Mehrere Sozialleistungsbehörden, z. B. Jugend- und Sozialämter, wollen einen engagierten Rechtsanwalt durch Einleitung eines anwaltlichen Standesverfahren am 27.10.2008 in seinem Wirkungskreis erheblich beeinträchtigen und beschneiden (§ 114 BRAO).
Der Anwalt setzt sich seit Jahrzehnten für die Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit und sozialer Sicherheit seiner hilfebedürftigen Mandanten im Sinne des § 1 BRAO ein, wobei sein anwaltliches Engagement insbesondere behinderten Menschen gilt, um diesen ein menschenwürdiges Leben und eine Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen.
Der Anwalt hat in der Vergangenheit mehrere Einschüchterungsversuche durch Behörden erfolgreich abwehren können (vgl. z. B. anwaltliches Standesverfahren 1997 sowie Zurückweisung eines Strafbefehls). Der Anwalt, der jährlich ca. 1.000 Fälle im Hartz IV-Bereich bearbeitet, musste im Rahmen einer anwaltlichen Interessenvertretung in ca. 2-3 Fällen pro Jahr zur Vermeidung von irreparablen gesundheitlichen Schäden seiner behinderten Mandanten und zur Abwendung von Eigen- und Fremdgefährdung sowie einer potenziellen Amokgefahr (vgl. Aufsatz von Christoph sowie Präsentation Gewaltphantasien „Fall Christoph“) sozusagen im Kampf um das Recht teilweise zu drastischen, aber wirkungsvollen Maßnahmen gegenüber den verantwortlichen Behörden greifen. Die Betroffenen waren eklatanten Willkürakten durch die verantwortlichen Amtsträger bis hin zur Rechtsbeugung (vgl. § 339 StGB) ausgesetzt.
Die vom Anwalt - u. a. auch für Vorlesungen an der Universität Oldenburg/Fachbereich Sonderpädagogik - erstellten Falldokumentationen „Christoph“ und „Adrian“ sollen exemplarisch aufzeigen und verdeutlichen, dass behinderte Menschen im Einzugsbereich des tätigen Anwalts ungeachtet
von schützenden Grundrechten (Artikel 1, 3, 6, 19, 20 GG),
einer behördlichen Verpflichtung zur Beachtung von Gesetzen (Grundsatz der Gesetzmäßigkeit/Artikel 20 Abs. 3 GG),
einer Behördenpflicht zur objektiven und neutralen Amtsermittlung (§ 20 SGB X)
von elementaren Verwaltungsvorschriften (Gesetzgeber garantiert Bürgern ein beschleunigtes und faires Verwaltungsverfahren/ SGB I, SGB IX, SGB X),
der Willkür von Sozialleistungsbehörden nahezu schutzlos ausgeliefert sind und nicht das verfassungsrechtlich garantierte Kindeswohl (Art 6 GG i. V. m. § 1 Abs. 3 Nr. 3 SGB VIII) Beachtung findet, sondern die Einsparung von Sozialleistungen auf dem Rücken von behinderten Kindern im Vordergrund steht.
Die von den Behörden eingeschaltete Generalstaatsanwaltschaft wirft dem Anwalt in der Anschuldigungsschrift vom 05.05.2008/EV 55/07 insbesondere einen Verstoß gegen das Sachlichkeitsgebot (§ 43a BRAO) vor. Besonders hervorzuheben wäre in diesem Zusammenhang, dass die anwaltlich für die behinderten Kinder gerügten Tatsachenbehauptungen in Form von tiefgreifenden Grundrechtsverletzungen sowie eklatanten Verstöße gegen verfahrensrechtliche Schutzbestimmungen für die Generalstaatsanwaltschaft keine Bedeutung haben, sondern sich diese trotz eklatanter und willkürlicher Amtsführung bis hin zur Rechtbeugung schützend vor Behörden gestellt hat. Im Ergebnis hat die Generalstaatsanwaltschaft eine Gesamtbetrachtung und Bewertung der Umstände weder unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes noch unter Einbeziehung der grundrechtlich garantierten Meinungsfreiheit (Artikel 5 GG) vorgenommen.
