Aufenthalt in Terrorcamps strafbar
Wer sich in Terrorcamps ausbilden lässt, soll nach dem Willen des Bundesrates mit Freiheitsentzug bis zu fünf Jahren bestraft werden. In einem heute beschlossenen Gesetzentwurf schlagen die Länder vor, bereits den Aufenthalt in einem terroristischen Ausbildungslager zu ahnden und damit eine Strafbarkeitslücke zu schließen. Dies werde frühes und effektives Eingreifen strafrechtlicher Maßnahmen ermöglichen, um die unmittelbar drohende Terrorgefahr zu bekämpfen, heißt es zur Begründung.
Auch die seit 2002 straffreie Sympathiewerbung für terroristische und kriminelle Vereinigungen soll wieder unter Strafe gestellt werden. Ziel ist es, die Verbreitung negativen Gedankenguts - den Nährboden von Gewalttaten - wieder besser unterbinden zu können. Außerdem sieht der Gesetzentwurf vor, auch im Ausland begangene Taten zu verfolgen, die die innere Sicherheit und staatliche Ordnung der Bundesrepublik Deutschland gefährden. Der internationale Terrorismus stelle eine unmittelbare Bedrohung auch in Deutschland selbst dar, warnen die Länder.
Der Gesetzentwurf wird zunächst der Bundesregierung zugeleitet, die ihn zusammen mit ihrer Stellungnahme dem Deutschen Bundestag zur Entscheidung vorlegt.
Pressestelle: Deutscher Bundesrat
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