Aufforderung ohne Rechtsfolgebelehrung
Viele Arbeitsagenturen, verfassen den Aufruf zu Maßnahmen ohne jegliche Rechtsfolgebelehrungen und berufen sich gerne auf die Praxis, das jeder der eine Eingliederungsvereinbarung unterzeichnet, auch automatisch eine “General Rechtsfolgebelehrung” unterzeichnet hat.
Dem ist aber nicht so! So urteilte das LSG Hessen L 9 AS 38/07 ER vom 26.03.2007 :
Die Rechtsfolgenbelehrung muss in unmittelbaren Zusammenhang mit einem Stellenangebot mitgeteilt werden, der vorherige Hinweis in der EGV genügt nicht. Nachweispflichtig für den rechtzeitigen Zugang ist die Behörde. Quelle: LSG Hessen
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