 
Ausbildungspl&#228;tze ...jetzt haben wir die Zettel eingereicht f&#252;r die Bewerbungskosten und die ARGE lehnt die Zahlung ab mit der Begr&#252;ndung es seien Rechtschreibfehler und Formfehler in den Bewerbungen auch haben sie bem&#228;ngelt das wir f&#252;r Koch nur eine Bewerbung geschrieben haben und diese 10 mal kopiert nur mit entsprechender Adressanpassung ..... laut der Fallbearbeiterin h&#228;tten wir 10 mal neue Bewerbung schreiben m&#252;ssen. Meine frage : Kann sie aus diesen gr&#252;nden die Zahlung verweigern ..?</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>hallo<br />
ich hab zwei Jungs die schreiben Bewerbungen f&#252;r<br />
Ausbildungspl&#228;tze &#8230;jetzt haben wir die Zettel eingereicht f&#252;r die Bewerbungskosten und die ARGE lehnt die Zahlung ab mit der Begr&#252;ndung es seien Rechtschreibfehler und Formfehler in den Bewerbungen auch haben sie bem&#228;ngelt das wir f&#252;r Koch nur eine Bewerbung geschrieben haben und diese 10 mal kopiert nur mit entsprechender Adressanpassung &#8230;.. laut der Fallbearbeiterin h&#228;tten wir 10 mal neue Bewerbung schreiben m&#252;ssen. Meine frage : Kann sie aus diesen gr&#252;nden die Zahlung verweigern ..?</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Einstein</title>
		<link>http://www.sozialticker.com/bewerbungskosten-unter-hartz-iv_20070710.html#comment-360</link>
		<dc:creator>Einstein</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 28 Apr 2008 15:31:07 +0000</pubDate>
		<guid>http://www.sozialticker.com/bewerbungskosten-unter-hartz-iv_20070710.html#comment-360</guid>
		<description>Die Kosten f&#252;r Anzeigen im Stellenmarkt geh&#246;ren zwar faktisch zu den Bewerbungskosten, werden oftmals aber abgelehnt , weil man diese Form der Stellensuche als wenig erfolgsversprechend erachtet. Meiner Meinung nach will man mit dem "Bewerbungsmarathon" Erwerbslose mehr aus deren angeblichen bequemen Nutznie&#223;erposition locken. 

Daher immer solche Bewerbungskosten absprechen und die &#220;bernahme sich schriftlich best&#228;tigen lassen, sonst kann es passieren das man das Geld aus eigener Tasche bezahlen muss.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Die Kosten f&#252;r Anzeigen im Stellenmarkt geh&#246;ren zwar faktisch zu den Bewerbungskosten, werden oftmals aber abgelehnt , weil man diese Form der Stellensuche als wenig erfolgsversprechend erachtet. Meiner Meinung nach will man mit dem &#8220;Bewerbungsmarathon&#8221; Erwerbslose mehr aus deren angeblichen bequemen Nutznie&#223;erposition locken. </p>
<p>Daher immer solche Bewerbungskosten absprechen und die &#220;bernahme sich schriftlich best&#228;tigen lassen, sonst kann es passieren das man das Geld aus eigener Tasche bezahlen muss.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Steinbock</title>
		<link>http://www.sozialticker.com/bewerbungskosten-unter-hartz-iv_20070710.html#comment-355</link>
		<dc:creator>Steinbock</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 28 Apr 2008 10:03:15 +0000</pubDate>
		<guid>http://www.sozialticker.com/bewerbungskosten-unter-hartz-iv_20070710.html#comment-355</guid>
		<description>Auch diese Kosten geh&#246;ren zu den Bewerbungskosten und sind vom Amt zu &#252;bernehmen. Wenn Sie auf Nummer "Sicher" gehen wollen, dann stellen Sie vor Annoncierung einen formlosen Antrag zur &#220;bernahme dieser Kosten beim Amt und klagen dies bei Ablehnung durch alle Instanzen. Bedenken Sie aber, die ARGEN sind nicht f&#252;r Ihre Vermittlung bem&#252;ht, sondern nur f&#252;r Ihre Sanktionen bedacht, daher reden sich diese aus Geldgeiz zu oft mit "KANN-Bestimmungen" raus. 

Daher gibt es nur 2 M&#246;glichkeiten:

