Arbeitslosengeld II – Mehrbedarfe - Mehrbedarfszuschlag
Jeder Hilfeempfänger erhält zum Leben Regelleistungen und Unterkunftskosten, die - keiner mag es glauben - tatsächlich den gesamten Lebensbedarf abdecken sollen. Übrigens zu den Unterkunftskosten zählen auch die ZASO Gebühren, die als Unterkunftskosten mit von der ARGE zu übernehmen sind.
Mehrbedarf = mehr ALG II
Daneben existieren eine Fülle weiterer sog. Mehrbedarfe, die eine besondere Lebenssituation abdecken sollen und in zusätzlichen monatlichen Beträgen bewilligt werden.
Folgende Mehrbedarfe liegen am häufigsten vor:
- - Mehrbedarfe für Alleinerziehende 42 € – 208 €,
- - für Schwangere ab der 13. Schwangerschaftswoche 59 €,
- - behinderte Hilfeempfänger für Zeit der beruflichen
Reha (Teilhabeleistungen nach § 33 SGB IX) 109 - 121 €,
- - nichterwerbsfähige Sozialgeldempfänger (Kinder oder
Personen, die unter 3 Stunden täglich arbeiten können und aufgrund der
Schwerbehinderung das Merkzeichne G haben),
und
- - Mehrbedarfe für kostenaufwändigen Ernährung (aufgrund einer bestimmten Erkrankung, hier bescheinigt der Hausarzt eine bestimmte Kostform)
Bei folgenden Erkrankungen fallen entsprechende Mehrbedarfe an, die monatlich zusätzlich gezahlt werden:
- Hypertonie (Bluthochdruck) 25,56 €
- Hyperlipidämie (erhöhte Blutfettwerte) 35,79 €
- Hyperurikämie (Gicht) 30,68 €
- Krebs 25,56 €
- Lebererkrankung 30,68 €
- Nierenerkrankung 30,68 €
- Neurodermitis 25,56 €
- Laktoseintoleranz 66,47 €
- Diabetes mellitus Typ I 25,56 € - 51,13 €
- Diabetes mellitus Typ II a 51,13 €
- Multiple Sklerose 25,56 €
- Morbus Crohn 25,56 €
- und andere Erkrankungen
Wenn bei einer Person mehrere Erkrankungen vorliegen, die jeweils unterschiedliche Kostformen erfordern, können die einzelnen Mehrbedarfe summiert werden, so daß sich der Mehrbedarf insgesamt erhöht. Zur Beantragung muss der Hausarzt das Zusatzblatt 8 oder jetzt neu die Bescheinigung MBE ausfüllen und darin die verschiedenen Erkrankungen angeben.
Dieses ausgefüllte Zusatzblatt ist dann einfach bei der ARGE abzugeben und der Mehrbedarf ist entsprechend der ärztlichen Angaben zu bewilligen. Die entsprechenden Formulare sind bei der ARGE erhältlich oder auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit (www.arbeitsagentur.de) zu finden. Sollten mehrere Erkrankungen vorliegen, sollten alle angegeben werden, da auch eine Summierung der Mehrbedarfe in Betracht kommt. Da sicherlich viele Hilfeempfänger noch nie etwas von diesem Mehrbedarf gehört haben, sollte der Hausarzt gleich noch attestieren, seit wann aufgrund der Erkrankung ein Mehrbedarf erforderlich ist.
Sollte beispielsweise eine Person seit Jahren an Bluthochdruck leiden, aber noch nie einen Mehrbedarf von 25,56 € monatlich erhalten haben, kommt auch eine rückwirkende Bewilligung des Mehrbedarfes in Betracht, sofern der Arzt bescheinigt, dass diese Erkrankung schon dauerhaft vorliegt.
Quelle: Kanzlei RA Andreas Marr, Saalfeld
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1. ... geschrieben von Perry
am Freitag, 30.5.2008.
Sehr geehrters Sozialticker Team,
ich habe versucht, diese angesprochene Formular bei der Agentur herunterzuladen.
Leider gibt es dieses Formular dort nicht.
Wo kann ich es herbekommen?
Danke für der Hinweis.
euer Perry
2. ... geschrieben von Jan Häußler
am Freitag, 30.5.2008.
Das angesprochnene Formular befindet sich hier im PDF:
http://www.arbeitsagentur.de/z.....ung-kn.pdf
3. ... geschrieben von Perry
am Samstag, 31.5.2008.
Sehr geehrtes ST - Team,
Wie kann ich die angegebenen Summen im einzelnen gegenüber dem Sozialamt belegen?
