Betriebskosten sind Sache des Vermieters
Wenn der Vermieter seine Betriebskostenabrechnung schuldig bleibt, können die Mieter nicht auf dessen Kosten eine Firma oder einen Sachverständigen damit beauftragen.
Vor Gericht können die Mieter in so einem Fall nur ein Zwangsgeld gegen den Vermieter erstreiten, heißt es in einem am Donnerstag bekannt gegebenen Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe.
Quelle: Bundesgerichtshof - Az: I ZB 94/05
Startseite - Veroeffentlicht von: Steinbock am: 8. Juni 2006 um 14:19 Uhr - Haftungsausschluss ![]() |
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