Ein Rechtsanwalt ist gem. § 1 BRAO als unabhängiges Organ der Rechtspflege sowie unter Einbeziehung von § 193 StGB standesrechtlich verpflichtet und berechtigt, die Interessen seiner Mandantschaft nachhaltig und engagiert zu vertreten, um diese vor rechtlichen Nachteilen zu bewahren und zu beschützen (vgl. hierzu auch ausgewählte Rechtssprechung zu § 1 BRAO, § 43a BRAO , Artikel 5 GG, Artikel 12 GG, § 193 StGB, § 339 StGB). Von daher will der Anwalt das eingeleitete Standesverfahren zum Anlass nehmen, die interessierte Öffentlichkeit über wiederholt registrierte Behördenwillkür zu Lasten von behinderten Menschen umfassend zu informieren, nicht zuletzt, damit sich die Öffentlichkeit ein grundlegendes Bild über den Behördenumgang gegenüber behinderten Menschen und damit einhergehende, skandalöse Beschneidungen ihrer elementaren Grundrechte machen kann.
Zudem wird der Anwalt die Öffentlichkeit auch darüber informieren, wie ein Hartz IV-Richter eines Sozialgerichtes in Niedersachsen z. B. die Rechte einer Hartz IV- Empfängerin unter Verstoß der richterlichen Unabhängigkeit in skandalöser Art und Weise beschnitten hat, dieser Richter aber dennoch in ein höheres Richteramt befördert wurde (Anschuldigungsschrift vom 05.01.2007/EV 83/05).
Ferner soll die Öffentlichkeit darüber informiert werden, mit welcher Behördenwillkür ein Jugendamt Rechtsansprüche von seelisch behinderten Kindern sowie Kinder- und Jugendhilfetherapeuten beschnitten hat (Anschuldigungsschrift vom 04.12.2006/EV 203/06).
Des Weiteren soll transparent dargelegt werden, wie ein Leiter eines Sozialamtes amtspflichtwidrig und willkürlich hohe Eingliederungshilfekosten (§§ 39, 40 BSHG) zu Lasten von psychisch behinderten Erwachsenen einsparen und die Rechtsbrüche trotz erfolgreich eingeleiteter gerichtlicher Eilverfahren unbeirrbar fortgesetzt hatte (Anschuldigungsschrift vom 30.11.2006/EV 202/04 und dazu für die Betroffenen erwirkte und dokumentierte Rechtssprechung des VG Oldenburg und OVG Niedersachsen).
Wirtschaftlich in Not geratene und behinderte Menschen haben gegenüber dem Staat einen Anspruch auf Sicherstellung ihres verfassungsrechtlich garantierten Existenzminimums und im Falle einer Behinderung einen Anspruch auf Sicherstellung der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft. Einige Mandanten des Anwalts haben in der Vergangenheit trotz umfangreicher staatlicher Leistungs- und Schutzgesetze in ihrer Verzweiflung dennoch Suizid begangen. Warum in Not geratene Mandanten gegenüber dem Anwalt aktuell - angesichts erlittener Behördenwillkür - wiederholt suizidale Absichten ankündigen, soll im Rahmen der vom Anwalt ausdrücklich beantragten öffentlichen Verhandlung (§ 135 BRAO) näher dargelegt werden, nicht zuletzt, um den in Not geratenen Hilfebedürftigen und behinderten Menschen Mut und Hoffnung für die Durchsetzung ihrer Rechtsansprüche gegenüber Sozialleistungsbehörden zu machen.
Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits im Jahre 1954 im Urteil vom 24.06.1954, VC 78.544 BVerwGE 1, 159 hervorgehoben, dass der Bürger zwar der öffentlichen Gewalt unterworfen ist, aber nicht Untertan, sondern Träger von Rechten und Pflichten ist! Der Anwalt hat sich bereits als Student für die schützenswerten Belange hilfebedürftiger Menschen eingesetzt (vgl. z. B. NWZ, Artikel 10.06.1993), wird dies auch zukünftig tun und sich im Falle von Behördenwillkür zu Lasten seiner Mandantschaft weder in seinem anwaltlichen Wirkungskreis noch in seinem Engagement beeinträchtigen oder einschüchtern lassen!
