Auch Stiefeltern sind vom Beitragszuschlag zur sozialen Pflegeversicherung ausgenommen
LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 01.06.2006, Az. L 2 KN 97/05 P
Für diesen weiten Elternbegriff ist das Bestehen einer Haushaltsgemeinschaft ohne zeitlichen Anknüpfungspunkt keine weitere Voraussetzung. Eine höchstpersönliche Betreuungs- und Erziehungsleistung durch einen Elternteil ist auch nicht erforderlich.
Die Berechtigung, die Elterneigenschaft nach Altersgrenzen anhand der Kriterien der Familienversicherung einzuschränken, ist mit dem Gesetzesauftrag an die Spitzenverbände nach § 55 Abs. 3 S. 4 SGB XI nicht verbunden.
Weitere Informationen zum Urteil unter: Sozialgerichtsbarkeit
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