Betreutes Wohnen für behindertes Kind: Große Witwenrente der Mutter entfällt
Sozialgericht Dortmund, Urteil vom 22.06.2006, Az.: S 26 (22,46) RA 128/04
Wird ein volljähriges behindertes Kind neben dem Besuch einer Förderschule ganztägig in einer Einrichtung für betreutes Wohnen versorgt, verliert die Mutter ihren Anspruch auf große Witwenrente.
Weitere Informationen zum Urteil unter: Sozialgerichtsbarkeit
Startseite - Veröffentlicht am: 3. Juli 2006 um 15:27 Uhr - Haftungsausschluss ![]() |
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