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Donnerstag, der 17. Mai 2012 Tip  Ihre Pressemitteilung / News einreichen   English  English flag    French  French flag

 

Ausbau der Kindertagesbetreuung kommt

Berlin: (hib/MPI) Der Weg für den Ausbau der Kinderbetreuung ist frei. Der Familienausschuss beschloss am Mittwoch einen entsprechenden Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen (16/9299 16/10173) mit einigen Änderungen. Für den Entwurf stimmten die Fraktionen von Union und SPD, die Opposition votierte geschlossen dagegen. Der Bundestag wird sich im Plenum am Freitag abschließend mit der Vorlage beschäftigen. Kern des Gesetzentwurfes ist die Einführung eines Rechtsanspruchs auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in der Kindertagespflege für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr zum 1. August 2013. Bis zum Jahr 2013 sollen für bundesweit im Durchschnitt 35 Prozent der Kinder im Alter von unter drei Jahren Betreuungsplätze in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege geschaffen werden. Der Bund trägt mit 4 Milliarden Euro ein Drittel der Ausbaukosten von insgesamt 12 Milliarden Euro. Mit dem Gesetzentwurf ist ferner die Schaffung eines Betreuungsgeldes ebenfalls vom Jahr 2013 an vorgesehen, die ihre Kinder im Alter von ein bis drei Jahren zu Hause betreuen wollen.

Eine zentrale Änderung, die die Koalitionsfraktionen an dem ursprünglichen Gesetzentwurf vornahmen, betrifft den Krankenversicherungsschutz von Tagesmüttern. Nunmehr sollen Tagesmütter, die nicht mehr als fünf fremde Kinder betreuen, bis zum Jahr 2013 nicht als hauptberuflich gelten. Damit würden sie weiter unter die kostenfreie Familienmitversicherung fallen. Um die Qualität von Großtagespflegestellen zu sichern, hat die Koalition zudem die Förderkriterien enger gefasst. Zumindest eine Betreuungskraft müsse über eine “pädagogische Ausbildung” verfügen, heißt es. Außerdem dürfe die Zahl der zu betreuenden Kinder nicht die Zahl der Kinder überscheiten, “die in einer vergleichbaren Gruppe einer Tagesstätte betreut werden dürfen”.

Die Unions-Fraktion würdigte die Regelungen als “einen echten Meilenstein”, der “Anlass zum Jubeln” biete. Der Gesetzentwurf mache deutlich, “dass wir es ernst meinen mit der besseren Vereinbarkeit von Familie und Erwerbsarbeit”. Auch die SPD-Fraktion lobte den Ausbau der Kinderbetreuung, machte aber zugleich deutlich, dass sie erwarte, dass es nicht zur Einführung des Betreuungsgeldes kommen werde. Alle Oppositionsfraktionen lehnten das geplante Betreuungsgeld grundsätzlich ab. Die Linke machte deutlich, dass es absurd sei, einen finanziellen Anreiz dafür zu gewähren, eine Leistung nicht in Anspruch zu nehmen. Die Grünen betonten, sie stimmten Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) zu, die das Betreuungsgeld als “bildungspolitische Katastrophe” bezeichnet habe. Die FDP-Fraktion kritisierte, dass mit dem Gesetzentwurf die Chance vertan worden sei, alle Kinderbetreuungsträger gleich zu behandeln. Anders als noch im ursprünglichen Gesetzentwurf sei die Förderung nunmehr nur noch als Kann-Regelung enthalten.

Quelle: Deutscher Bundestag

Startseite - Veröffentlicht am: 25. September 2008 um 5:49 Uhr - Haftungsausschluss     Sie möchten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

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1. ... Kommentar von Taram am Donnerstag, 25.9.2008.

Guten Tag,

ich möchte hierzu anmerken, dass die Betreuung von Kindern ab 10 Jahren völlig ungenügend sind. In Berlin haben Kinder ab 10 Jahren keinen regulären Anspruch auf einen Hortplatz. Ich finde es vom Deutschen Staat unverantwortlich, dass Eltern ihre Kinder mit Beginn der 5. Klasse nach oder vor der Schule allein lassen sollen. Gerade in diesem Alter brauchen sie dringend einen Ansprechpartner. Mir wurde gesagt, es bekommen nur Kinder ab 10 J. einen Hortplatz, wenn sie einen Fahrtweg von fast 2 Stunden hätten oder absolut Hyperaktiv sind.

Deutschland ist in meinen Augen absolut kinderunfreundlich. Leider kann ich mir kein Kindermädchen leisten wie Frau v. d. Leyen. Armes Deutschland

Taram


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