Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
Betriebliche Berufsausbildung
Um eine betriebliche oder außerbetriebliche Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf zu ermöglichen, zahlt die Agentur für Arbeit unter bestimmten Voraussetzungen Berufsausbildungsbeihilfe (BAB).
Das Arbeitsamt fördert die berufliche Ausbildung gem. §§ 59-76 SGB III n.F. und §§ 235, 240-247 SGB III durch die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB); dabei handelt es sich um einen Zuschuss des Arbeitsamtes, der etwa dem BAföG für Studenten entspricht. Es wird unterschieden zwischen zwei Varianten:
- Azubi-BAB: Förderung einer beruflichen Ausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf.
- Maßnahme-BAB: Förderung einer berufsvorbereitenden Maßnahme
Wer bekommt BAB?
Auszubildende erhalten BAB, wenn sie während der Ausbildung nicht bei den Eltern wohnen können, weil der Ausbildungsbetrieb vom Elternhaus zu weit entfernt ist. Sind Auszubildende über 18 Jahre alt oder verheiratet (oder waren verheiratet) oder haben mindestens ein Kind, können sie auch BAB erhalten, wenn sie in erreichbarer Nähe des Elternhauses leben.
Wie lange zahlt die Agentur für Arbeit BAB?
Gezahlt wird für die Dauer der Ausbildung. Wichtig dabei ist, dass der Antrag rechtzeitig, am besten vor Beginn der Ausbildung, bei der örtlichen Agentur für Arbeit gestellt wird.
Wieviel BAB bekommt man?
Berufsausbildungsbeihilfe wird grundsätzlich als Zuschuss gewährt. Dabei wird ein entsprechender Bedarf für den Lebensunterhalt des Auszubildenden und für seinen Ausbildungsaufwand berücksichtigt. Das Einkommen des Auszubildenden wird grundsätzlich voll angerechnet, das seines Ehegatten und seiner Eltern nur, soweit es bestimmte Freibeträge übersteigt. Für Teilnehmer an berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen werden die Lehrgangskosten, die Fahrkosten sowie die Kosten für Lernmittel und Arbeitskleidung ohne Abrechnung von Einkommen übernommen. Ausführliche Erläuterungen zu den finanziellen Hilfen enthält das Faltblatt “Berufsausbildungsbeihilfe” (erhältlich in den Agenturen für Arbeit) oder im Internet unter dem externen Link: Arbeitsagentur
- Ausbildung / Berufs- und Studienwahl
- Geldleistungen.
Wofür kann BAB nicht gewährt werden?
- Für eine schulische Ausbildung (z.B. Erzieher/in, Physiotherapeut/in) und
- Für eine weitere Ausbildung nach einer erfolgreich abgeschlossenen beruflichen Erstausbildung gleich welcher Art (betrieblich, außerbetrieblich, schulisch).
Wo finde ich weitere Informationen und Rechner?
- Link zum Rechner für Berufsausbildungsbeihilfe und zum Bafög - Rechner
- Informationen zum Thema Berufsausbildungsbeihilfe und BaföG
| Startseite - Veröffentlicht von: Sozialticker am: Donnerstag, 21. Dezember 2006 - Haftungsausschluss | Druckversion:
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