Augen-Laser-OP ist eine steuerliche Absetzung möglich
Steuerlich absetzbar ist eine Augen-Laser-Operation.
Von der Krankenkasse nicht getragene Kosten für eine Augen-Laser-Operation, muss der Fiskus bei der Einkommenssteuer als außergewöhnliche Belastung anerkennen.
Der Bund der Steuerzahler ( BdSt ) in Berlin weist auf die dementsprechende Verfügung der Oberfinanzdirektion Hannover hin - unter dem Aktenzeichen:
S 2284 - 246 - StO 235
Der Steuerzahler muss für die Anerkennung kein amtsärztliches Attest vorlegen.
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