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Anspruchsberechtigter Personenkreis beim Sozialgeld

Anspruch auf Sozialgeld haben Personen, die mit einem erwerbsfähigen Bedürftigen in einer Bedarfsgemeinschaft leben und keinen Anspruch auf Leistungen nach dem Grundsicherungsgesetz über eine Bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter voller Erwerbsminderung haben

Zum Kreis der Anspruchsberechtigten zählen nicht erwerbsfähige Partner

- die eine Schule besuchen und dem Grunde nach keinen Anspruch auf BAFÖG haben oder

- in einer Berufsausbildung sind und dem Grunde nach keinen Anspruch auf BAFÖG oder >Berufsausbildungsbeihilfe haben

* Kinder von Erwerbsfähigen oder Partners ab dem 15. Lebensjahr, die keine Schule besuchen oder keine Berufsausbildung machen oder an Berufsvorbereitenden Maßnahmen teilnehmen, haben keinen Anspruch auf Sozialgeld, sondern auf Arbeitslosengeld II.

Startseite - Veroeffentlicht von: Sozialticker   am: Mittwoch, 20. Dezember 2006 - Haftungsausschluss Druckversion:   Druckversion anzeigen

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