BdSt fordert Abbau von unwirksamen Ausgaben der Arbeitslosenversicherung
Der Bund der Steuerzahler (BdSt) fordert eine Beitragssatzsenkung durch konsequenten Abbau von unwirksamen Leistungen in der Arbeitslosenversicherung. Eine Abschaffung des Eingliederungsbeitrags und eine Streichung von entbehrlichen Leistungen würde Beitragsmittel in Höhe von etwa 10 Mrd. Euro freisetzen, die an die Beitragszahler zurückgegeben werden sollten. „Die Ausbeutung der Beitragszahler durch Aufbürdung von versicherungsfremden und ineffizienten Leistungen muss endlich beendet werden “, kritisiert BdSt-Präsident Karl Heinz Däke.
Nach Berechnungen des Karl-Bräuer-Instituts (KBI) betragen die Ausgaben der versicherungsfremden Leistungen etwa 15 Mrd. Euro, die sachgerecht aus Steuermitteln zu finanzieren wären. Zudem wird die Bundesagentur mit dem systemwidrigen Eingliederungsbeitrag von 5 Mrd. Euro belastet. Auf der anderen Seite erhält sie einen Betrag von 7,6 Mrd. aus dem Bundeshaushalt. Damit finanzieren die Beitragszahler zu Unrecht Ausgaben von 12,4 Mrd. Euro, die nicht in den Bereich der Arbeitslosenversicherung gehören.
Um diese übermäßige Belastung der Beitragszahler zu beenden, muss nach Ansicht des BdSt zunächst der Eingliederungsbeitrag abgeschafft werden. Außerdem sollten unwirksame und daher entbehrliche Leistungen wie beispielsweise die Förderung der Altersteilzeit, die längere Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes oder Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen abgebaut werden. Die Einsparungen sollten an die Beitragszahler mittels einer Beitragssatzsenkung zurückgegeben werden. Auf diese Weise würde der Beitragssatz um etwa einen Prozentpunkt sinken.
Quelle: Bund der Steuerzahler Deutschland e.V.
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