1. sie &#252;bernehmen dies ohne murren, oder
2. man m&#246;chte nicht, dass Sie die m&#246;glichen Chancen nutzen</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Auch diese Kosten geh&#246;ren zu den Bewerbungskosten und sind vom Amt zu &#252;bernehmen. Wenn Sie auf Nummer &#8220;Sicher&#8221; gehen wollen, dann stellen Sie vor Annoncierung einen formlosen Antrag zur &#220;bernahme dieser Kosten beim Amt und klagen dies bei Ablehnung durch alle Instanzen. Bedenken Sie aber, die ARGEN sind nicht f&#252;r Ihre Vermittlung bem&#252;ht, sondern nur f&#252;r Ihre Sanktionen bedacht, daher reden sich diese aus Geldgeiz zu oft mit &#8220;KANN-Bestimmungen&#8221; raus. </p>
<p>Daher gibt es nur 2 M&#246;glichkeiten:</p>
<p>1. sie &#252;bernehmen dies ohne murren, oder<br />
2. man m&#246;chte nicht, dass Sie die m&#246;glichen Chancen nutzen</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Euregio</title>
		<link>http://www.sozialticker.com/bewerbungskosten-unter-hartz-iv_20070710.html#comment-354</link>
		<dc:creator>Euregio</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 28 Apr 2008 09:32:35 +0000</pubDate>
		<guid>http://www.sozialticker.com/bewerbungskosten-unter-hartz-iv_20070710.html#comment-354</guid>
		<description>Ich m&#246;chte eigen initiativ in  meiner Branchenpresse und deren Jobb&#246;rsen eine Stellenanzeige aufgeben, von der ich mir aussichtsreiche 
Stellenangebote und unmittelbaren Kontakt zu interessierten Arbeitgebern verspreche.

Gibt es M&#246;glichkeiten diese Kosten ersetzt zu bekommen und werden sie gegen die 260 Euro aufgerechnet?

Wer hat dazu Erfahrung, wer kann helfen.

Danke</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Ich m&#246;chte eigen initiativ in  meiner Branchenpresse und deren Jobb&#246;rsen eine Stellenanzeige aufgeben, von der ich mir aussichtsreiche<br />
Stellenangebote und unmittelbaren Kontakt zu interessierten Arbeitgebern verspreche.</p>
<p>Gibt es M&#246;glichkeiten diese Kosten ersetzt zu bekommen und werden sie gegen die 260 Euro aufgerechnet?</p>
<p>Wer hat dazu Erfahrung, wer kann helfen.</p>
<p>Danke</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Steinbock</title>
		<link>http://www.sozialticker.com/bewerbungskosten-unter-hartz-iv_20070710.html#comment-279</link>
		<dc:creator>Steinbock</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 12 Apr 2008 11:41:39 +0000</pubDate>
		<guid>http://www.sozialticker.com/bewerbungskosten-unter-hartz-iv_20070710.html#comment-279</guid>
		<description>Wurden Sie nachweislich mit 4 Bewerbungen im Monat verpflichtet, dann braucht die &#220;bernahme der Kosten nicht extra aufgenommen werden, denn im Umkehrschluss bedeutet dies, dass evtl. auftretende Kosten durch die Anweisung &#252;bernommen werden m&#252;ssen. Allerdings ist da zu unterscheiden, ob Sie nur sich pers&#246;nlich (in gleicher Stadt) vorstellen sollten, oder schriftlich (mit Kosten verbunden) sich zu bewerben haben.

Letzteren Fall, begr&#252;ndet gegen die Ablehnung der Kosten in Widerspruch zu gehen und diese Kosten einzuklagen, da diese nicht im Regelsatz vorgesehen wurden, aber durch die Anweisung angefallen sind.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Wurden Sie nachweislich mit 4 Bewerbungen im Monat verpflichtet, dann braucht die &#220;bernahme der Kosten nicht extra aufgenommen werden, denn im Umkehrschluss bedeutet dies, dass evtl. auftretende Kosten durch die Anweisung &#252;bernommen werden m&#252;ssen. Allerdings ist da zu unterscheiden, ob Sie nur sich pers&#246;nlich (in gleicher Stadt) vorstellen sollten, oder schriftlich (mit Kosten verbunden) sich zu bewerben haben.</p>
<p>Letzteren Fall, begr&#252;ndet gegen die Ablehnung der Kosten in Widerspruch zu gehen und diese Kosten einzuklagen, da diese nicht im Regelsatz vorgesehen wurden, aber durch die Anweisung angefallen sind.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Nadine</title>
		<link>http://www.sozialticker.com/bewerbungskosten-unter-hartz-iv_20070710.html#comment-276</link>
		<dc:creator>Nadine</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 12 Apr 2008 09:01:01 +0000</pubDate>
		<guid>http://www.sozialticker.com/bewerbungskosten-unter-hartz-iv_20070710.html#comment-276</guid>
		<description>Hallo, habe Bewerbungskosten Antrag gestellt, der abgelehnt wurde, da es nicht in meiner Eingliederungsvereinbahrung steht, kann es sein das mein Freund gleiche Bedarfsgemeinschaft es in seiner EV stehen hat und ich nicht? Ich muss dazu sagen wir haben beide unterschiedliche Berater. Aber wie kann es sein mir bezahlen die keine Bewerbungskosten obwohl ich 4 Bewerbungen pro Monat vorweisen muss.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo, habe Bewerbungskosten Antrag gestellt, der abgelehnt wurde, da es nicht in meiner Eingliederungsvereinbahrung steht, kann es sein das mein Freund gleiche Bedarfsgemeinschaft es in seiner EV stehen hat und ich nicht? Ich muss dazu sagen wir haben beide unterschiedliche Berater. Aber wie kann es sein mir bezahlen die keine Bewerbungskosten obwohl ich 4 Bewerbungen pro Monat vorweisen muss.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Steinbock</title>
		<link>http://www.sozialticker.com/bewerbungskosten-unter-hartz-iv_20070710.html#comment-234</link>
		<dc:creator>Steinbock</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 07 Apr 2008 11:08:17 +0000</pubDate>
		<guid>http://www.sozialticker.com/bewerbungskosten-unter-hartz-iv_20070710.html#comment-234</guid>
		<description>Bewerbungskosten werden erst ab Tag des Antrages &#252;bernommen. In Ihrem Fall ab 07.04.08.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Bewerbungskosten werden erst ab Tag des Antrages &#252;bernommen. In Ihrem Fall ab 07.04.08.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: J.</title>
		<link>http://www.sozialticker.com/bewerbungskosten-unter-hartz-iv_20070710.html#comment-233</link>
		<dc:creator>J.</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 07 Apr 2008 10:57:38 +0000</pubDate>
		<guid>http://www.sozialticker.com/bewerbungskosten-unter-hartz-iv_20070710.html#comment-233</guid>
		<description>Hallo, 

