Bei Ausbildung - Zurückstellung vom Wehrdienst
Wenn eine duale Ausbildung in einem Betrieb und an einer Fachhochschule erfolgt, ist dies ein Grund, um vom Wehrdienst zurückgestellt zu werden.
Diese Entscheidung traf das Düsseldorfer Verwaltungsgericht mit einem entsprechenden Urteil.
Erfolg hatten damit mehrere Wehrpflichtige hinsichtlich ihrer Klagen gegen ihre Einberufung zum Wehrdienst.
Argumentiert hatte die zuständige Wehrbereichsverwaltung damit, dass die duale Ausbildung ein Studium enthalte. Nach Meinung der Wehrbereichsverwaltung gibt es keinen Grund mehr zu einer Zurückstellung vom Wehrdienst, wie das der Fall bei einer rein betrieblichen Ausbildung ist.
Dagegen argumentierten die Wehrpflichtigen, dass eine untrennbare Vernetzung von Studium und Betriebspraxis gegeben ist.
Das Aktenzeichen für dieses Urteil und dementsprechende Rechtsgrundlage:
Az.: 11 K 4891/06
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