Das Sozialtickerportal

Samstag, der 05. Juli 2008 Tip  Ihre Pressemitteilung / News einreichen   English  English flag    French  French flag

 

Behördenbrief im Briefkasten - Amt in der Beweispflicht

Eine Behörde muss grundsätzlich beweisen, dass amtliche Schreiben einem Bürger auch tatsächlich zugegangen sind. Das entschied das Hessische Finanzgericht in Kassel in einem Urteil.

Quelle: n-tv.de

Hinweis :

Hessisches Finanzgericht 3 K 523/05 vom 29.10.2007

Nach § 122 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 der Abgabenordnung (AO) gilt ein schriftlicher Verwaltungsakt (Bescheid), der durch die Post im Inland übermittelt wird, am dritten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben. Dies gilt nicht, wenn der Bescheid nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist. Im Zweifel hat die Behörde den Zugang und den Zeitpunkt des Zugangs nachzuweisen.

Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) kann der Nachweis des Zugangs im Sinne der genannten Vorschrift nicht nach den Grundsätzen des Anscheinsbeweises (prima-facie-Beweis) geführt werden. Es gelten vielmehr die allgemeinen Beweisregeln, insbesondere der Indizienbeweis (vgl. Urteil vom 14.03.1989 VII R 75/85, BStBl II 1989, 534).

Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) kann die Beweiskraft einer Postzustellungsurkunde als öffentliche Urkunde i.S.d. § 418 Zivilprozessordnung (ZPO) nicht durch pauschales, schlichtes Bestreiten, sondern nur durch ein qualifiziertes Vorbringen infrage gestellt werden (BSG vom 28.09.1998, B 11 AL 83/98 B SozR 3-1750 § 418 Nr. 1; LSG NRW vom 03.12.2007, - L 7 B 269/07 AS ER - ) .

Weitere Informationen zum Urteil unter: Hessisches Finanzgericht

Möchten sie der Behörde entsprechend antworten, empfehlen wir eines der vielen Mustervorlagen oder Antragsformulare.

Zurück zur Startseite - Veroeffentlicht von: Lusjena   am: Dienstag, 26. Februar 2008 - Haftungsausschluss     Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

  Kommentar oder Frage? Hier veroeffentlichen!


Aktuelle weitere Meldungen:


Kommentar / Frage hinterlegen ...

Wenn Sie einen oeffentlichen Kommentar oder eine oeffentliche Frage zu dem oben gezeigten Artikel hinterlassen wollen, fuellen Sie nachfolgendes Formular aus. Alle Einsendungen werden vor der Veroeffentlichung moderiert.
Der Webseitenbetreiber behaelt sich das Recht vor, Einsendungen ohne Angabe von Gruenden zu loeschen.





Anzeige


 

Webseiteninfo: Der Sozialticker e.V. | Impressum | Haftungsausschluss | Datenschutzerklärung | Nutzungsbedingungen | Kontakt

Service: Vororthilfe Datenbank | Nachrichten als RSS XML | Presseticker

Valid Valid Valid