Das Sozialtickerportal
Home | Der Sozialticker e.V. | Impressum | Haftungsausschluss | Datenschutzerklärung | Nutzungsbedingungen | Kontakt

Donnerstag, der 17. Mai 2012 Tip  Ihre Pressemitteilung / News einreichen   English  English flag    French  French flag

 

BAföG kann teilweise als Einkommen beim Alg II angerechnet werden

Bild: © M.Kinder für SozialtickerBerlin: (hib/MPI) Die Bundesausbildungsförderung (BAföG) kann teilweise als Einkommen beim Arbeitslosengeld II (Alg II) angerechnet werden. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (16/8645) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (16(8343) schreibt, gilt das für den BAföG-Teil, der zur Bestreitung des Lebensunterhalts zur Verfügung steht. Dagegen sei der Teil, mit dem Ausbildungskosten abgedeckt werden, nicht anzurechnen. Weiter heißt es, der exakte Anteil der auf die Ausbildungskosten und den Lebensunterhalt entfallenden Ausbildungsförderung sei gesetzlich nicht geregelt. Deshalb werde der anrechnungsfreie Ausbildungskostenteil pauschal mit 20 Prozent der Förderung angenommen.

Es werde nicht erwogen, die Leistungen nach dem BAföG komplett aus der Einkommensanrechnung auf das Alg II auszunehmen, schreibt die Regierung. Die Leistungen nach dem BAföG dienten auch der Sicherung des Lebensunterhalts. Auch werde eine Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses des Bundestages nicht umgesetzt, den Pauschbetrag auf 100 Prozent der Fördergelder aus dem BAföG zu erhöhen, falls nachweislich Ausbildungsgebühren zu leisten sind. Das Bundesarbeitsministerium habe die Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses zwar erwogen, werde sie “nach eingehender Prüfung” jedoch nicht umsetzen. Zur Begründung heißt es, Schulgeld finde in der pauschal bemessenen Ausbildungsförderung nach dem BAföG keine gesonderte Berücksichtigung. Das umfassende, vielfältig gegliederte Angebot an öffentlichen Ausbildungsstätten sei in der Regel gebührenfrei.

Quelle: Deutscher Bundestag

Startseite - Veröffentlicht am: 4. April 2008 um 12:11 Uhr - Haftungsausschluss     Sie möchten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

Verbraucherinformationen





  Kommentar oder Frage? Hier veröffentlichen!


Weitere Beiträge zu diesem Themengebiet:


Weitere aktuelle Meldungen:


Kommentar / Frage hinterlegen ...

Wenn Sie einen öffentlichen Kommentar oder eine öffentliche Frage zu dem oben gezeigten Artikel hinterlassen wollen, füllen Sie nachfolgendes Formular aus. Bitte achten Sie auf die Netikette, bevor Sie Ihren Kommentar einsenden. Der Webseitenbetreiber behält sich das Recht vor, Einsendungen ohne Angabe von Gründen zu löschen oder zu editieren.
Alle Einsendungen werden vor der Veröffentlichung moderiert.





Verbraucherinformationen
728x90,wording,DE,0124,d,5,1001.gif

 
Webseiteninfo: Der Sozialticker e.V. | Impressum | Haftungsausschluss | Datenschutzerklärung | Nutzungsbedingungen | Kontakt

Service: Nachrichten als RSS XML

Valid Valid Valid

Powered by wordpress | wp-theme:mw | © sozialticker e.V.