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1. ... Kommentar von Manfred Schmidt
am Montag, 29.9.2008.
Es ist doch wirklich sonderbar, dass engagierte Leute, die den Sozialleistungsabbau dieser Pseudobehörden erfolgreich bekämpfen, auch noch durch die Justiz verfolgt werden und hier hilft eben nur Öffentlichkeit schaffen und auch den ermittelnden Staatsanwälten die Stirn zu bieten.
Dass in einem Unrechtsstaat wie der BRD momentan Leute, die sich gegen diese Behördenwillkür erfolgreich wehren und auch anderen zu ihrem Recht verhelfen juristisch vorgegangen werden soll ist wohl nicht verwunderlich, denn der BGH selbst hat ja die Verfolgung von Rechtsbeugungen durch gewisse Beamte und Richter ( § 339 StGB )
nahezu unmöglich gemacht, indem er die Verfolgbarkeit solcher Verbrechen so eingeschränkt hat, dass hier kaum an eine Verfolgung durch einen nicht korrupten Staatsanwalt ein Traum bleibt und ist.
Dieser engagierte Anwalt im bezeicheneten Verfahren hat hier meine volle Unterstützung und auch ich werde dieses gehäufte Unrecht im Staat mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln auch weiter bekämpfen und lasse mich nicht mundtot machen, sondern werde die Dinge auch weiterhin beim Namen nennen, denn auch mir soll vermittels der Staatsanwaltschaft durch Anklagen wegen Beleidigung und Verstoss gegen das Rechtsberatungsgesetz Unannehmlichkeiten beschert werden, lasse mich jedoch auch nicht einschüchtern, sondern verfahre wie bereits zuvor beschrieben und es gibt ja nicht nur die deutschen Gerichte, sondern auch noch unabhängige EU Gerichte.
Mit freundlichen Grüssen
- Manfred Schmidt -
2. ... Kommentar von Manfred Schmidt
am Montag, 29.9.2008.
Habe mir die Anklageschrift des Generalstaasanwalts eingehend zu Gemüte geführt und bin jedenfalls nicht erstaunt darüber, wie man rechtschaffenen Leuten das Leben schwer machen will, nur weil sich dieser inzwischen so verfestigte Behördensumpf kaum noch austrocknen lässt, weil der Morast inzwischen wohl metertief ist.
Wenn der Staat jedoch geltende Gesetze die er selbst geschaffen hat nicht gegen sich verwendet wissen will, dann braucht man solche Leute wie den Anklage erhebenden Generalstaatsanwalt und gewisse andere Dienstleistungswillige wie die von dem Rechtsanwalt angegriffenen Beamten.
Selbst wurde ich auch schon der Inobjektivität durch solche Beamte bezichtigt und meine Schriftsätze an die jeweiligen Gerichte waren von ähnlicher Natur und auch hier habe ich auf ein 100% gewonnenes Ergebnis zu verweisen, wenn einigen Anträgen auch nur dem Grunde nach Recht gegeben worden ist und keine Entscheidung in der Sache erging. Trotzdem haben es diese verfilzten Behörden nicht gern, wenn ohen zu polemisieren die Dinge beim richtigen Namen genannt werden.
Hoffe nur, dass das angerufene Ehrengericht diesem vorzeigefähigen Anwalt nicht die Ehre abzuschneiden versucht die ihm gebührt für seinen lobenswerten Einsatz für benachteiligte Minderheiten.
Mit freundlichen Grüssen
- Manfred Schmidt -
3. ... Kommentar von Bürgegeld
am Montag, 29.9.2008.
Dank an den Rechtsanwalt. Er verdient sich sein Geld hart. Respekt.
