Beschluss zur sozialen Sicherung gefasst
Auf dem Parteitag in Nürnberg haben sich die Delegierten für das Modell der bedarfsorientierten Grundsicherung ausgesprochen. Der Leitantrag “Aufbruch zu neuer Gerechtigkeit” des grünen Bundesvorstandes wurde mit deutlicher Mehrheit angenommen.
Zur Abstimmung als Leitantrag standen der Antrag des Bundesvorstands zur Grundsicherung sowie zwei Anträge zum Grundeinkommen: ein Antrag der Landesdelegiertenkonferenz Baden-Württemberg und ein Antrag von Stefanie Gemählich und anderen. Die beiden ersten Anträge erhielten in einem Meinungsbild die meisten Stimmen und wurden danach gegeneinander abgestimmt. In der schriftlichen Abstimmung erhielt der Antrag des Bundesvorstands 432 Stimmen von insgesamt 741 abgegebenen Stimmen, der Antrag der Landesdelegiertenkonferenz Baden-Württemberg 296 Stimmen. Es gab neun Enthaltungen und vier ungültige Stimmen. Damit bekam der Antrag des Bundesvorstandes eine eindeutige Mehrheit.
Anschließend wurden Änderungsanträge debattiert. Alle vorgestellten Änderungsanträge wurden jedoch abgelehnt, bis auf den Antrag von Boris Palmer und anderen. Dieser Änderungsantrag ergänzt den Leitantrag um die Forderung, die Regelsätze beim Arbeitslosengeld II als Sofortprogramm zu erhöhen. Andere notwendige Verbesserungen bei Hartz IV über die Erhöhung der Regelsätze hinaus sollten schrittweise innerhalb einer Legislaturperiode erfolgen müssen und in ihren Wirkungen zu überprüfen sein.
In einer abschließenden Abstimmung wurde der Leitantrag mit großer Mehrheit angenommen.
Quelle und Details zu den Beschlüssen: Bündnis 90 / Die Grünen
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