Bauen und Sanieren nach der EnEV
Wenn Bauherren einen Neubau planen, müssen die Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) beachtet werden. Auch im Bestand müssen die Haus-Eigentümer bei Anbau, Umbau, Ausbau oder Modernisierung ggf. die Energieeinsparverordnung berücksichtigen. Die aktuelle EnEV 2007 gilt noch bis Ende September 2009. Ab dem 1. Oktober 2009 tritt die neue, verschärfte EnEV 2009 in Kraft.
Dann gilt:
- Die Obergrenze für den zulässigen Jahres-Primärenergiebedarf von Neubauten wird durchschnittlich um 30 Prozent gesenkt.
- Die Wärmedämmung der Gebäudehülle von Neubauten muss durchschnittlich 15 Prozent mehr leisten.
- Bei größeren baulichen Änderungen an der Gebäudehülle im Bestand (z.B. Dach, Fassade, Fenster) werden die Anforderungen an diese Bauteile um durchschnittlich 30 Prozent verstärkt oder
nach Sanierung muss der Jahres-Primärenergiebedarf des Gebäudes um 30 Prozent geringer und die Gebäudehülle um 15 Prozent besser gedämmt sein als bisher. - Bis Ende 2011 müssen begehbare Geschossdecken gedämmt werden, wenn das Dach darüber ungedämmt ist.
- Nachtstromspeicherheizungen müssen ab dem Jahr 2020 schrittweise außer Betrieb genommen werden.
- Die Einhaltung der Vorschriften bei der Modernisierung von Gebäuden muss durch Nachweise von Seiten der Unternehmen bestätigt werden.
- Die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen bei heizungstechnischen Anlagen wird durch Sichtkontrollen der Bezirksschornsteinfegermeister überwacht.
Die bestehenden Förderprogramme (www.kfw-foerderbank.de) haben eine Übergangsfrist bis zum 31.12. 2009 erhalten. Spätestens ab dem 1. Januar 2010 werden die Förderrichtlinien komplett auf die wesentlich strengere EnEV 2009 umgestellt. Wer also derzeit noch die geringeren Anforderungen der Förderprogramme nutzen möchte, sollte sich sputen und die Anträge bis zum Ende dieses Jahres stellen. Die Energieberater der Verbraucherzentrale beraten Sie gerne und helfen Ihnen bei der Wahl der richtigen Maßnahme.
Seit über 30 Jahren begleitet die Energieberatung der Verbraucherzentralen den Verbraucher in eine energiebewusste Zukunft. Die rund 250 Energieberater der Verbraucherzentralen sind spezialisierte Architekten, Ingenieure und Physiker. Die Beratungsschwerpunkte reichen vom Stromsparen über Wärmedämmung und Heiztechnik bis hin zu erneuerbaren Energien. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale ist anbieterunabhängig und neutral. Sie ist ausschließlich den Verbraucherinteressen verpflichtet. Das wird durch die Förderung des Bundeswirtschaftsministeriums garantiert.
Quelle: Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein - Pressestelle
Startseite - Veröffentlicht am: 28. September 2009 um 9:00 Uhr - Haftungsausschluss ![]() |
Druckversion:
|
Kommentar oder Frage? Hier veröffentlichen!Weitere Beiträge zu diesem Themengebiet:
- VdW Bayern fordert Erhöhung der Wohnraumförderung
- Qualitätssiegel Faire Saisonarbeit
- Alle Staaten machen was, die deutsche Bundesregierung tut im Grunde genommen nichts






