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AWO begrüßt BVerfG-Urteil zu Leistungen für Flüchtlinge

“Dies ist ein wichtiger Schritt für ein menschenwürdiges Leben von Flüchtlingen in Deutschland”, begrüßt AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, nachdem die bisherigen Leistungen für Flüchtlinge menschenunwürdig seien und ab sofort ungefähr auf das Niveau von Hartz IV erhöht werden müssten. „Es ist sehr schade, dass erst das Gericht die Regierung zum Handeln zwingen muss“, kritisiert Döcker den bisherigen Umgang mit Flüchtlingen.

Bereits seit Jahren kritisiert die AWO die Ungleichbehandlung von Flüchtlingen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Flüchtlinge erhalten derzeit nur rund 60 Prozent der Hartz-IV-Sätze als Regelleistungen. „Davon kann man kein menschenwürdiges Leben führen“, betont Döcker und ergänzt: „Im nächsten Schritt liegt es nun am Gesetzgeber, das Asylbewerberleistungsgesetz abzuschaffen und den Zugang zum allgemeinen Grundsicherungssystem zu gewähren.“

Das Asylbewerberleistungsgesetz sei vor allem geprägt von der überholten Vorstellung, Zuwanderung durch Abschreckung verhindern zu können. „Flüchtlinge verlassen ihre Heimat, weil sie dort verfolgt, misshandelt oder gefoltert werden“, erklärt Döcker. Der Gesetzgeber müsse daher gewährleisten, dass Flüchtlinge in Deutschland Schutz finden und ihnen Grundrechte gewährt würden. „Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem heutigen Urteil ein eindeutiges Zeichen für die menschenrechtliche Gestaltung der Sozialpolitik gesetzt“, zeigt sich Döcker abschließend hoch erfreut.

Quelle: AWO Bundesverband e.V. - Pressestelle

Startseite - Veröffentlicht am: 19. Juli 2012 um 11:00 Uhr - Haftungsausschluss     Sie möchten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

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2 Kommentare / Fragen

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1. ... Kommentar von Möller am Donnerstag, 19.7.2012.

Es ist ja schön, dass die Asylbewerber jetzt mehr kriegen sollen, im Gegensatz zu anderen Nachbarländern, nicht mal in Dänemark bekommen sie soviel Leistung. Dänemark steht aber im Gegensatz zu Deutschland finanziell viel besser da. Was denken Sie, wie diese zukünftigen Mehrkosten finanziert werden? Ich kann es Ihnen sagen, gespart wird wieder bei den Schwächsten, den Sozialhilfeempfängern. Dann gibt es eben noch weniger Leistung. Irgendwoher müssen die Gelder für die Asylbewerber ja kommen. Zu der Äußerungen, dass es eine gleiche Behandlung für Asylbewerber und Sozialhilfeempfänger geben sollte à la: „Es gibt keinen sachlich überzeugenden Grund, warum Asylbewerber und geduldete Flüchtlinge anders behandelt werden sollen als diejenigen, die Sozialhilfe erhalten. Tatsächlich wirkt die hier vorgenommene Unterscheidung diskriminierend.”
Dies ist falsch.
Es gibt mehrere sachliche Gründe für die Unterscheidung!
1. müssen Sozialhilfeempfänger Stromkosten zahlen
2. müssen Sozialhilfeempfänger Kosten für Festnetztelefon zahlen
3. müssen Sozialhilfeempfänger Kosten für die Reparaturen und Neuanschaffung von Haushaltsgeräten zahlen
Diese ganzen Kosten haben Asylbewerber nicht.
D.h. wenn Asylbewerber die gleichen Leistungen wie Sozialhilfeempfänger beziehen, werden sie besser gestellt als diese. Und das, obwohl von den Sozialhilfeempfängern etliche in eine Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben. Dies ist eine Schlechterstellung der Sozialhilfeempfänger.


2. ... Kommentar von Obeliks01 am Freitag, 20.7.2012.

Erstmal abwarten was kommt und dann können wir ja auch wieder eine Klage einreichen. Wenn dann die Stromkosten im vollem Umfang vom Amt übernommen werden und auch sonst alles gleich behandelt wird ist das dann ok ?


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