Das Sozialtickerportal
Home | Der Sozialticker e.V. | Impressum | Haftungsausschluss | Datenschutzerklärung | Nutzungsbedingungen | Kontakt

Donnerstag, der 17. Mai 2012 Tip  Ihre Pressemitteilung / News einreichen   English  English flag    French  French flag

 

B 14/7b AS 68/06 R - Lebensversicherung muss verwertet werden

Bild: © M.Kinder für SozialtickerDer 1956 geborene Kläger begehrt Alg II. Er war zunächst abhängig beschäftigt; dann aber seit 1984 etwa 20 Jahre selbständig tätig. Im Dezember 2004 beantragte er Alg II. Als Einkommen hat er eine private Rente in Höhe von 439 €. Als Vermögen verfügt er über eine 1986 abgeschlossene Lebensversicherung, die im Zeitpunkt der Beantragung von Alg II einen Rückkaufswert von 62.895 € auswies, der um ein dem Kläger ausgezahltes Darlehen in Höhe von 20.000 € zu reduzieren war.

Der Antrag auf Alg II wurde im Hinblick auf die Verwertbarkeit der Lebensversicherung im Dezember 2004 abgelehnt, ein erneuter Antrag im März 2006. In der Folgezeit hat der Kläger eine weitere Verwertung vorgenommen; der Rückkaufswert wird zum 1.11.2006 mit 46.629 €, belastet mit einem Darlehen in Höhe von 21.000 €, angegeben. Ein Verwertungsausschluss vor Eintritt des Ruhestandes wurde nicht vereinbart.

Der Kläger verfügt in der gesetzlichen Rentenversicherung über eine Anwartschaft in Höhe von 88,23 €. Mit seiner Klage macht er vor allem geltend, bei ihm stelle die Pflicht, den Restwert seiner Lebensversicherung zu verwerten, eine besondere Härte dar, weil er wegen seiner langjährigen Selbständigkeit nur über eine unzureichende Absicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung verfüge.

Das SG hat die Klage abgewiesen; das LSG hat Folgebescheide in das Verfahren einbezogen und die Berufung zurückgewiesen.

SG Detmold - S 10 AS 12/05
LSG Nordrhein-Westfalen - L 9 AS 1/05 -

Quelle: Bundessozialgericht

Vor dem Bundessozialgericht (Az. B 14/7b AS 68/06 R) kam dieses nun mit einem Tiefschlag zurück. Der Kläger verlor den Prozess und muss nun seine Lebensversicherung aufbrauchen. Arbeitslose können auch dann zum Verkauf ihrer Lebensversicherungen gezwungen werden, wenn sie neben dieser privaten Altersvorsorge fast keinen Anspruch auf eine gesetzliche Rente haben.

Startseite - Veröffentlicht am: 16. April 2008 um 10:30 Uhr - Haftungsausschluss     Sie möchten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

Verbraucherinformationen





  Kommentar oder Frage? Hier veröffentlichen!


Weitere Beiträge zu diesem Themengebiet:


Weitere aktuelle Meldungen:


Kommentar / Frage hinterlegen ...

Wenn Sie einen öffentlichen Kommentar oder eine öffentliche Frage zu dem oben gezeigten Artikel hinterlassen wollen, füllen Sie nachfolgendes Formular aus. Bitte achten Sie auf die Netikette, bevor Sie Ihren Kommentar einsenden. Der Webseitenbetreiber behält sich das Recht vor, Einsendungen ohne Angabe von Gründen zu löschen oder zu editieren.
Alle Einsendungen werden vor der Veröffentlichung moderiert.





Verbraucherinformationen
728x90,wording,DE,0124,d,5,1001.gif

 
Webseiteninfo: Der Sozialticker e.V. | Impressum | Haftungsausschluss | Datenschutzerklärung | Nutzungsbedingungen | Kontakt

Service: Nachrichten als RSS XML

Valid Valid Valid

Powered by wordpress | wp-theme:mw | © sozialticker e.V.