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Bei überzahltem ALG II haben Rückforderungs - und Aufrechnungsbescheide aufschiebende Wirkung

Bild: © M.Kinder für SozialtickerDie Anwendbarkeit des § 39 SGB II auf Rücknahme- bzw. Erstattungsbescheide im Falle der rückwirkenden Aufhebung einer Leistungsbewilligung nach §§ 45ff SGB X und Erstattung überzahlter Leistungen nach § 50 SGB X ist umstritten.

Mit einem Grundsatzbeschluss hat jetzt der 13. Senat des LSG Niedersachsen- Bremen am 15.02.2008 folgenden Beschluss erlassen.

Nach Auffassung des 13. Senats des LSG Niedersachsen - Bremen, haben Widersprüche und Anfechtungsklagen gegen Rückforderungs- und Aufrechungsbescheide eines Sozialleitungsträgers nach dem SGB II bereits per Gesetz ( § 86 a Abs. 1 Satz 1 SGG ) aufschiebende Wirkung!

Landessozialgericht Niedersachsen- Bremen vom 15.02.2008 ,

- L 13 AS 289/07 ER -

Hinweis:

Viele Sozialleistungsträger heben im 1. Schritt die ehemaligen Bewilligungsbescheide durch sogenannte Aufhebungsbescheide auf und fordern erst im 2. Schritt, d.h. im Rahmen eines weiteren Bescheides, durch sogenannten Rückforderungbescheid Sozialleistungen gem. § 50 SGB X zurück. Wichtig ist an dieser Stelle, dass gegen beide Bescheide im Falle einer rechtswidrigen Rückforderung sofort Widerspruch eingelegt werden muss und letztlich erst der Rückforderungs- und evtl. Aufrechnungsbescheid dann aufschiebende Wirkung entfaltet.

Da die Behörden die aktuelle Rechtsprechung wohl nicht so schnell umsetzen werden, ist es zu empfehlen, dass man die Behörde auffordert, innerhalb einer Woche die aufschiebende Wirkung schriftlich zu bestätigen. Nach fruchtlosem Ablauf lege man dann ein gerichtliches Eilverfahren gem. § 86 a SGG ein mit dem Antrag “festzustellen”, dass der Widerspruch vom …. gegen den Rückforderungsbescheid vom …. aufschiebende Wirkung hat. Für den Fall einer zusätzlichen Aufrechnung würde man den Antrag erweitern und beantragen, “die Behörde (Antragsgegenerin) zur Auszahlung der monatlichen Aufrechnung in Höhe von ….. ab …. zu verpflichten”.

Der Beschluss wurde zur Veröffentlichung und Kommentierung vom Fachanwalt für Sozialrrecht , Schwerpunkt: Recht für behinderte Menschen - Rechtsanwalt Alfred Kroll (www.behindertemenschen.de) zur Verfügung gestellt.

Zurück zur Startseite - Veroeffentlicht von: Lusjena   am: Montag, 17. März 2008 - Haftungsausschluss     Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

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