Az: 3E 650/06 (V) - Privilegierte Bauten in Wiesbaden
Privilegierte Bauten aus illegalen Gartenlauben sind in Wiesbaden nicht mit dem Gericht vereinbar und so darf die Stadt Wiesbaden nicht einzeln “herausgepickte” Bauten in deren Nutzung verbieten, wenn sie gegen andere “Schwarz - Bauten” nichts unternimmt. (Az: 3E 650/06 (V))
“Zeig mir deine Nase und ich sag dir ob sie mir gefällt.”
So in etwa scheint es in Wiesbadener Verwaltungen zu zugehen, denn auf die Beschwerde einer sich gestört fühlenden Nachbarin über eine “schwarz gebaute” Gartenlaube, reagierte man sofort im Amt und verhängte ein sofortiges Nutzungsverbot gegen den Erbauer. Um die volle Härte gegen den Schwarzbauer zu zeigen, wurde gleich noch ein Zwangsgeld angedroht sowie einen Bußgeldbescheid erlassen. Schließlich sollte ja alles nach “Recht und Gesetz” gehen und dieser Bau verstieße zweifelsfrei dagegen.
Nur ist das hiesige Problem, dass man sich als Stadt selbst nur immer dann an “Recht und Ordnung” erinnert, wenn einem wohl die Nase des Erbauers nicht so richtig passt - denn etwas komplexer ist dieser Fall schon zu sehen, was dem Gericht sogleich aufgefallen ist, denn in über 200 vergleichbaren Fällen klapperten weder die Bürostühle in der Stadtverwaltung, noch wurde in ähnlichen Fällen gegen diese “Schwarzbauten” vorgegangen und man hatte dies auch für die Zukunft wohl nicht beabsichtigt.
Da kommt doch glatt die Frage auf: “In welcher Beziehung mögen denn die 200 vergleichbaren “Schwarzbauten” stehen, welches kein weiteres Handeln begründet?”
Zurück zur Startseite - Veroeffentlicht von: Steinbock am: Montag, 30. April 2007 - Haftungsausschluss ![]() |
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