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Beschaffung von Heizmaterial - Einmalige Kosten für Heizöl

Das SG Leipzig urteilte zum Thema: Beschaffung von Heizmaterial in seinem Urteil S 19 AS 1077/07 ER vom 23.07.2007 wie folgt:

Unter § 22 Abs. 1 SGB II fallen … nicht nur laufende Kosten, sondern auch einmalige Kosten, die beispielsweise für die Beschaffung von Heizmaterial anfallen”.

Denn das Gesetz unterscheidet zwischen “Leistungen für Unterkunft” und “Leistungen für Heizung.

Keinesfalls ist die Ag. berechtigt, die Erbringung von Leistungen für Heizung deshalb abzulehnen, weil sie die Aufwendungen für Unterkunft für unangemessen hält und hierfür einen pauschal bestimmten Höchstbetrag erbrachte (berücksichtigte).

Ebenso wie die Leistungen für Unterkunft sind die für Heizung grundsätzlich in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen zu erbringen (berücksichtigen). Bei einer “mehrmonatigen Bevorratung mit Heizmaterial … muss bei der angemessenen Menge des Heizmaterials auf den jeweiligen Bewilligungszeitraum abgestellt werden; der Zeitraum für den angenommenen Heizmaterialbedarf sollt mit dem Bewilligungszeitraum in der Regel deckungsgleich sein .

Zur Beurteilung der Angemessenheit sind im Sinne des § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II zunächst weitere Tatsachen zu ermitteln und zu bewerten, ggf. durch Sachverständige. Danach wird zu entscheiden sein, ob die Aufwendungen für Heizung auch dann in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen zu erbringen sind, wenn die Aufwendungen für die Unterkunft unangemessen sein sollten.

Rechtsgrundlage für die Erbringung als Darlehen ist § 22 Abs. 5 Satz 4 SGB II (in der ab dem 1. April 2006 geltenden und hier entsprechend anwendbaren Fassung). Denn selbst bei unterstellter Unangemessenheit der o.g. Aufwendungen wäre die Ag. verpflichtet, zur “Sicherung der Unterkunft” oder zumindest zur “Behebung einer vergleichbaren Notlage” im Sinne des § 22 Abs. 5 Satz 1 SGB II die begehrten Leistungen zumindest als Darlehen zu erbringen.

Quelle:SG Leipzig S 19 AS 1077/07 ER vom 23.07.2007

Weitere Informationen zum Urteil unter: Sozialgerichtsbarkeit

Zurück zur Startseite - Veroeffentlicht von: Lusjena   am: Samstag, 17. November 2007 - Haftungsausschluss     Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

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