Bewährtes Steuerrecht wird auf den Kopf gestellt
Nach der geplanten Neufassung des § 42 der Abgabenordnung sollen alle Steuerzahler unter Generalverdacht gestellt werden, kritisiert der Bund der Steuerzahler. Zudem wird der Willkür von Finanzbeamten Tür und Tor geöffnet. Auslöser für die Kritik ist der Referentenentwurf des Jahressteuergesetzes 2008 aus dem Bundesfinanzministerium. Jahrelang waren die Steuerzahler darauf eingestellt, dass Finanzbehörden die Anerkennung von Gestaltungen im Steuerrecht verwehren konnten, wenn nachgewiesen wurde, dass eine Gestaltung nur vorgenommen wurde, um Steuern zu sparen.
Nach dem Referentenentwurf sollen dagegen zukünftig Steuerzahler darlegen „dass es beachtliche außersteuerliche Gründe“ für eine Gestaltung gibt. Das Bundesfinanzministerium spricht mit dieser Formulierung einen Generalverdacht aus. Offenbar geht man im Bundesfinanzministerium davon aus, dass jede Entscheidung eines Steuerzahlers, die zu einer Minderung der Steuerlast führt, nur deswegen getroffen wurde, um das Steuerrecht zu missbrauchen. Die Steuerzahler müssen das Gegenteil beweisen. Damit wird die Beweislast umgekehrt. Die Regelung ist umso kritikwürdiger, als der Steuerzahler nur die Möglichkeit hat, mit dem zuständigen Finanzbeamten zu verhandeln, ob Gestaltungen anerkannt werden oder nicht. Das ist das Gegenteil von Verlässlichkeit im Steuerrecht. Wer sich der möglichen Willkür einer Verhandlung nicht aussetzen möchte, hat die Möglichkeit im Vorfeld seiner Entscheidung eine verbindliche Auskunft beim Finanzamt einzuholen. Doch solche Auskünfte sind seit Ende 2006 gebüh renpflichtig, eine Auskunft kostet mindestens 100 Euro.
Die im Gesetzentwurf vorgesehene Neufassung des § 42 Abgabenordnung ist ein Ärgernis für die Steuerzahler und sollte nach Auffassung des Steuerzahlerbundes schleunigst eingestampft werden. Würden die Pläne Wirklichkeit, würde das deutsche Steuerrecht auf noch weniger Akzeptanz stoßen, dem Verhältnis zwischen Staat und Bürger würde großer Schaden zugefügt.
Im Zuge der Beratungen des Jahressteuergesetzes 2008 wird sich der Bund der Steuerzahler für die Beibehaltung der bisherigen Regelung einsetzen und fordert darüber hinaus auch die Abschaffung der Gebührenpflicht für verbindliche Auskünfte. Die komplette Stellungnahme des Bundes der Steuerzahler zum Jahressteuergesetz kann unter steuerzahler.de abgerufen werden.
Quelle: Bund der Steuerzahler Deutschland e.V.
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