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Bahn frei für das Mediationsgesetz

Anlässlich der in Bundestag und Bundesrat bestätigten Einigung im Vermittlungsausschuss zum Mediationsgesetz erklärt Ingrid Hönlinger, Obfrau im Rechtsausschuss:

Der Vermittlungsausschuss hat im Streit um das Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren außergerichtlicher Konfliktbeilegung eine Lösung gefunden.

In dem zentralen Diskussionspunkt der Zukunft der sogenannten „gerichtsinternen Mediation“ ist der Bund den Ländern entgegengekommen und hat klargestellt, dass die Methoden der Mediation weiterhin bei Gericht angewendet werden können. Dies erfolgt im Rahmen des einstimmig im Bundestag beschlossenen „Güterichtermodells“.

Es war entgegen der Befürchtungen einiger Bundesländer nie beabsichtigt, die Anwendung der Methode der Mediation durch Richterinnen und Richter abzuschaffen. Nach einer Übergangszeit bleibt die Bezeichnung als Mediator aber den außergerichtlichen Mediatoren vorbehalten, die strenge Standards erfüllen müssen. Damit wird der Akzent auf der Förderung der außergerichtlichen Mediation gelassen.

Es bleibt bei der im Gesetz gewählten Lösung, das in einigen Ländern entwickelte Verfahren der gerichtsinternen Mediation in ein erweitertes Güterichtermodell zu überführen. Dieses eröffnet ein breites Spektrum an Konfliktlösungsmöglichkeiten. Güterichter können dabei sowohl eigene Einigungsvorschläge machen als auch mediative Techniken anwenden und so die Parteien dazu bringen, selbst eine Lösung ihres Konflikts zu erarbeiten. Auch Mischformen sind möglich.

Jetzt sind alle Länder aufgerufen, die neue gesetzliche Grundlage verstärkt zu nutzen. Dazu gehört auch die Beteiligung an Pilotprojekten zur Mediationskostenhilfe.

Quelle: Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

Startseite - Veröffentlicht am: 1. Juli 2012 um 9:00 Uhr - Haftungsausschluss     Sie möchten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

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