Leider kann ich nicht sagen, dass mich solche Berichte überraschen.
Ich, selbst Empfänger von H4, werde selbst gerade von der hiesigen ARGE traktiert.
Nach dem ich mich darüber beschwert habe, dass Unterlagen zum Teil fünffach (!) angefordert wurde, mit immer wieder unterschiedliche Informationen gegeben wurden welche Unterlagen fehlen, welchen Antrag ich stellen muss, oder wie ich mit Mitteilungen umgehen soll, dass Unterlagen fehlen fällt den Göttern im Staatsdienst immer etwas Neues ein.
Zum Einen warte ich jetzt seit knapp einen Monat auf Geld, obwohl ich mich bereits drei Mal mittellos erklärt habe. Das nächste letzte Woche war, dass denen nach einem halben Jahr einfällt, dass meine Wohnung zu teuer ist und diese Woche kam die ARGE auf die Idee, dass sie über meine zweimonatige Arbeit nicht informiert waren und ich diese ohne deren Zustimmung angenommen habe.
Was völlig klar ist. Das Geld, um überhaupt zu der Arbeit zu kommen haben die mir bezahlt ohne Zustimmung, ohne darüber informiert gewesen zu sein.
Solche Schikanen von staatlicher Seite scheinen wohl heutzutage normal zu sein.
Tja. Ade Rechtsstaat, ade Sozialstaat. War nett dich gekannt zu haben.
Der Reichtum einer Solidargemeinschaft liegt in der Quantität und Qualität der Hirnsubstanz der Bürger und nicht in der Hirnsubstanz von Kleinstadt Staatsanwälten, Beamten oder Kommunalpolitikern. Und die Meinungs- und Informationsfreiheit ist der Sauerstoff, den diese Hirnsubstanz zum Atmen braucht. Jede Unangebrachter Verfolgung (durch die Justiziar) von Meinungen und Ideen mindert damit den Reichtum der Solidargemeinschaft.
Mit Solidarischen Gruß aus Emden
floh2
6. ... Kommentar von floh2
am Dienstag, 30.9.2008.
In einer Solidargemeinschaft, die aus ihrem Kapitalismus keinen Hehl macht und die Geldes werte höher schätzt als die Menschlich seelischen werte, ist es unvermeidlich, dass ein Vergehen wegen Verstoß gegen das Sachlichkeitsgebot strenger bestraft wird als ein Vergehen gegen den Menschen.
7. ... Kommentar von René Olig
am Mittwoch, 1.10.2008.
Wie lange sollen wir noch diese Behördenwillkür und die Diskriminierung von Randgruppen, wie Behinderten und oder Hartz4 Empfängern etc. noch hinnehmen???
Was muss passieren, damit die Menschen endlich wach werden und dagegen vorgehen immer mehr durch Politik und Medien gezielt verblödet zu werden??? (Ich sage nur “Hetze” gegen Hartz4 Empfänger oder auch die “Sozialfahnder” wo den Menschen suggeriert wird, dass alle Hartz4 - oder Rentenempfänger Sozialbetrüger sind, wohingegen die Quote der ungerechtfertigt bezogenen Leistungen nur bei 0,6 % liegt, wovon die Hälfte durch Fehler der Sachbearbeiter entsteht!!!! (laut Bundesagentur für Arbeit) )
Dieser Anwalt hat allen Respekt verdient, nur gibt es von dieser Sorte Menschen zu wenige…
Die meisten Menschen hierzulande schauen weg, weil es leichter ist, nichts zu unternehmen und um nicht daran erinnert zu werden, dass sie nach einem Jahr Arbeitslosigkeit genauso zu einer Randgruppe gehören, wenn sie nicht verdammtes Glück haben und schnell wieder eine Arbeit bekommen!
