Beschäftigungsverhältnis des Fremdgeschäftsführers einer GmbH
Die Nichtzulassungsbeschwerde gegen dieses Urteil ist vom Bundessozialgericht mit Beschluss vom 10. April 2008 als unzulässig verworfen worden (Az.: B 12 R 6/07 B).
- Vorinstanz: S 5 RA 325/04 – Sozialgericht Oldenburg
Normen: § 1 Satz 1 SGB VI, § 7 Abs. 1 SGB IV
Ein Beschäftigungsverhältnis im Sinne von § 7 Abs. 1 SGB IV kann bei einem Fremdgeschäftsführer einer GmbH nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts in einem Ausnahmefall fehlen, in dem dieser aus seinem Privatvermögen Sicherheiten zugunsten der Gläubiger der GmbH in Höhe von mehreren Hunderttausend Euro bestellt hat und in dem das Verhältnis zu den GmbH-Gesellschaftern nicht nur durch besondere Fachkenntnisse, sondern darüber hinaus durch eine objektivierbare besonders ausgeprägte Dominanz des Geschäftsführers gekennzeichnet ist.
Quelle, Entscheidung und Volltext: Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 24. Januar 2007 – L 2 R 35/06
Startseite - Veroeffentlicht von: Sozialticker am: 11. Oktober 2008 um 8:31 Uhr - Haftungsausschluss ![]() |
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