Das Sozialtickerportal
Home | Der Sozialticker e.V. | Impressum | Haftungsausschluss | Datenschutzerklärung | Nutzungsbedingungen | Kontakt

Freitag, der 12. März 2010 Tip  Ihre Pressemitteilung / News einreichen   English  English flag    French  French flag

 

Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)

Betriebliche Berufsausbildung

Um eine betriebliche oder außerbetriebliche Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf zu ermöglichen, zahlt die Agentur für Arbeit unter bestimmten Voraussetzungen Berufsausbildungsbeihilfe (BAB).

Das Arbeitsamt fördert die berufliche Ausbildung gem. §§ 59-76 SGB III n.F. und §§ 235, 240-247 SGB III durch die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB); dabei handelt es sich um einen Zuschuss des Arbeitsamtes, der etwa dem BAföG für Studenten entspricht. Es wird unterschieden zwischen zwei Varianten:

Wer bekommt BAB?

Auszubildende erhalten BAB, wenn sie während der Ausbildung nicht bei den Eltern wohnen können, weil der Ausbildungsbetrieb vom Elternhaus zu weit entfernt ist. Sind Auszubildende über 18 Jahre alt oder verheiratet (oder waren verheiratet) oder haben mindestens ein Kind, können sie auch BAB erhalten, wenn sie in erreichbarer Nähe des Elternhauses leben.

Wie lange zahlt die Agentur für Arbeit BAB?

Gezahlt wird für die Dauer der Ausbildung. Wichtig dabei ist, dass der Antrag rechtzeitig, am besten vor Beginn der Ausbildung, bei der örtlichen Agentur für Arbeit gestellt wird.

Wieviel BAB bekommt man?

Berufsausbildungsbeihilfe wird grundsätzlich als Zuschuss gewährt. Dabei wird ein entsprechender Bedarf für den Lebensunterhalt des Auszubildenden und für seinen Ausbildungsaufwand berücksichtigt. Das Einkommen des Auszubildenden wird grundsätzlich voll angerechnet, das seines Ehegatten und seiner Eltern nur, soweit es bestimmte Freibeträge übersteigt. Für Teilnehmer an berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen werden die Lehrgangskosten, die Fahrkosten sowie die Kosten für Lernmittel und Arbeitskleidung ohne Abrechnung von Einkommen übernommen. Ausführliche Erläuterungen zu den finanziellen Hilfen enthält das Faltblatt “Berufsausbildungsbeihilfe” (erhältlich in den Agenturen für Arbeit) oder im Internet unter dem externen Link: Arbeitsagentur

Wofür kann BAB nicht gewährt werden?

Wo finde ich weitere Informationen und Rechner?

Startseite - Veröffentlicht von: Sozialticker   am: Donnerstag, 21. Dezember 2006 - Haftungsausschluss Druckversion:   Druckversion anzeigen

Weitere Beiträge zu diesem Themengebiet:

Verbraucherinformationen
ImmobilienScout24 - Immobilie suchen, Wohnung, Haus, Grundstueck zur Miete, zum Kauf
 
Webseiteninfo: Der Sozialticker e.V. | Impressum | Haftungsausschluss | Datenschutzerklärung | Nutzungsbedingungen | Kontakt

Service: Nachrichten als RSS XML | Presseticker

Valid Valid Valid

Powered by wordpress | wp-theme:mw | © sozialticker e.V.