Ich bin auch schwerbehindert und nun bin ich mit 33 Jahren, Frau und 2 Kindern Frührentner auf Zeit (obwohl die Krankheit unheilbar ist immer wieder Befristung auf 2 Jahre, also alle 2 Jahre der selbe Behördenk(r)ampf) und werde behandelt, als ob ich ein fauler Schmarotzer wäre der keinen “Bock” auf Arbeit hat. Nur dass ich vor meinem gesundheitlichen und somit sozialen Absturz über 3500 Euro / mtl. netto verdient habe. Trotzdem behandeln einen diese Heuchlerischen Behörden und Sachbearbeiter, als ob man das Leben lieber mit einer kleinen Erwerbsminderungsrente verbringen möchte. Und meinen Kindern muss ich jeden noch so kleinen Wusch versagen, ganz zu schweigen von einem evtl. Studium meiner Kinder, die, wenn sie alt genug sind, sicher nicht mehr wissen werden, was das Wort BaFöG bedeutet, weil es das dann nicht mehr gibt. Bildung wird auch zu einem Privileg der Reichen werden! Aber scheinbar nehme ich das nur in kauf, weil ich meine Kinder so gerne quäle, oder wie???
Werdet endlich wach und unternehmt was dagegen!!!
8. ... Kommentar von Egon Wachtendorf
am Montag, 6.10.2008.
Eine große Bitte an alle, die zu dieser Meldung Kommentare verfasst haben oder dies noch tun werden: Wenn es irgend möglich ist, geht zu dieser Verhandlung hin. Je mehr Zuhörer in der öffentlichen Verhandlung dabei sind, desto größer die Chance, dass Medien und schließlich auch die Öffentlichkeit von den unglaublichen Dingen Notiz nehmen, die im Landkreis Oldenburg passiert sind und teilweise immer noch passieren. Ich selber bin als Zeuge geladen und werde die Aussagen von Herrn Kroll inhaltlich voll unterstützen …
Hier nochmal Ort und Zeit:
27. Oktober 2008, im Sitzungssaal I des Oberlandesgerichts Oldenburg (Richard-Wagner-Platz 1, 26135 Oldenburg), Beginn 10 Uhr.
Rechtsanwälte sollten „Anwälte des Rechts“ sein. Da werden neue Verfügungen und Gesetze (z.B. ALG II) aus rein wirtschaftlichen Interessen ungeprüft durch den Bundestag gepeitscht und anschließend wundert man sich über die Klageflut der Betroffenen. Unter Missachtung von grundgesetzlich verbürgten Bürgerrechten wird versucht das Recht zu beugen und hierbei hinderliche und missliebige Anwälte mundtot zu machen. Es wäre wünschenswert wenn es in „diesem unserem Lande“ mehr gesellschaftlich und sozial engagierte Anwälte wie Herrn RA. Kroll geben würde. Um wie viel besser wäre es dann um die Demokratie und dem Zusammenleben in unserem Land bestellt?
Das Ansehen der „neue Garde“ von smarten, stromlinienförmigen Anwälten sinkt langsam unter das von deutschen Politikern. Deals zwischen Anwälten und Richtern prägen heute den juristischen Alltag. Neudeutsch: Prozessökonomie! Die Gründungsväter der Republik und des Grundgesetz müssen beim Blick auf die juristische Vergewaltigung von Recht, Ethik und Moral im Grab rotieren. Fast als hätte es das Dritte Reich und seine Folgen nicht gegeben, verkommt das Grundgesetz mit Unterstützung von willfährigen Juristen zum Spielball wirtschaftlicher und politischer Interessengruppen.
Was aber wird wohl zukünftig geschehen, falls das soziale, gesellschaftliche Gefüge durch die derzeit permanente Aufweichung weg bricht?
Nur Anwälte wie RA. Kroll geben vielen Menschen den Glauben und die Hoffnung auf Recht und Gerechtigkeit. Das Gefühl: „DENEN DA OBEN“ nicht ohnmächtig und hilflos ausgeliefert zu sein und damit die tägliche Kraft zum Überleben!
Geld regiert die Welt: Wieso also nicht ein Spendenkonto für „Anwälte des Rechts“ wie Rechtsanwalt Kroll einrichten? Falls nur 1 Mio. Menschen je € 2,- spenden ergibt das bereits eine stattliche „juristischen Kampfkasse“ der Kleinen und Schwachen gegen die Willkür und Ungerechtigkeit und auf Hoffnung in „diesem unserem Lande“.
