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Augen-Laser-OP ist eine steuerliche Absetzung möglich

Steuerlich absetzbar ist eine Augen-Laser-Operation.

Von der Krankenkasse nicht getragene Kosten für eine Augen-Laser-Operation, muss der Fiskus bei der Einkommenssteuer als außergewöhnliche Belastung anerkennen.

Der Bund der Steuerzahler ( BdSt ) in Berlin weist auf die dementsprechende Verfügung der Oberfinanzdirektion Hannover hin - unter dem Aktenzeichen:

S 2284 - 246 - StO 235

Der Steuerzahler muss für die Anerkennung kein amtsärztliches Attest vorlegen.

Startseite - Veroeffentlicht von: Birgit   am: Samstag, 12. April 2008 - Haftungsausschluss        Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen


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