Ausgiebiges Internet-Surfen kann Jobverlust bedeuten
Ausgiebiges Internet-Surfen eines Arbeitnehmers an seinem Arbeitsplatz, kann dem Arbeitgeber die Berechtigung geben, den Arbeitnehmer ohne Abmahnung zu kündigen.
So hat dies das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt bekräftigt.
Es kommt auch maßgeblich darauf an, ob es zu einer Rufschädigung für den Arbeitgeber durch das Verhalten des Arbeitnehmers führen könnte oder gar schon geführt hat - beispielsweise weil auf pornografische Seiten zugegriffen wurde.
Aktenzeichen des Urteils
Az.: 2 AZR 200/06
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