Mit freundlichen Grüssen
MJR - ein hoffnungsloser Romantiker
10. ... Kommentar von Gerechtigkeit
am Montag, 13.10.2008.
Sehr geehrter Herr Kroll,
vielen Dank daß Sie sich der Vergessenen unserer Gesellschaft annehmen. Wir, die Nichtbehinderten und nicht von H4 betroffenen stehen in Ihrer Schuld.
Hochachtungsvoll
R.S.
11. ... Kommentar von Wolf
am Dienstag, 14.10.2008.
Als Alg II-Empfänger weiß ich von Behördenwillkür und falschen Behauptungen der ARGE ein (leidvolles) Lied zu singen. In Zeiten von Gesetzen, die dazu dienen, Menschen ihre Würde und bisweilen sogar die Existenz zu entziehen, sind Anwälte wie Herr Kroll nicht hoch genug einzuschätzen! Leider gibt es von solchen Leuten viel zu wenig. Natürlich sind diese den Behörden und auch vielen Gerichten ein Dorn im Auge, die mit allen Mitteln bekämpft werden. Oft kommt mir in den Sinn, daß es in Deutschland bereits schon mal zwei Zeitperioden mit menschenverachtenden Gesetzen gab, die von vielen Richtern und Staatsanwälten als legitim angesehen worden sind und in entsprechende Urteile mündeten. Das passiert heute auch wieder.
Deswegen wünsche ich Herrn Kroll allen Erfolg und die Kraft, das unbeschadet zu überstehen !!
12. ... Kommentar von A. Koch
am Sonntag, 19.10.2008.
Herr RA Kroll hat meine Hochachtung.
Ein Anwalt wie er, der sich für die Schwächsten im Lande einsetzt und dabei unserer sog. Regierung und ihren Helfershelfern in den Ämtern einen Spiegel vorhält, braucht jede Unterstützung, die er bekommen kann. Ich ziehe meinen Hut vor ihm.
Herr Kroll hat im Internet eine Seite eingerichtet, auf der Leserbriefe zu seinem Fall veröffentlicht werden können.
Hier noch einmal der Link: kobinet-nachrichten.org
13. ... Kommentar von Bella
am Montag, 20.10.2008.
Gerade die falsch verstandene bzw. eingesetzte Sachlichkeit und die damit einhergehende “Kälte” der Behörden, beschwört doch derartige Fälle herauf, die RA Kroll hier vertritt!
Ich habe die letzten zwei Tage immer wieder auf der Seite von RA Kroll gelesen, um die Hintergründe zu verstehen. Es ist für mich überhaupt nicht verwunderlich, dass ein RA, der noch das Herz am rechten Fleck hat und dem das Schicksal seiner Mandanten wichtiger ist als sein eigenes Wohlergehen, den Behörden ein kräftiger Dorn im Auge ist. Verhindert er doch immer wieder, dass sich diese “sachlichen” Herrschaften selbstgefällig zurücklehnen und sich auf die eigene Schulter klopfen können, weil sie es wieder einmal geschafft haben, einen Bittsteller in die Schranken zu weisen.
Nur engagierte Menschen wie RA Kroll verhindern, dass in den Amtsstuben die “Eiszeit” die Oberhand gewinnt. Er zwingt die Paragrafenreiter dazu, hinter den Aktenbergen den Menschen zur Kenntnis nehmen zu müssen. Dazu kann ich nur sagen: BRAVO! Weiter so!
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Dann sollte man mal bei denen da oben mit
ordentlichen Kürzungen anfangen, denn dort
wird nicht zum Wohle des Volkes gearbeitet
wie ...
Hans zu:
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Nur gut, dass man derzeit noch nicht gezwungen wird solche Parteien wie FTP oder CDU/CSU zu wählen!
WÄHLT DIE LINKE!