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Beitragsnachforderung von Zeitarbeitsfirmen wegen Tarifunfähigkeit christlicher Gewerkschaft rechtmäßig

Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Bund ist berechtigt, von Zeitarbeitsfirmen nachträglich Sozialversicherungsbeiträge zu erheben, soweit diese ihre Leiharbeitnehmer bislang auf der Grundlage von Tarifverträgen mit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) schlechter bezahlt haben als Stammarbeitnehmer der entleihenden Unternehmen. Dabei muss jedoch ein bestandskräftiger Bescheid über eine vorangegangene Betriebsprüfung für den gleichen Zeitraum zurückgenommen werden.

Dies ergibt sich aus einem aktuellen Beschluss des Sozialgerichts Dortmund. Eine Personalagentur aus Bochum war von der DRV Bund zur Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen i.H.v. 64000,- Euro herangezogen worden, weil die Firma ihren Mitarbeitern, die an andere Unternehmen überlassen worden waren, gegenüber entsprechenden Stammmitarbeitern in den entleihenden Unternehmen geringere Löhne zahlte. Nachdem das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit Beschluss vom 14.12.2010 (Az.: 1 ABR 19/10) die Tarifunfähigkeit der CGZP festgestellt hatte, errechnete die DRV Bund ihre Beitragsnachforderung aus der Differenz zwischen dem von der Personalagentur gemeldeten Arbeitsentgelt und dem Arbeitsentgelt vergleichbarer Stammarbeitnehmer.

In seinem Beschluss über die Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs der Agentur gegen den Nachforderungsbescheid der DRV macht das Sozialgericht Dortmund deutlich, dass keine Bedenken gegen die Nacherhebung der Sozialversicherungsbeiträge bestünden. Die Beiträge seien nach den geschuldeten Entgelten zu errechnen. Durch die Verweisung auf CGZP-Tarifverträge sei der sich aus § 10 Abs. 4 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) ergebende Anspruch der Leiharbeitnehmer auf gleiche Bezahlung im Verhältnis zur Stammbelegschaft nicht abbedungen worden, da die CGZP weder tariffähig sei noch in der Vergangenheit gewesen sei. Die durch das BAG festgestellten Mängel der aktuellen Satzung der CGZP im Hinblick auf ihre Tariffähigkeit fänden sich auch in den Vorgängersatzungen, so dass die Tarifunfähigkeit kraft Gesetzes bestanden habe.

Gleichwohl hat das Sozialgericht Dortmund im vorliegenden Fall die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Personalagentur angeordnet, weil es die DRV Bund versäumt habe, den bestandskräftigen Bescheid über das Ergebnis einer vorangehenden Betriebsprüfung für den gleichen Prüfzeitraum gemäß den verwaltungsverfahrensrechtlichen Vorgaben mit Wirkung für die Vergangenheit zurückzunehmen.

Quelle: Sozialgericht Dortmund, Beschluss vom 23.01.2012, Az.: S 25 R 2507/11 ER

Startseite - Veröffentlicht am: 31. Januar 2012 um 9:00 Uhr - Haftungsausschluss     Sie möchten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

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5 Kommentare / Fragen

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1. ... Kommentar von Der Mob am Dienstag, 31.1.2012.

Jawoll!
Diese Sklavenhalter und Halsabschneider sollen allesammt den Schaden, den sie ihren ausgebeuteten Arbeitern und dem Sozialsystem zu gefügt haben ersetzen und darüber hinaus noch saftig bestraft werden!!


2. ... Kommentar von Jogybär am Dienstag, 31.1.2012.

Das mag schon so richtig sein, dass nachgefordert werden soll und muß.Aber leider hat das Sozialgericht wahrscheinlich die Rechnung ohne den Wirt (sprich CDU) gemacht.Denn die dsind schon dabei durch eine eventuelle Gesetzesänderung die Zeitarbeiter um ihren Lohn zu prellen.
s. ardmediathek.de
sollte diese damit durchkommen, dann sollten sich die Betroffenen mit ihren Angehörigen bei der nächsten Wahl bei der CDU recht herzlich bedanken. Aber so dass denen Hören und Sehen vergeht.
Man muß sich nur mal vorstellen, da tourt die Bundeskanzlerin durch die Lande,und fragt die Bürger wie wir morgen leben wollen.
So ganz sicher nicht ,Frau Dr.Merkel. Auf Parteien deren Politik ihre Wähler in Armut und Ausbeutung stürzen kann das Land durchaus verzichten.


3. ... Kommentar von fat man am Dienstag, 31.1.2012.

Nö Jogy, Wenn die Gesetzesänderung zum, sag ich mal, 1.6.12 in Kraft tritt, sind alle Klagen die bis zum 31.5.11 bei den Gerichten eingegangen sind nach bisherigem Recht zu erledigen.

Und ab dem 1.6.12 gilt dann ein anderes Gesetz, ein Gesetz demnach sich 2 Parteien zu Lasten eines Dritten bereichern und dies dürfte sicher gekippt werden.


4. ... Kommentar von x am Dienstag, 31.1.2012.

@ jogybär
die cdu / csu - politiker , welche diese gesetzesänderung fordern , sollte nicht durch den verfassungsschutz beobachtet werden . die sollten sofort aus der öffentlichkeit wegen national - weiten organisierten verbrechen in untersuchungshaft genommen werden .


5. ... Kommentar von Jogybär am Mittwoch, 1.2.2012.

Schon allein so ein Gesetz wäre eine absolute Schweinerei.Allerdings man weiß ja von welcher Partei das angeschoben wird. Die müssen nur mit ihrer Politik weitermachen, dann merken die Leute hoffentlich wie wenig wählbar eine CDU ist.

Wer CDU wählt wählt Armut und Ausbeutung.

bloß hat der deutsche Michel immer noch die Schwarzen im Visier. Ich frage mich nur
was die CDU so wählbar macht?

Die Hartz-IV-Erhöhung,
Die Kinderhilfe
Die Rentenlüge
Die Mindestlöhne
Der weitere Abbau der Arbeitnehmerrechte
Die Permanentrettung des Euro auf unsere Kosten
Die vergammelten Schulen einschl.der hintertupfinger Schulpolitik
Der Afghanistankrieg u. der event. Krieg gegen den Iran? der vom
deutschen Volk ganz bestimmt nicht gewollt ist.

Kein Wunder wenn der Wadenbeisser von der CSU die Linke verbieten lassen will.
Bei der Politik muß er ja Angst haben, das die Wähler schlauer werden,und das Lügengespinst der CDU durchschauen.


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