Woher kommen diese, wo steht entsprechendes?
Wäre euch für einen Tipp sehr dankbar…..
Euer Perry
4. ... geschrieben von Lusjena
am Sonntag, 1.6.2008.
Bitte drücken Sie sich etwas genauer aus, von welchem Mehrbedarf sprechen wir, kostenaufwendige Ernährung ?
5. ... geschrieben von Diabetiker
am Sonntag, 1.6.2008.
Hallo Sozialticker,
ich habe mir die neue MBE Bescheinigung als PDF Datei bei Arbeitsagentur.de runtergeladen und auch alle anderen für mich zutreffenden Formulare. Hat prima geklappt.
Vom 01.07.08 - 31.12.08 wurde mir mein Mehrbedarf durch die ARGE genehmigt !!! Ich leide an Diabetes mellitus Typ II a und Hyperlipidämie.
Im vergangenen Jahr (01.07.07 - 30.06.2008) habe ich ebenfalls einen Antrag auf kostenaufwändige Ernährung gestellt, aber dieser wurde abgelehnt. Daher läuft seit ca. einem Jahr (m)eine Klage vor dem Sozialgericht.
6. ... geschrieben von Steinbock
am Sonntag, 1.6.2008.
Man sollte auch nicht vergessen, dass … wenn mehrere Krankheitsbilder vorkommen, sich die Mehrbedarfe addieren und nicht wie zu oft praktiziert nur der höchste Wert genommen wird.
7. ... geschrieben von Diabetiker
am Sonntag, 1.6.2008.
… ich erhalte übrigens einen Mehrbedarf von über 66,00 € monatlich für die von mir o. g. Erkrankungen…
8. ... geschrieben von Lusjena
am Montag, 2.6.2008.
Höhe der Mehrbedarfe hier für Sie speziell Seite 11 .
http://www.arbeitsagentur.de/z.....edarfe.pdf
9. ... geschrieben von Diabetiker
am Montag, 2.6.2008.
Hallo Lusjena,
vielen Dank für die Hinweise zum Mehrbedarf. Ich habe mir diese PDF-Übersicht abgespeichert.
Seit knapp einem Jahr schau ich fast täglich hier beim Sozialticker rein und habe schon viele interessante Informationen und Gerichtsurteile gefunden.
Leider werden viele dieser Infos durch die ARGE vorenthalten… also einfach mal D A N K E ! ! !
10. ... geschrieben von Barni
am Freitag, 4.7.2008.
Ich habe bei meinem Antrag ALG II auch den Antrag auf Mehrbedarf gestellt. Ich bin Diabetiker und Spritze mich 4 Mal täglich. Desweiteren habe ich eine Bescheinigung von 30 % und bin Behinderten gleichgestellt.Mein Mann ist ebenfalls Diabetiker und hat einen Antrag auf Mehrbedarf gestellt. Ist es rechtens das die Arge mich noch zu einen Vertragsarzt schicken kann? Das würde dazugehören, da eine Studie von irgendeinen Institut besagt das Diabetiker nicht unbedingt einen Mehrbedarf braucht.
Ich sehe es als Diskreminierung und Schikane der Arge an.
Freue mich auf eine Antwort.
MfG Rita Bahner
11. ... geschrieben von Lusjena
am Samstag, 5.7.2008.
das ist keine Schikane, § 21 Abs. 5 erfordert die mediz. Notwendigkeit ihrer speziellen Erährung , wenn Sie dort hingehen, sollten Sie schon die schriftl. Bestätigung ihres Hausarztes haben, dass Sie an Diabetes leiden und diese dort vorlegen .
12. ... geschrieben von Lusjena
am Samstag, 5.7.2008.
Das würde dazugehören, da eine Studie von irgendeinen Institut besagt das Diabetiker nicht unbedingt einen Mehrbedarf braucht.
Prüfung des Mehrbedarfs wegen kostenaufwändiger Ernährung (§ 21 Abs. 5 SGB II) .
http://www.arbeitsagentur.de/n.....edarf.html
13. ... geschrieben von Lusjena
am Samstag, 5.7.2008.
Solange der Deutsche Verein auf der Grundlage des zu erwartenden ernährungswissenschaftlichen Gutachtens den Entwurf neuer Empfehlungen nicht vorlegt hat , sind auch in Zukunft Entscheidungen nach § 21 Abs. 5 SGB II auf der Grundlage der Empfehlungen des Deutschen Vereins zu treffen.!!!!!!!!!!!!!!
http://www.sozialticker.com/so.....#more-7532
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