Auch wenn Streik ist muss jeder rechtzeitig auf Arbeit sein
Auch wenn derzeit überall in Deutschland gestreikt wird und keine bzw. kaum Züge fahren, so müssen trotzdem alle Arbeitnehmer täglich rechtzeitig an ihrem Arbeitsplatz sein. Anderenfalls ist es so, dass jedem zu spät kommendem Arbeitnehmer eine Abmahnung droht. Der Deutsche Anwaltsverein hat genau darauf in Berlin hingewiesen.
Wenn Streiks in den Medien angekündigt werden/wurden, so müssen von allen Arbeitnehmern entsprechende sowie zumutbare Vorkehrungen getroffen werden, damit sie nicht zu spät zu ihrer Arbeit kommen.
Von ganz großer Bedeutung aber ist es, dass man seinen Arbeitgeber über mögliche Verspätungen schnellstmöglich informiert. Das kann man beispielsweise natürlich über das Handy tun. Dies rät der Deutsche Anwaltsverein bzw. dessen Fachanwälte für Arbeitsrecht allen Arbeitnehmern.
Wenn ein Arbeitnehmer wegen des (derzeitigen) Streiks zu spät zur Arbeit kommt, so bekommt er keinen Lohn für die ausgefallene (Arbeits-) Zeit. Diesbezüglich gilt (immer noch) der Grundsatz:
“Ohne Arbeit kein Geld.”
Durch Streik bedingte Ausfälle von Arbeitszeiten lassen sich aber oftmals auch ausgleichen, vorausgesetzt natürlich, dass dies alles zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber abgesprochen wurde.
Nimmt hingegen der Arbeitnehmer für seinen Weg zur Arbeit wegen des Streiks ein Taxi, so kann er keinen Schadenersatzanspruch wegen höherer Gewalt geltend machen. Das Ersetzen dieser zusätzlichen Kosten für das Taxi kann der Arbeitnehmer auch nicht von seinem Arbeitgeber verlangen. Demzufolge sollten sich alle Arbeitnehmer rechtzeitig Alternativen überlegen, um auch wirklich pünktlich auf ihrem Arbeitsplatz zu erscheinen.
Startseite - Veroeffentlicht von: Birgit am: Dienstag, 10. Juli 2007 - Haftungsausschluss ![]() |
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