Anstieg der Hartz IV Verfahren unvermindert
Präsidenten für einheitliche Hartz IV-Verwaltung im Rahmen der gesetzlichen Neustrukturierung und gegen Zusammenlegung der Sozial- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
Die Eingänge im Bereich der Hartz IV-Verfahren haben auch im vergangenen Jahr in fast allen Bundesländern zugenommen. Dies wird sich aufgrund der tiefgreifenden Wirtschafts- und Finanzkrise noch verstärken. Besonders betroffen von den hohen Eingangszahlen in Bereich Hartz IV ist die Sozialgerichtsbarkeit in den ostdeutschen Bundesländern. Dort kommt mehr als die Hälfte der eingehenden Verfahren aus diesem Rechtsgebiet. Dies beruht vor allem auf der strukturellen Arbeitslosigkeit in diesen Regionen.
Dies teilte die Präsidentin des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen Monika Paulat im Anschluss an die diesjährige Konferenz der Präsidentinnen und Präsidenten der Landessozialgerichte in Georgenthal/Hohenstein mit. Präsidentin Paulat – zugleich Sprecherin der 14 Landessozialgerichtspräsidenten - wies in diesem Zusammenhang auf die Bedeutung der anstehenden Neustrukturierung der Hartz IV-Verwaltung durch den Bundesgesetzgeber hin. Damit diese Umgestaltung den Anstieg der entsprechenden Verfahren nicht noch weiter beschleunigt, soll eine einheitliche Hartz IV-Verwaltung verwirklicht werden, so die Präsidentin.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Konferenz sprachen sich erneut entschieden gegen eine Zusammenlegung der Sozial- und Verwaltungsgerichtsbarkeit aus. Bei anhaltend hoher Belastung ist ein Eingriff in das funktionierende System der Sozialgerichtsbarkeit geradezu kontraproduktiv. Zudem sind verfassungsrechtliche und organisatorische Fragen ungeklärt.
Zu der Konferenz hatte in diesem Jahr der Präsident des Hessischen Landessozialgerichts Dr. Harald Klein in den Rheingau nach Georgenthal/ Hohenstein eingeladen. An der Tagung, die dem Erfahrungsaustausch unter den Präsidentinnen und Präsidenten der obersten Sozialgerichte der Bundesländer dient, nahmen auch der Präsident des Bundessozialgerichts Peter Masuch sowie eine Vertreterin des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales teil.
Präsident Dr. Klein berichtete über die Auswirkungen der im April 2008 in Kraft getretenen Änderungen des Sozialgerichtsgesetzes, die auch auf eine Initiative der Konferenz der Präsidentinnen und Präsidenten der Landesssozialgerichte zurückzuführen sind. Übereinstimmend haben die Konferenzteilnehmer festgestellt, dass die verfahrensrechtlichen Neuregelungen bislang noch nicht zu einer deutlich erkennbaren Entlastung der Sozialgerichtsbarkeit geführt haben.
Zum Stand der Hartz IV-Verfahren berichteten die Präsidenten und Präsidentinnen über einen – außer im Saarland – weiteren deutlichen Anstieg der Hartz IV-Verfahren im Vergleich zum Vorjahr, insbesondere in der ersten Instanz. Auch wenn in anderen Rechtsgebieten der Sozialgerichtsbarkeit teilweise ein leichter Eingangsrückgang zu verzeichnen ist, sind die bereits in den Vorjahren kontinuierlich gestiegenen Eingangszahlen der deutschen Sozialgerichte damit insgesamt noch weiter angestiegen. Auch die Prognosen der Eingangsentwicklung für 2009 deuten nach Aussagen der Konferenzteilnehmer bisher auf einen ungebrochenen Aufwärtstrend aufgrund der Hartz IV-Verfahren hin.
In Anbetracht der kontinuierlich steigenden Eingänge sind in allen Bundesländern – wiederum mit Ausnahme des Saarlandes – die Bestände an noch unerledigten Verfahren in der Sozialgerichtsbarkeit besorgniserregend hoch. Bei gleich bleibender Personalausstattung ist zu befürchten, dass nicht einmal mit der Eingangsentwicklung Schritt gehalten werden kann. Vielmehr wachsen die Bestände weiter an. Dies führt zu längeren Verfahren - trotz großen Einsatzes der Richterschaft und hoher Erledigungen.
Ein Austausch über den Stand des elektronischen Rechtsverkehrs und der Einführung der elektronischen Akte hob die klaren Vorteile dieser weiteren Modernisierung in der Sozialgerichtsbarkeit hervor. Diese Veränderungen gehen jedoch – so die Präsidenten der Landessozialgerichte - mit einem erhöhten Personalbedarf einher.
Quelle: Konferenz der Präsidentinnen und Präsidenten der Landessozialgerichte
Kommentar Sozialticker: Tolle Meldung über den Anstieg - aaaaaaber … immer noch viel zu wenig Klagen sind gegen dieses menschenverachtende Gesetz bisher eingereicht worden. Bei geschätzten 15 Millionen betroffene Personen, sollte jedes Gericht mit ca. 1 Million Klagen vorbelastet werden, um eine Einsicht über Artikel 100 zu erwirken, denn vom § 1 SGB I scheint man schon lange nichts mehr wissen zu wollen.
Darum können wir nur zur Klage raten … und so geht es - Klick.
Startseite - Veröffentlicht am: 16. Mai 2009 um 11:36 Uhr - Haftungsausschluss ![]() |
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1 Kommentar / Frage veröffentlichtWeitere Beiträge zu diesem Themengebiet:
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