Ausgegrenzt für zwei Euro
Staatlich finanziertes Prekariat
Peter Z. hat Mut und Zivilcourage. Er ist bis vor das Bundesarbeitsgericht gezogen, um seinen Ein-Euro-Job als Arbeitsverhältnis einzuklagen, weil er Schulter an Schulter mit alle anderen KollegInnen bei der Arbeiterwohlfahrt gearbeitet hatte. Dass daraus nichts wurde, darüber freuen sich Kirchen, Wohlfahrtsverbände und der Staat, denn das Bundesarbeitsgericht hat ein Urteil für die Mächtigen, aber nicht für die Rechtlosen gesprochen. Warum? Im Gegensatz zu ihren Verlautbarungen wollte die Politik mit den Integrationsjobs weder integrieren noch „richtige“ Arbeitsplätze schaffen.
Quelle und Volltext: Hans-Dieter Hey bei NRhZ-Online - Neue Rheinische Zeitung
Startseite - Veröffentlicht von: Steinbock am: 21. November 2008 um 8:19 Uhr - Haftungsausschluss ![]() |
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