Antragstellung - betrachtet aus der Stadt der Wissenschaften 2008
Wir hier in Jena blicken voller Stolz auf unsere wunderschöne Stadt, in der sich auch erwerbslose Menschen an der Kundenfreundlichkeit unserer “Arge Jenarbeit” erfreuen.
Ja, ich möchte auch behaupten - der Preis der Wissenschaften 2008, sollte dem Werksdienstleiter von Jenarbeit verliehen werden.
Jenarbeit ein sehr modernes Haus mit freundlichen und sehr kompetenten Mitarbeitern, doch die Antragstellung ist leider eine Wissenschaft für sich. Man lernt sehr schnell: Sozialleistungen der Arge Jena sind Kannleistungen. So verwendet man zeckmässigerweise Vordrucke als Antrag auf Gewährung von ( der billigsten) Beihilfen. Hilfsbereite Mitarbeiter sind gebunden, sich dieser Formulare zu bedienen. Ich, als hilfebedürftiger Kunde, bezeichne diese Formulare als Bettelantrag für nachträglich verweigerungsfähige Almosen. Die Kannleistung einer Beratung, für die Kunden unterschreiben müssen, ist dürftig - denn Anträge werden nur über Bettelformulare entgegen genommen. Das funktioniert prächtig! Also wenn so ein Bettelgesuch erstmal vom Kunden unterschrieben worden ist, dann bekommt ein Antragsteller sein Bettelgesuch auch in die Hand. Die Mitarbeiter verweisen auf Kannleistungen, etwas anderes als Antrag auf Gewährung von (Almosen-)Beihilfe gibt es nicht.
Empfehlenswert betrachte ich, der als Kunde bezeichnet wird - immer und grundsätzlich einen Anwalt mit der Antragstellung von Beihilfen zu beauftragen. Der kennt nämlich die Rechte und Pflichten eines Leistungsträgers. Man wird einfach nur hin her geschoben - besteht ein Kunde auf sein Recht vermeintliche Kannleistungen zu beantragen. Es gibt nur das, was auf den Bettelformularen zur Verfügung steht. Ungeachtet der Pflichten einer Amtsausübung! Am Ende, wenn man es in der Arge geschafft hat dem Kunden zuerst zu erklären, das er ja zu dumm ist, sich in deutsch zu unterhalten …. Ich weis nun gar nicht was sie wollen - sie haben doch den (Bettel-) Antrag gestellt, wird aus der vermeintlichen Pflicht von Amtspflichten, die man mit diesen Formularen eingrenzt, die Tugend gemacht, alles schnell in das Rechtsamt der Stadt Jena zu schaffen.
Also für dumme Kunden: Diese Form der Antragstellung dient der wirtschaftlichen Vorteilsbeschaffung - Du hältst nur dein eigenes Bettelgesuch in der Hand- mehr gibt es einfach nicht. Der Leistungsträger ist fein raus, denn Du als Kunde hast nichts weiter schriftliches in der Hand, Amtsvergehen sind daher so nicht nachzuweisen - ist das nicht mega geil und clever ausgedacht ?
Zurück zu uns bettelarmen Kunden - also die Arge spart sich Zeit und Geld mit Verwendung dieser Formulare. Bedürftigkeit des einzelnen Menschen - bleibt außen vor. Der Antragsteller wird genötigt, der Arge hinterher die Bewilligung von Leistungen zu ermöglichen. Hinterher??? Hinterher geht nicht, weil das schreiben die Sozialgesetze so vor. Wie so ein fehlerbehafteter Schwindel funktioniert? Anweisung der Mitarbeiter, sich nur dieser “Bettelalmosenformulare” zu bedienen. Die Mitarbeiter lernen Beihilfen (Almosen) sind in der Antragstellung bitte nur über diese Formulare entgegen zu nehmen. Dementsprechend wird auch das Verwaltungspersonal geschult, um gezielt zu argumentieren. Passt es mit der beratungstechnischen Unterlassungspflicht nicht, helfen gerne bewanderte Abteilungsleiter weiter, den Kunden ziel gerecht zu täuschen. Eine sehr hohe Kunst … Respekt! Einzelfälle der Hilfebedürftigkeit - entsorgt, Amtspflichten entsorgt und auf das Nötigste beschränkt. Nein wir können uns alle auf die Mitarbeiter der Arge verlassen. Menschen in Not verlassen sich auf Amtspersonen. Und so werden aus einer kleinen angeordneten Verwaltungsvorschrift, die schönsten Kannleistungen, ausgetragen auf dem Elendsrücken der Betroffenen.
Locker setzt man am Ende einer Geizanordnung die machterfüllende Unterschrift unter die Bescheide armseliger Bettelversuche hilfebedürftiger Menschen. Auf Eingaben reagiert man erst gar nicht und die Sekretärinnen teilen nur mit - man ist beschäftigt - laut Terminkalender könnte man in einer Woche vielleicht nochmals anrufen. Schriftlich verbindliches für Kunden gibt es nicht im Hause, somit sind alle schön raus - hinterher. Ach und wenn dann doch mal was schief geht - weil jemand die List der gezielten Vorenthaltungen durchschaut - schnell zum Rechtsamt der Stadt. Ich habe dem Oberbürgermeister … eine Fachaufsichtsbeschwerde abgegeben mit dem Hinweis “dringend persönlich - skandalöse Antragstellung” - bat sogar um Rückruf - aber das schafft dieser ehrenvolle Mensch wohl nun doch nicht mehr.
Jetzt, gehe ich nach Hause in eine Plattenbausiedlung voller sozial schwacher Menschen. In dieser Stadt schaue ich nur auf ein Kunstwerk in blauer Leuchtschrift: “… ich sehe was was du nicht siehst” und auf Hilfebedürftigen, die als Kunden bezeichnet werden - was juristisch unvorteilhaft schon klingt. Ich wäre auch froh, ich würde das alles nur träumen - in der Stadt der Wissenschaft 2008. Ich wäre froh, man kennzeichnete die Armut einer Plattenbausiedlung nicht zusätzlich noch in blauer Leuchtschrift.
Liebe Leser, ich wünsche allen Menschen ein Recht auf ein würdiges Dasein - auch den hilfebedürftigen Bürgern meiner wunderschönen Stadt Jena. Liebe Staatsanwaltschaften … bitte verfolgt Amtsvergehen nach StGB gnadenlos, zum Schutze der Genötigten.
Der Autor möchte allen “Kunden” von Jenarbeit anraten, auf Anträge der Form: Antrag auf Gewährung von XXX-Beihilfe zu verzichten, und sämtlich Anträge formlos schriftlich zu stellen und das Gegenzeichnen - nicht vergessen. Der Autor besteht auf sein Recht der freien Meinungsäußerung, und bittet darum anonym zu bleiben. Exklusivrecht zur Veröffentlichung und Weiterverbreitung steht der Redaktion von Sozialticker zu.
Quelle: Leserzuschrift “A-nonym”
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