mein Vater ist seit 11.03.08 als arbeitssuchend gemeldet. Am 07.04.08 war er bei seinem Fallmanager und er sagte, dass er die Bewerbungskosten erst am heute erstattet bekommt. Ist das richtig so, obwohl er seit dem 11.03.08 als arbeitssuchend gemeldet ist?? LG</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo, </p>
<p>mein Vater ist seit 11.03.08 als arbeitssuchend gemeldet. Am 07.04.08 war er bei seinem Fallmanager und er sagte, dass er die Bewerbungskosten erst am heute erstattet bekommt. Ist das richtig so, obwohl er seit dem 11.03.08 als arbeitssuchend gemeldet ist?? LG</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Steinbock</title>
		<link>http://www.sozialticker.com/bewerbungskosten-unter-hartz-iv_20070710.html#comment-223</link>
		<dc:creator>Steinbock</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 05 Apr 2008 08:42:48 +0000</pubDate>
		<guid>http://www.sozialticker.com/bewerbungskosten-unter-hartz-iv_20070710.html#comment-223</guid>
		<description>Bewerbungskosten sind immer j&#228;hrlich und im Beantragungszeitraum zu stellen. Sie m&#252;ssten auf Ihren Antrag schauen, wann dieser ausgestellt wurde.

Beispiel: Oktober 07 - ... w&#228;re dann bis Oktober 08

Sollten sich durch vertraglichen Regelungen (EGV) weitere Kosten ergeben, sind diese vorab beim Amt abzustimmen bzw. zu beantragen und die &#220;bernahme schriftlich bekunden zu lassen.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Bewerbungskosten sind immer j&#228;hrlich und im Beantragungszeitraum zu stellen. Sie m&#252;ssten auf Ihren Antrag schauen, wann dieser ausgestellt wurde.</p>
<p>Beispiel: Oktober 07 - &#8230; w&#228;re dann bis Oktober 08</p>
<p>Sollten sich durch vertraglichen Regelungen (EGV) weitere Kosten ergeben, sind diese vorab beim Amt abzustimmen bzw. zu beantragen und die &#220;bernahme schriftlich bekunden zu lassen.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Norbert</title>
		<link>http://www.sozialticker.com/bewerbungskosten-unter-hartz-iv_20070710.html#comment-222</link>
		<dc:creator>Norbert</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 05 Apr 2008 07:47:39 +0000</pubDate>
		<guid>http://www.sozialticker.com/bewerbungskosten-unter-hartz-iv_20070710.html#comment-222</guid>
		<description>Guten Tag! Habe mal eine Frage zu den Bewerbungskosten. Ich habe Bewerbungskosten beim AA abgegeben und zwar am  3 mal in 2 Monate ""260,00 €"" die ich bekommen hab, die letzten waren am 08.10.07 wann kann ich wieder neue Bewerbungen abgeben? Das soll ja immer nur Jahresm&#228;&#223;ig sein. Ich wei&#223; nicht genau, glaube aber erst wieder im 01.01.08. Stimmt das? hoffe auf eine Antwort von euch.

Gru&#223; Norbert</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Guten Tag! Habe mal eine Frage zu den Bewerbungskosten. Ich habe Bewerbungskosten beim AA abgegeben und zwar am  3 mal in 2 Monate &#8220;&#8221;260,00 €&#8221;" die ich bekommen hab, die letzten waren am 08.10.07 wann kann ich wieder neue Bewerbungen abgeben? Das soll ja immer nur Jahresm&#228;&#223;ig sein. Ich wei&#223; nicht genau, glaube aber erst wieder im 01.01.08. Stimmt das? hoffe auf eine Antwort von euch.</p>
<p>Gru&#223; Norbert</p>
]]></content:encoded>
	</item>
</channel>
</rss>
