Ausgaben für Arbeitslosengeld 2006 deutlich geringer als 2005
Die Ausgaben für das Arbeitslosengeld I, Insolvenzgeld und Leistungen der aktiven Arbeitsmarktförderung werden in diesem Jahr voraussichtlich um 8 bis 8,8 Milliarden Euro geringer ausfallen als 2005.
Wie aus der Antwort der Bundesregierung (16/2960) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (16/2843) hervorgeht, werden für den gesamten Bereich des Dritten Sozialgesetzbuches 2006 voraussichtlich 45,1 bis 45,9 Milliarden Euro ausgegeben. Im Vorjahr waren es demnach 53,1 Milliarden Euro. Auch die Verwaltungskosten seien in diesem Bereich gesunken, heißt es weiter. Für den Bereich der Grundsicherung für Arbeitssuchende (Zweites Sozialgesetzbuch) könne hingegen noch keine Prognose bis zum Jahresende getroffen werden, das am 1. August gesetzliche Änderungen beim Arbeitslosengeld II in Kraft getreten sind, die Einfluss auf die Ausgaben haben könnten, so die Regierung. Die Abgeordneten hatten in ihrer Anfrage auf Berechnungen des Bremer Instituts für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe verwiesen, wonach die Ausgaben im Jahr 2006 für die Leistungen aus Zweitem und Drittem Sozialgesetzbuch zusammen im Vergleich zum Vorjahr gesunken sind.
Die Abgeordneten nannten als Hintergrund ihrer Frage, dass steigende Kosten beim Arbeitslosengeld II immer wieder “zur Begründung politischer Forderungen nach Leistungskürzungen und Verschärfungen der Anspruchsbedingungen” herangezogen würden.
Quelle: Deutscher Bundestag Pressezentrum
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